Rechtssatz: Eine Wegweisung nach § 38 a Abs 1 SPG setzt die berechtigte Annahme eines bevorstehenden gefährlichen Angriffs auf die Rechtsgüter Leben, Gesundheit oder Freiheit voraus. Diese Annahme ist - auch wenn die Beamten zuletzt des Öfteren zu Streitschlichtungen herbeigerufen wurden - alleine bei einem Redefluss und einem damit in Zusammenhang liegende Gestikulieren mit den Händen, einem als irr empfundenen Blick und gegenseitigen lautstarken Beschimpfungen noch nicht gerechtfertigt. ... mehr lesen...
A) Sachverhalt: Mit Schriftsatz vom 24.7.2006, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 17.8.2006, wurde vom Beschwerdeführer folgende Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingereicht: ?Folgender Verwaltungsakt wird bekämpft Azl 9-80/398-8 BH Innsbruck: Organ: Dr. P. O., Amtstierarzt der BH Innsbruck Zwangsweise Abnahme von 2 Gelbbrustaras am 20.07.2006. Sachverhaltsdarstellung: 1. Chronologie des Verwaltungsaktes: 05.09.2005 Erhebung du... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 09. Jänner 2003 wurde vorgebracht, dass der Beschwerdeführer im Zuge einer Amtshandlung der Einsatzgruppe S am 09. Dezember 2002 bei der Festnahme am Daumen verletzt worden sei. Der Beschwerdeführer habe keinen Anlass gegeben, dass man gegen ihn gewaltsam vorgehe, zumal er aufgrund der Aufforderung, er möge sich in das Polizeifahrzeug begeben, nachgekommen wäre und somit freiwillig in das Streifenfahrzeug gestiegen wäre. Des Weiteren sei auch die Anfertigung eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch bei Suchtgiftkontrollen ist es nicht zulässig, am Ende der Amtshandlung von der betroffenen Person nur deshalb ein Ganzkörperlichtbild aufzunehmen, weil diese Person eine Beschwerde über die Vorgangsweise der Beamten ankündigt. So hätte es nach § 54 Abs 4 SPG für die Rechtmäßigkeit der Bildaufzeichnung der Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen bedurft. Weiters ist eine Identitätsfeststellung nach § 35 Abs 1 Z 2 SPG im Rahmen einer "Razzia" erst dann re... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt es zu Verletzungen während der Polizeihaft, hat der Staat nachzuweisen, dass diese nicht durch die Polizei zufügt wurden. (EGMR 4.12.1995, Ribitsch, EuGRZ 1996, m504). Dies ist auch für eine Festnahme anwendbar, wobei bereits die von einem Sicherheitswachebeamten ausgesprochene Aufforderung, zum Funkstreifenwagen mitzukommen, als Festnahme zu werten ist (VfGH 23.6.1976, Slg 7829). Der bei einer Suchtgiftkontrolle ohne Widerstand zum Streifenfahrzeug mitgehende Beschwerde... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestimmung des §21 Abs2 AsylG kann die Unzulässigkeit einer Vorführung oder Ausführung vor eine Vertretungsbehörde nicht entnommen werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Übermittlung von Daten an eine ausländische Vertretungsbehörde fehlt völlig der Charakter einer Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. mehr lesen...
Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder - erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt setzt daher nach der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts die unmittelbare Anwendun... mehr lesen...
Am 19.5.1995 langte folgende gemeinsame Beschwerde der Beschwerdeführer Dr. H K u.f. beim unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein: "Die Beschwerdeführer sind als Beamte Ruhegenußbezieher der Stadtgemeinde Innsbruck. Ihnen wurde anläßlich der Versetzung in den Ruhestand gemäß §7a der Nebengebührenverordnung der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck ein sogenanntes Treugeld zuerkannt und ausbezahlt. Die den einzelnen Beschwerdeführern zukommenden Treugelder variieren je nach Monatsbezug ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frage, ob Beträge, die aufgrund zuwenig einbehaltener Lohnsteuer ausbezahlt wurden, Übergenüsse im Sinne des §13a Abs1 GehG sind, ist mit Bescheid zu entscheiden. Der Einbehalt dieser Beträge ist kein Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Schlagworte Akte unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Landeshauptmann von Tirol gemäß §33 Abs3 KFG die Genehmigung der angezeigten Änderung, nämlich die Anbringung einer Anhängervorrichtung, Fabrikat BRINK Type 1686 am Kraftfahrzeug Peugeot 405 4 BD mit der Fahrgestell-Nr VF34BDJZ270938709. Dagegen hat der Berufungswerber innerhalb offener Frist im wesentlichen mit der Begründung: berufen, daß am Original der Grundbefestigung überhaupt nichts verändert wurde und die technisch unwesentliche gering... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Maßnahme unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Sinne des § 67 c AVG liegt nicht vor, wenn im Zuge einer Überprüfung einer Fernmeldeanlage frei herumliegende Waffen ohne (angedrohte) Zwangsgewalt angegriffen, überprüft und danach wieder auf den ursprünglichen Ort zurückgelegt werden. Zwar enthält die Bestimmung des § 8 Abs 2 FG keine solche Befugnis; allerdings findet sich auch im Waffengesetz kein Hinweis, daß dieses Verhalten ausschließlich Sicherheitsor... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur faktische Amtshandlungen individuell normativen Inhaltes, die ihrer Natur nach nicht durch ein Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren bekämpft werden können, können unmittelbar beim Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden. Eine solche Amtshandlung liegt dann nicht vor, wenn mittels eines Bescheides dem Beschwerdeführer der Reisepaß unbefristet entzogen wurde und gegen diesen Bescheid im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ein ordentliches Rechtsmittel erhoben werden kan... mehr lesen...