Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VwGVG 2014 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0077 B 16. November 2017 RS 1 Stammrechtssatz Offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten einer Strafentscheidung eines VwG können nach § 38 VwGVG 2014 iVm § 24 VStG und § 62 Abs. 4 AVG jederzeit berichtigt werden. Die in Revision gezogene Entscheidung des VwG ist auch vor ihrer Beric... mehr lesen...
1 Die erstmitbeteiligte Partei stellte am 30. Mai 2016 beim AMS M einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung mit Beginn ab 5. September 2016 für den zweitmitbeteiligten kroatischen Staatsangehörigen für eine berufliche Tätigkeit als Lehrer für ein Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden. Mit Bescheid vom 29. Juni 2016 wies die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde diesen Antrag mit der Begründung: ab, dass der Regionalbeirat die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein (im Folgenden: BH) vom 2. Juni 2016, Zl. 30206-369/7211-2016, wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er sei dem ihm mit Bescheid der BH vom 17. August 2010 gemäß § 138 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend die Instandsetzung des linken Ufers des P.-Kanales in einem näher beschriebenen örtlichen Bereich bis zumindest 20. Mai 2016 nicht nachg... mehr lesen...
1 Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht; im Folgenden: BH) vom 7. Juni 2016, Zl. 30206-369/7210-2016, wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er sei dem ihm mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (LVwG) vom 20. Jänner 2015 (Bescheid der BH vom 11. März 2014) erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend die Instandsetzung des rechtsufrigen Uferbereiches des P.-Kanales i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VwGVG 2014 §38;
Rechtssatz: Offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten einer Strafentscheidung eines VwG können nach § 38 VwGVG 2014 iVm § 24 VStG und § 62 Abs. 4 AVG jederzeit berichtigt werden. Ein in Revision gezogener Zurückweisungsbeschluss des VwG ist auch vor seiner Berichtigung bereits in der entsprechend richtigen Fassung zu lesen (v... mehr lesen...
1 Das im Flächenwidmungsplan mit der Widmung Bauland - reines Wohngebiet ausgewiesene und von keinem Bebauungsplan erfasste Grundstück X KG A. steht im Miteigentum der mitbeteiligten Partei (Bauwerberin). Es wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde A. vom 1. April 1980 unter Festlegung der Bebauungsgrundlagen im Ausmaß von 1200 m2 zum Bauplatz erklärt. Die Revisionswerber sind Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Y KG A. 2 Mit im innergemeindlichen Instanzenzug ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §18;AVG §56;AVG §62 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2016/06/0052 B 24. Oktober 2017
Rechtssatz: Kann dem Bescheid ohne Zweifel entnommen werden, dass er durch die vor dem VwG belangte Behörde erlassen wurde, hätte selbst ein allfälliges Versehen bei der Fertigungsklausel nicht die Unwirksamkeit des Bescheides zur Folge (vgl... mehr lesen...
1 Mit Abänderungsbescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) vom 27. September 2012 wurde dem Revisionswerber unter Abänderung eines Betriebsprämienbescheides vom 30. Dezember 2009 Einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2009 in Höhe von EUR 5.934,93 zuerkannt. Unter Berücksichtigung eines bereits überwiesenen Betrages von EUR 7.699,86 ergebe dies eine Rückforderung von EUR 1.764,93. 2 Mit Abänderungsbescheid vom 14. Novemb... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen des Bundesministeriums für Justiz erstattete mit Schriftsatz vom 30. Mai 2016 bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz (in der Folge: DK) gegen den Revisionswerber eine Disziplinaranzeige, da er im Verdacht stehe, am 10. April 2016 einen näher genann... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §62 Abs4
Rechtssatz: Von einer Berichtigung der Parteibezeichnung gemäß § 62 Abs 2 AVG kann immer dann gesprochen werden, wenn nur die Bezeichnung des als bisherige Verfahrenspartei aufgetretenen Rechtssubjektes geändert wird, ohne dass dadurch an die Stelle des bisher als Partei betrachteten und behandelten Rechtssubjektes ein anderes treten soll (vgl. E 5. Novem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §62 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0047 E 30. Oktober 1991 RS 2 Stammrechtssatz Eine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG hat durch Bescheid zu erfolgen und bewirkt, daß der berichtigte Bescheid rückwirkend auf den Zeitpunkt seiner Erlassung geändert wird. Nach dem Bericht des Verfassungsausschusses, 30 der Beilagen II. GP, ist die Bestimmung des § 62 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §62 Abs4VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei der Frage der Zulässigkeit der Berichtigung einer in einer Beschwerde vorgenommenen Bezeichnung des dortigen Bf ist von einer zulässigen Berichtigung der Parteienbezeichnung das unzulässige Auswechseln der Partei zu unterscheiden. Berichtigungsfähig wird idR eine unrichtige Schreibweise oder auch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §59 Abs1AVG §62 Abs4VwGG §26 Abs1 Z1VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Berichtigung eines Bescheides gemäß § 62 Abs. 4 AVG ist nicht zulässig, wenn dadurch eine Rechtswidrigkeit (wie etwa ein Widerspruch zwischen
Spruch: und
