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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs2;Rechtssatz
Selbst wenn die Hinterlegungsanzeige später wieder (hier: von der Eingangstüre eines Wohnwagens) entfernt wird, hat dies aufgrund der Bestimmung des § 17 Abs 4 ZustG auf die Gültigkeit des Zustellvorganges keinen Einfluß (Hinweis EB E 16.1.1997, 95/18/1100).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997100071.X04Im RIS seit
20.11.2000