RS Vwgh 2006/11/28 2005/06/0156

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Veröffentlicht am 28.11.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus

Norm

BStMG 2002 §20 Abs2;
BStMG 2002 §6;
BStMG 2002 §8 Abs2;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

§ 8 Abs. 2 BStMG normiert lediglich Kontrollpflichten für den Lenker eines Lastkraftwagens, das der fahrleistungsabhängigen Maut unterliegt, die dieser zur Einhaltung der Mautpflicht bei Benützung von Mautstrecken im Falle der Verwendung eines Gerätes zur elektronischen Entrichtung der Maut zu erfüllen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060156.X02

Im RIS seit

18.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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