In allen Beschwerdefällen wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, ein mehrspuriges Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t zu jeweils näher bezeichneten Tatzeitpunkten (zwischen dem 24. August 2005, 6.49 Uhr und dem 29. August 2005, 18.44 Uhr, siehe später) und Orten auf dem mautpflichtigen Straßennetz (nämlich auf der Autobahn A 1 - Westautobahn bzw. auf der Autobahn A 12 Inntalautobahn) gelenkt zu haben, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ord... mehr lesen...
Index: 96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §9 Abs2;MautO Vignette Autobahnen Schnellstraßen 2005 TeilB Pkt8.2.2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/06/0316
2006/06/0317
2006/06/0318
2006/06/0319
2006/06/0320
2007/06/0001
Rechtssatz: Eine "ordnungsgemäße Entrichtung" der fahrleistungsabh... mehr lesen...
Index: 96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §9 Abs2;MautO Vignette Autobahnen Schnellstraßen 2005 TeilB Pkt8.2.2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/06/0316
2006/06/0317
2006/06/0318
2006/06/0319
2006/06/0320
2007/06/0001
Rechtssatz: Schon die Verpflichtung zur Überprüfung der richtigen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;VStG §27 Abs2;VStG §32 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/06/0316
2006/06/0317
2006/06/0318
2006/06/0319
2006/06/0320
2007/06/0001
Rechtssatz: Das strafbare Verhalten des Lenkers hat zwar jeweils mit dem Auffahren auf die A... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft K erkannte den Beschwerdeführer mit Strafverfügungen vom 4. August 2004 wegen Übertretungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes für schuldig, die er am 1. April 2004 um 6.31 Uhr bzw. am 2. April 2004 um 6.24 Uhr und um 12.07 Uhr in "K, A 12, km 04,00" als Lenker des Lastkraftwagens mit dem deutschen Kennzeichen X (...) begangen habe, und verhängte über ihn jeweils eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 400,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils von 96 Stunden). Der Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 15. November 2004 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung gemäß § 20 Abs. 2 iVm § 6 und § 7 Abs. 1 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG 2002) für schuldig erkannt; es wurde über ihn gemäß § 20 Abs. 2 leg. cit. eine Geldstrafe in Höhe von EUR 400,-- ohne Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Ferner wurde er gemäß § 64 VStG zu einem Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von EUR 40,-- v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §8 Abs2;VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte ist nicht im Recht, wenn er meint, dass ihm die Verletzung der Kontrollpflichten gemäß § 8 Abs. 2 BStMG im vorgeworfenen Verwaltungsstraftatbestand des § 20 Abs. 2 BStMG binnen sechs Monaten nach Tatbegehung hätte vorgeha... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Entrichtung der in der Mautordnung festgesetzten Ersatzmaut gemäß § 20 Abs. 3 BStMG stellt einen Strafaufhebungsgrund dar. Das bedeutet, dass ein Lenker eines Lastkraftwagens im Sinne des § 6 BStMG mit der Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Maut das strafbare Verhalten bereits verwirklicht hat, bei Bezahlung der Ersatzmaut entfällt die Strafbarkeit aber (nachträglich) wieder. Aus den Regelungen der §§ 19 und 20 BStMG ergibt sich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AVG §66 Abs4;BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im vorliegenden Fall jeweils begangene strafbare Handlung betraf gemäß § 20 Abs. 2 BStMG die Benützung von Mautstrecken durch den Beschuldigten als Lenker eines Lastkraftwagens mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, ohne die nach § 6 ge... mehr lesen...
Index: 96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausdruck "zugelassener Geräte zur elektronischen Entrichtung der Maut" im § 7 Abs. 1 BStMG kann nur in dem Sinne verstanden werden, dass der Gesetzgeber damit auch immer funktionsfähige Geräte zur elektronischen Entrichtung der Maut meint. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;MautO Vignette Autobahnen Schnellstraßen 2004 TeilB Pkt8.2.4.3.3;VStG §1 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Regelung im Punkt 8.2.4.3.3. der ab 1. Juli 2004 geltenden Mautordnung (Version 5) stellt offensichtlich auf den Fall ab, dass die GO-Box sowohl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn in den Verwaltungsstrafbescheiden als Tatzeit jeweils ein konkreter Zeitpunkt angegeben wurde, dann ist dies im Zusammenhang mit dem Vorwurf, dass der Beschuldigte in diesem Zeitpunkt an dem ange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;BStMG 2002 §8 Abs2;MautO Vignette Autobahnen Schnellstraßen 2004 TeilB Pkt8.2.4.3.2;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschuldigte behauptet nicht, trotz der - von ihm unbestritten wahrgenommenen - akustischen Warnung durch das Gerät zur elektronischen Mautentrichtung die Funktions... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §8 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 8 Abs. 2 BStMG normiert lediglich Kontrollpflichten für den Lenker eines Lastkraftwagens, das der fahrleistungsabhängigen Maut unterliegt, die dieser zur Einhaltung der Mautpflicht bei Benützung von Mautstrecken im Falle der Verwendung eines Gerätes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §19;BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §20 Abs3;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;VStG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/06/0156 E 28. November 2006 RS 8
(hier ohne die ersten zwei Sätze) Stammrechtssatz Die Entrichtung der in der Mautordnung festgesetzten Ersatzmaut gemäß § 20 Abs. 3 BStMG stellt einen Str... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 2. November 2004 erstattete die ASFINAG/ÖSAG bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) D wegen des Verdachtes der Übertretung nach § 6 und § 7 Abs. 1 iVm § 20 Abs. 2 des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 - BStMG, BGBl. I Nr. 109, Anzeige gegen den Lenker des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen XY und einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, der am 9. September 2004 um 17.40 Uhr die mautpflichtige Bundesstraße A 14, Mautabschnitt Dornbirn-Süd... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und des weiters vorgelegten Beilagenkonvolutes geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 17. Mai 2005 legte die Bezirkshauptmannschaft (kurz: BH) S dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 25. Oktober 2004 um 9.46 Uhr als Lenker eines näher bezeichneten mehrspurigen Kraftfahrzeuges, dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr als ... mehr lesen...
Index: 96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §19 Abs4;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;BStMG 2002 §8 Abs1;
Rechtssatz: Dass der (nicht betretene) Beschwerdeführer als Lenker nicht schriftlich zur Zahlung der Ersatzmaut aufgefordert wurde, sondern nur der Zulassungsbesitzer, entspricht dem § 19 BStMG (insbesondere dem Abs. 4 dieses Paragraphen). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §29a;
Rechtssatz: § 29a VStG sieht eine Subsidiärität dahingehend, dass § 29a VStG lediglich subsidiär gegenüber § 27 Abs. 1 VStG zur Anwendung gelangen könne, nicht vor. Ob die Voraussetzungen des § 29a VStG gegeben sind, ist nach der Aktenlage zum Zeitpunk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;BStMG 2002 §7 Abs1;BStMG 2002 §7 Abs3;BStMG 2002 §9 Abs2;KFG 1967 §2 Abs1 Z10;KFG 1967 §2 Abs1 Z11;KFG 1967 §2 Abs1 Z12;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 20 Abs. 2 BStMG stellt auf das Benützen von Mautstrecken ab, ohne die nach § 6 BStMG geschuldete fahrleistungsabhängige Maut or... mehr lesen...