Entscheidungsgründe: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem österreichischen Markt für Tageszeitungen. Die Beklagte veröffentlichte vor der Nationalratswahl 2008 einen an ihren Herausgeber gerichteten Brief des (damaligen) Bundeskanzlers und des Vorsitzenden der SPÖ zu deren zukünftiger Haltung gegenüber der Europäischen Union. Dieser Brief wurde in anderen Medien heftig kritisiert. Die Beklagte replizierte darauf unter der Rubrik „Post von Jeannée“ wie folgt: Bereits zuvor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Medieninhaberin der seit 1. 9. 2006 österreichweit und täglich erscheinenden Tageszeitung „Österreich“. Im Jahr 2007 brachte sie den Teilbetrieb Tageszeitung „Österreich“ in eine neu gegründete GmbH ein. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile ist die letztgenannte Gesellschaft seit Jänner 2008 Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“. Diese Zeitung kostete im Jahr 2006, worauf die Klägerin vielfach hinwies, „nur 0,50 EUR“. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt unter anderem mit Schleifmitteln. Der Beklagte war von März bis Juli 2008 als selbständiger Handelsreisender für den Kläger tätig. Zwischen den Streitteilen gab es sodann Unstimmigkeiten über die Provisionsabrechnung, die zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führten. Ein freier Außendienstmitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens des Klägers erhielt vom Beklagten die Telefonnummer eines Kunden der Klägerin. Der Außendienstmitarbeiter rief diese... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte sind als Bedarfsflugunternehmen tätig und befassen sich ua mit der Anschaffung, Veräußerung und Vermietung von Luftfahrzeugen. Lukas L***** (in der Folge: Geschäftsführer der Klägerin) ist Pilot (Beil ./7), er ist an der Klägerin wirtschaftlich beteiligt und seit September 2007 ihr Geschäftsführer. Der Zweitbeklagte war bis 6. 7. 2007 Vorstand der Klägerin und ist nunmehr Vorstandsmitglied der Erstbeklagten. Am 22. 11. 2007 war er einz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Stella D*****, 2. Wolf D*****, 3. B*****, eingetragener Verein, alle *****, vertreten durch Kunz Schima Wall... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröff... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte veröffentlichte am 12. Oktober 2007 in einer von ihr in Vorarlberg herausgegebenen Tageszeitung einen Artikel über Schönheitsoperationen, der zuvor in einer steirischen Zeitung erschienen war und den sie im Rahmen einer Medienkooperation übernommen hatte. Der Artikel stützte sich in weiten Bereichen auf Aussagen zweier steirischer Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, die ausführlich zu Wort gekommen waren. Der Artikel warnte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** KG, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. „Ö*****"-***** GmbH, 2. M***** GmbH, *... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist als Körperschaft öffentlichen Rechts dazu berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern. Sie hat in Tirol über 200.000 Mitglieder, vertritt aber die Interessen der Arbeitnehmer auch auf politischer Ebene und erfasst damit einen weitaus größeren Personenkreis. Der Zweitkläger ist Präsident der Erstklägerin. Der Beklagte war Direktor der Erstklägerin. A... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft, an der überwiegend institutionelle Anleger beteiligt sind. Sie finanziert sich unter anderem mit Anleihen und plant einen Börsengang; mittelbar ist an ihr auch ein Private Equity Fonds beteiligt. Derzeit betreibt sie vor allem labormedizinische Institute. Sie beabsichtigt jedoch, ihre Tätigkeit auf das Gebiet der Strahlenmedizin auszudehnen. Dafür plant sie die Übernahme von Radiologiepraxen. Die Erstbeklagte ist die geset... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei B*****, vertreten durch Dr. Bernhard Eigner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei F*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Sparkassen Aktiengesellschaft. Der Beklagte war Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften („Firmengruppe H*****"), die ebenso wie er selbst zwischenzeitig in Konkurs geraten sind. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Behauptung und/oder Verbreitung der Äußerung, die Klägerin hätte und/oder Mitglieder von Organen der Klägerin hätten in Ausübung ihrer Organstellung deliktische Haftungs-Tatbestände, insbesondere ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietet weltweit Werbeflächen in Schigebieten. Zu diesem Zweck hat sie mit Seilbahn- und Liftunternehmen Verträge geschlossen, in deren Rahmen diese ihr gegen Entgelt Panoramatafeln, Pistenleitsysteme, Pistenmarkierungen etc zur Vermarktung als Werbeträger zur Verfügung stellen. Das Unternehmen der Klägerin wurde vor etwa 40 Jahren von Peter Sch***** als Einzelunternehmen gegründet. 1987 erfolgte die Umwandlung in eine GmbH. Die Klägerin erzielt einen Mark... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Maria-Andrea R*****, vertreten durch Dr. Kurt Berger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Werner B*****... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Beklagten nicht zulässig: Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Beklagten nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision auf Grund eines Abänderungsantrags nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich für zulä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Peter T*****, Oberarzt, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BVUWG §7 Abs2