Begründung: eines Bescheides) beseitigt werden soll (vgl. E 22. März 2007, 2006/09/0104; E 1. Juni 2006, 2005/07/011... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (der Erstbehörde) vom 16. Jänner 1959 wurde K.R. - gestützt u.a. auf § 22 Wasserrechtsgesetz 1934 - die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer hydroelektrischen Anlage auf einem bestimmten Grundstück der KG F. "auf die Dauer von fünfzig Jahren, das ist bis 16.1.2059," unter bestimmten Auflagen erteilt, wobei festgehalten wurde, dass die Anlage nur der Versorgung der S.-Alpe diene. Zu der Befristung finden sich w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gegenüber der beschwerdeführenden Partei die Beschlagnahme der durch die Kriminalpolizei sichergestellten 161.731 Ampullen der Arzneispezialität "Ukrain" verfügt und der beschwerdeführenden Partei aufgetragen, die beschlagnahmten Ampullen binnen vier Wochen unter Aufsicht eines Organs der belangten Behörde der Vernichtung zuzuführen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die g... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 11. Oktober 2012 wurde dem Beschwerdeführer als Verantwortlichem des C Flugrettungsvereins im Sinne des § 9 VStG 1991 vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass der Verein als Beförderer ein gefährliches Gut befördert und es im Rahmen des § 7 Abs 1 GGBG unterlassen habe, sich durch Sichtprüfung zu vergewissern, dass die Ladung den gemäß § 2 Z 1 GGBG in Betracht kommenden Vorschriften entsprach. In weiterer Folge wurden im Bescheid die einzelnen Mängel näher d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;VStG §24;
Rechtssatz: Aus der gesamten
Begründung: des angefochtenen Bescheides geht eindeutig hervor, dass die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers materiell geprüft und darüber eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. Anhaltspunkte dafür, dass eine Zurückweisung ausgesprochen werden sollte, lassen sich der
Begründung: ... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid vom 19. Oktober 2012 wies die Wiener Landesregierung das Ansuchen des Beschwerdeführers, eines italienischen Staatsangehörigen, auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß "der §§ 10 Abs. 1 Z. 1 und 11a Abs. 4 StbG" ab (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Abstammung "gemäß der §§ 7 und 7a StbG" erworben habe und er nicht österreichischer Staatsbürge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2013/01/0026 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0003 E 28. März 2008 RS 1 Stammrechtssatz Ein Berichtigungsbescheid gemäß § 62 Abs. 4 AVG bildet mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit, wobei die Berichtigung eines Bescheides auch nach der Erhebung e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4VwGG §41 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2013/01/0026 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/16/0055 E 29. Jänner 2009 RS 1(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Die Berichtigung nach § 293 BAO erfolgt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erlassung des berichtigten Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §62 Abs4StbG 1949 §3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2013/01/0026 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0002 E 11. August 2004 RS 1(hier nur erster Satz; § 3 StbG 1949 als Rechtsgrundlage) Stammrechtssatz Die unrichtige Berufung auf eine Rechtsgrundlage macht einen Bescheid noch n... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer des Grundstückes Nr. 73, EZ 255, KG D., das zum Bauplatz erklärt wurde. Es liegt nach dem rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der mitbeteiligten Gemeinde teilweise im Bauland-Agrargebiet und teilweise im Grünland - Land- und Forstwirtschaft. Für das gegenständliche Gebiet besteht kein Bebauungsplan. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Februar 2006 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführern die Bewilligung zur Errich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0328 E 9. Oktober 2001 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines offenkundigen Schreibfehlers, der einerseits gemäß § 62 Abs. 4 AVG verbesserungsfähig ist, andererseits aber erkennen lässt, was gemeint ist, ist eine bescheidmäßige Verbesserung entbehrlich, wenn alle Parteien erkannt haben, was gemeint ist (Hinweis E 21. Juni 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 10. Mai 2011 hat die Vorarlberger Landesregierung ausgesprochen, dass die Unterkunfts- und Verpflegskosten der Beschwerdeführerin in einem bestimmt genannten Altenwohnheim ab dem 1. Februar 2011 gemäß dem Vorarlberger Mindestsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 64/2010 (Vbg MSG), aus Mitteln der Mindestsicherung übernommen würden. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, für die Kosten der Unterbringung folgende eigene Einkünfte "e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/10/0135 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/04/0108 B 18. Juni 1996 RS 1 Stammrechtssatz Nach Aufhebung des berichtigten Bescheides durch den VwGH fehlt es an der Möglichkeit der Rechtsverletzung durch den... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 teilte die Beschwerdeführerin der belangten Behörde unter Vorlage entsprechender Unterlagen die Absicht mit, das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern. Bei dem verfahrensgegenständlichen Bereich handle es sich um das Erholungsgebiet "Badehüttensiedlung" am linken Donauufer des Gemeindegebietes. Derzeit sei das Areal als "Grünland Land- und Forstwirtschaft" gewidmet und mit Badehütten (Stelzenhäusern) bebaut. Die Gebäude wiesen eine Größe von maximal 8... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 13. Juli 2009 suchte die zweitmitbeteiligte Partei (Bauwerberin) um eine Baubewilligung für den Umbau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten auf einer näher bezeichneten Liegenschaft in M an. Die Baubehörde erster Instanz verständigte den Beschwerdeführer und seine Ehefrau als Eigentümer des unmittelbar an die verfahrensgegenständliche Liegenschaft angrenzenden Grundstücks mit Schreiben vom 23. September 2009 gemäß § 22 Abs. 1 der Niederösterreichischen Bauordnung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/05/0056 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0203 E 13. April 2000 RS 4 Stammrechtssatz § 62 Abs 4 AVG ist eine Verfahrensvorschrift. § 62 Abs 4 AVG gewährt daher kein absolutes Recht, welches bereits dann verletzt ist, wenn ein Bescheid ergeht, der n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Ist davon auszugehen, dass es sich bei der Formulierung in einem Spruchpunkt um einen bloßen Schreibfehler handelt, der gemäß § 62 Abs 4 AVG berichtigungsfähig ist, ist der angefochtene Bescheid schon vor der Berichtigung in der richtigen Fassung zu lesen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2013:2010030168... mehr lesen...