Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. September 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 2. Juni 1995 als verspätet zurückgewiesen. Die Begründung: der belangten Behörde lautet: "Berufungen sind gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen. Da die Zustellung rechtswirksam am 09.06.1995 erfolgte und Ihre Berufung erst am 26.06.1995 und da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. April 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Erstbescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG "zurück". Der Beschwerdeführer habe bei der Erstbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestellt; diese habe den Antrag gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen. Gegen den Erstbescheid habe der Beschwerdeführer im wesent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs4;
Rechtssatz: Der Einwand des Antragstellers, er habe die Verständigung von der Hinterlegung eines nach § 13 Abs 3 AVG erteilten Verbesserungsauftrages nicht vorgefunden, kann keine Rechtswidrigkeit der nach § 17 ZustG vorgenommenen Zustellung aufzeigen, weil eine solche nach § 17 Abs 4 ZustG auch dann gültig ist, wenn die Verständig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 5. Mai 1995 eine unter hg 95/14/0067 protokollierte Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge nur: Bescheid) persönlich beim Verwaltungsgerichtshof ein. Als Zustelldatum wurde der 24. März 1995 angegeben. Da somit die im § 26 Abs 1 VwGG normierte Frist von sechs Wochen gewahrt schien, leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren ein. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens vor und be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Für die Gültigkeit einer durch Hinterlegung vorgenommenen Zustellung ist es nicht entscheidend, ob die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches dem Empfänger der Sendung zugekommen ist, sondern vielmehr, ob si... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer unter näherer Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat einer Übertretung des § 1 Abs. 3 des Parkometergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 47/1974, für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 17 Stunden) verhängt. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers vom 9. Jänner 1992 wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1993 S 949-950; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage der Akten des Verwaltungsstrafverfahrens und Erstattung einer Gegenschrift durch die belangte Behörde erwogen: Aus den Akten des Verwaltungsstrafverfahrens ergibt sich, daß dem mit dem angefochtenen Bescheid mit Modifizierungen bestätigten erstinstanzlichen Strafer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 5. Juni 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers "vom 16. April 1991 auf Durchführung einer neuerlichen Stellung" gemäß § 24 Abs. 8 des Wehrgesetzes 1990 zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Gemäß § 24 Abs. 8 des Wehrgesetzes 1990 sind Wehrpflichtige, deren Eignung zum Wehrdienst von der Stellungskommiss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: WehrG 1990 §24 Abs8;ZustG §17 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110077.X01 Im RIS seit 29.10.1991 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Mai 1988 hatte das Finanzamt dem Beschwerdeführer gemäß § 275 BAO aufgetragen, bestimmt bezeichnete inhaltliche Mängel seiner Berufung gegen die Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 1985 binnen einer gesetzten Frist zu beheben, und ihn darauf hingewiesen, daß im Falle der Fristversäumung die Berufung als zurückgenommen gelte. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Mängelbehebungsfrist sprach das Finanzamt mit Bescheid vom 22. Juni 1988 aus, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §275;BAO §308;ZustG §17 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991130108.X01 Im RIS seit 18.09.1991 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. April 1989 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Wieden, den Einspruch des Beschwerdeführers vom 22. März 1989 gegen die Strafverfügung vom 28. Februar 1989 gemäß § 68 Abs. 1 AVG 1950 wegen entschiedener Sache im wesentlichen mit der Begründung: zurück, der Einspruch sei verspätet eingebracht worden. Mit der Strafverfügung vom 28. Februar 1989 war der nunmehrige Beschwerdeführer der Übertretung des § 3 Abs. 5 des Meldegesetzes und der Übe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen nach § 21 ZustG kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein (§ 21 Abs 2 ZustG), Kenntnis davon erlangen, daß ih... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 13. März 1990 wurde über den Beschwerdeführer als handelsrechtlichen Geschäftsführer der A-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 AuslBG in mehreren Fällen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 16 VStG 1950 eine Geldstrafe von insgesamt S 600.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 42 Tage) verhängt. Dieser Bescheid wurde am 16. März 1990 beim Postamt 8051 Graz hinterlegt. Der weitere Verfahrensablauf entspri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 13. März 1990 wurde über den Beschwerdeführer als handelsrechtlichen Geschäftsführer der B-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 AuslBG in mehreren Fällen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 16 VStG 1950 eine Geldstrafe von insgesamt S 600.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 42 Tage) verhängt. Dieser Bescheid wurde am 16. März 1990 beim Postamt 8051 Graz hinterlegt. Am 23. März 1990 legte - nach den Akten ... mehr lesen...
Mit zwei Straferkenntnissen des Magistrates Graz vom 13. März 1990 wurde über den Beschwerdeführer als den handelsrechtlichen Geschäftsführer der A-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) betreffend je sechs ausländische Arbeitnehmer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 16 VStG 1950 Geldstrafen in der Höhe von je insgesamt S 600.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je 42 Tage) verhängt. Diese beiden Bescheide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0127
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090126.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Auffassung, aus § 17 Abs 4 ZustG folge, daß jegliches Risiko der Fristversäumnis iZm dem "Verkommen" einer Hinterlegungsanzeige iSd § 71 Abs 1 lit a AVG von vornherein dem Verschulden des Empfängers zuzurechnen sei, ist unrichtig. Der Regelung des § 17 Abs 4 ZustG kommt in diesem Zusammenhang nur die Bedeutung zu, daß die Zustellung auch bei Verlust der Hinterlegungsanzeige als erfolgt und damit der Bescheid als erlassen gilt. Damit ist überhaupt erst der Raum für einen all... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;ZustG §17 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0157 2 Stammrechtssatz Die Auffassung, aus § 17 Abs 4 ZustG folge, daß jegliches Risiko der Fristversäumnis iZm dem "Verkommen" einer Hinterlegungsanzeige iSd § 71 Abs 1 lit a AVG von vornherein dem Verschulden des Empfängers zuzurechnen sei, ist unrichtig. Der Regelung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Wurde der Besch nur zu seiner Ortanwesenheit am Tage des zweiten Zustellversuches und der daran anschließenden 14-tägigen Abholfrist befragt und hat er angegeben, während dieser Zeit nicht an der Abgabestelle anwesend gewesen zu sein, so kann daraus nicht der Schluss gezogen w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Kenntnis davon erlangen, dass ihm ein behördliches Schrif... mehr lesen...