RS Vwgh 2006/11/28 2005/06/0156

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Veröffentlicht am 28.11.2006
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Index

96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus

Norm

BStMG 2002 §20 Abs2;
BStMG 2002 §6;
BStMG 2002 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Ausdruck "zugelassener Geräte zur elektronischen Entrichtung der Maut" im § 7 Abs. 1 BStMG kann nur in dem Sinne verstanden werden, dass der Gesetzgeber damit auch immer funktionsfähige Geräte zur elektronischen Entrichtung der Maut meint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060156.X03

Im RIS seit

18.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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