Rechtssatz: Der in den Statuten vorgesehene Antrag an den Verein, ein Mitglied wegen Verletzung des mit dem Beitritt zum Verein anerkannten Verhaltenskodex auszuschließen, ist einer Anzeige an eine Behörde gleichzuhalten. Es ist auch hier gerechtfertigt, den Verdacht des Zuwiderhandelns gegen tragende Prinzipien des Vereins an das für die Überprüfung zuständige Vereinsorgan heranzutragen, ohne im Falle ehrver... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ein Venture Capital Fonds. Der Zweit- und der Drittkläger sind die beiden gemeinsam vertretungsbefugten Vorstände der Erstklägerin. Die Zweitbeklagte ist ebenfalls ein Venture Capital Fonds, der von der Erstbeklagten verwaltet und vertreten wird. Der Dritt- und der Viertbeklagte sind die gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführer der Erstbeklagten; zudem ist der Drittbeklagte Vorstand und der Viertbeklagte Prokurist der Zweitbeklagten. Austrian P... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer beanstandeten Äußerung, deren Unterlassung gemäß § 1330 ABGB begehrt wird, wie auch die Frage, ob Tatsachen verbreitet wurden, ob eine auf einem wahren Tatsachenkern zurückzuführende wertende Meinungsäußerung oder ein reines Werturteil vorliegt, richten sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der Äußerung für den unbefangenen Adressaten. Es handelt sich u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Aufträge betrifft die Reinigung von Gerichts- und Magistratsgebäuden und Kasernen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der N*****. Die Klägerin erhielt nach einer öffentlichen Auftragsvergabe den Zuschlag, ab 2. 1. 2001 die Reinigung der Militärakademie in Wiener Neustadt zu besorgen. Vorher war diese Reinigung von der Firma I***** durchgeführt worden. Die Klägerin übernahm... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte veröffentlichte im September 2001 im Internet mehrere Artikel über den Wohlfahrtsfonds der klagenden Ärztekammer eine Versorgungseinrichtung mit zweckgebundenem Sondervermögen. In diesen Artikeln wurde heftige Kritik am Versorgungssystem geübt. Die Klägerin begehrt die Unterlassung, den Widerruf und die Veröffentlichung des Widerrufs folgender rufschädigender Behauptungen: die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekamm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist danach zu treffen, ob die Behauptung - wenigstens in ihrem Tatsachenkern - erwiesen werden kann oder ob es sich um eine unüberprüfbare Meinungskundgebung handelt (RIS-Justiz RS0079408). Bei der Beurteilung der Frage, ob "Tatsachen" verbreitet wurden, kommt es auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Christian Hopp, Rechtsanwalt in Feldkirch, gegen die beklagten Parteien 1. S*****AG, *****, und 2. Dr. Gerhard D*****,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Innungsmeister der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der S*****. Vor der Wirtschaftskammerwahl vom 26. bis 28. 3. 2000, bei der der Kläger für den Ö***** W***** kandidierte, kam es zu einer Reihe von Informationsveranstaltungen unter der Federführung des Klägers. Nach einer dieser Informationsveranstaltungen haben die Beklagten als führende Kandidaten der Liste 4 "S*****" ein Flugblatt an alle Mitglieder der Landesinnung der Fußpflege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage die Unterlassung und den Widerruf wahrheitswidriger Behauptungen und die Feststellung der Haftung der Beklagten für entstehende Rufschäden. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab in nichtöffentlicher Sitzung der Berufung der Klägerin nicht statt. Diese hatte keine Berufungsverhandlung beantragt, wohl aber die Beklagte (in ihrer Berufungsbeantwortung), die diesen Antrag in der Folge aber zurückgezogen hatt... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidungen der Vorinstanzen divergieren nicht in der Ansicht, ob auch eine juristische Person kreditschädigende Äußerungen im Sinn des § 1330 ABGB zu verantworten hat, sondern dahin, ob § 1330 Abs 1 ABGB den Schutz der Ehre nur für physische Personen normiere. Dass eine juristische Person von kreditschädigenden Äußerungen nach § 1330 Abs 2 ABGB betroffen sein kann, haben beide Instanzen ohnehin übereinstimmend bejaht, das Berufungsgericht - durchaus im Sinn der ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift. In den Jahren 1994 und 1995 wurden Artikel über damals noch nicht aufgeklärte Briefbombenattentate veröffentlicht. Darin wurde auch über den Kläger als Tatverdächtigen berichtet und dessen Fotos veröffentlicht. Der Kläger begehrt die Unterlassung der Veröffentlichung seines Fotos, wenn (durch den Begleittext) der Eindruck erweckt werde, dass er Hauptverdächtiger der Briefbombenserien sowie der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung wie auch die Frage, ob Tatsachen verbreitet wurden oder eine wertende Meinungsäußerung vorliegt, richten sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers. Werturteile können als Ehrenbeleidigung gegen § 1330 Abs 1 ABGB verstoßen, aber auch unter § 1330 Abs 2 ABGB fallen, w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seinem auf § 1330 ABGB gestützten Klagebegehren das Verbot von Äußerungen, der Kläger "sei ein Trottel, eine Sau, ein Guru, der Guru, diese Sau diese" und von ähnlichen oder gleichlautenden Äußerungen. Der Beklagte habe in Telefongesprächen mit zwei Frauen den Kläger mit diesen Ausdrücken bedacht. Er habe den Kläger auch gegenüber anderen Personen beschimpft. Der Kläger begehrt mit seinem auf Paragraph 1330, ABGB gestützten Klagebegehren das V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Beklagten verfasste und in seiner Ordination aufgelegte "Patienteninformation" führt unter der mit "Kassentarif" überschriebenen Spalte die in der Honorarordnung für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte festgelegte Vergütung auf der Grundlage des höchsten Punktewertes an. Die satzungsmäßig festgelegten Pauschalbeträge für die Kostenerstattung der Klägerin bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes beruhen hingegen ... mehr lesen...