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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114Rechtssatz
Für die Gültigkeit einer durch Hinterlegung vorgenommenen Zustellung ist es nicht entscheidend, ob die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches dem Empfänger der Sendung zugekommen ist, sondern vielmehr, ob sich der Bescheidadressat im Hinterlegungszeitraum regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hat (Hinweis B 21.2.1990, 89/02/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140067.X02Im RIS seit
24.08.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2015