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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BStMG 2002 §20 Abs2;Rechtssatz
§ 8 Abs. 2 BStMG normiert lediglich Kontrollpflichten für den Lenker eines Lastkraftwagens, das der fahrleistungsabhängigen Maut unterliegt, die dieser zur Einhaltung der Mautpflicht bei Benützung von Mautstrecken im Falle der Verwendung eines Gerätes zur elektronischen Entrichtung der Maut zu erfüllen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060156.X02Im RIS seit
18.01.2007Zuletzt aktualisiert am
05.10.2016