Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 11.07.2018 (im Folgenden auch: Bescheid) erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem – die deutsche Sprache fließend beherrschenden – Beschwerdeführer den mit Bescheid des Bundesasylamts vom 13.03.2003 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 ab und stellte gemäß § 7 Abs. 4 leg.cit. fest, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukomme (Spruchpunkt... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 08.06.2021, Zl. 277923302/200830766, wurde gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerdeführer erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Türkei zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 55 Abs. 4 FPG werde eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht ge... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 11.02.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 16.04.2015 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm §... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 11.02.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 16.04.2015 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm §... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: 1.1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 17.06.2019 (im Folgenden auch: Bescheid) erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Beschwerdeführer den ihm zukommenden Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I.), entzog ihm gemäß § 9 Abs. 4 AsylG 2005 die befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter (Spruchpunkt II.) und wies den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufen... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 04.03.2019 (im Folgenden auch: Bescheid) erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Beschwerdeführer den mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenats vom 28.12.2007 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 ab und stellte gemäß § 7 Abs. 4 leg.cit. fest, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukomme (Spruchpunkt I.). Weiters erkannte es dem Besc... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 12.04.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 22.01.2017 und – hinsichtlich der Siebtbeschwerdeführerin – vom 28.02.2019 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 12.04.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 22.01.2017 und – hinsichtlich der Siebtbeschwerdeführerin – vom 28.02.2019 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 12.04.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 22.01.2017 und – hinsichtlich der Siebtbeschwerdeführerin – vom 28.02.2019 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 12.04.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 22.01.2017 und – hinsichtlich der Siebtbeschwerdeführerin – vom 28.02.2019 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 12.04.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 22.01.2017 und – hinsichtlich der Siebtbeschwerdeführerin – vom 28.02.2019 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 12.04.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 22.01.2017 und – hinsichtlich der Siebtbeschwerdeführerin – vom 28.02.2019 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 12.04.2019 (im Folgenden auch: Bescheiden) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 22.01.2017 und – hinsichtlich der Siebtbeschwerdeführerin – vom 28.02.2019 jeweils sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Ein näher bestimmtes Unternehmen mit Sitz in der Ukraine als „Ausführer“ und „Produzent“ übermittelte der beschwerdeführenden Partei als „Einführer“ sowie „erster Empfänger in der Union“ im Dezember 2019 Rapssamen im Ausmaß von ungefähr 132 Tonnen für die Importkontrolle zur Veterinärgrenzkontrolle des Flughafens Wien. Für diesen hatte die „Organic Standard - UA-BIO-108“ mit Sitz in Kiew sechs Kontrollbescheinigungen nach der Verordnung (EG)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Ein näher bestimmtes Unternehmen mit Sitz in der Ukraine als „Ausführer“ und „Produzent“ übermittelte der beschwerdeführenden Partei als „Einführer“ sowie „erster Empfänger in der Union“ im Dezember 2019 Rapssamen im Ausmaß von ungefähr 132 Tonnen für die Importkontrolle zur Veterinärgrenzkontrolle des Flughafens Wien. Für diesen hatte die „Organic Standard - UA-BIO-108“ mit Sitz in Kiew sechs Kontrollbescheinigungen nach der Verordnung (EG)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit XXXX .2018 wurde der Beschwerdeführer in den Ruhestand versetzt. 2. Mit Schreiben vom 06.05.2019 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: „1. Die belangte Behörde ist innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber binnen vier Wochen schuldig, dem Einschreiter für angeordnete aber nicht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 02.01.2020 erklärte der Beschwerdeführer, gegen „den Bescheid [sic!] der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Oberösterreich, vom 12.12.2019, AZ: XXXX ,“ mit dem die Feststellung von Schwerarbeitszeiten zurückgewiesen worden sei, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Auf der ersten Seite des Schreibens wird als Beschwerdeführer XXXX genannt, auf der letzten Seite ist unterhalb der Unterschrift der Name XXXX ang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.09.2019 erklärte der Beschwerdeführer, gegen den „Pflichtversicherungsbescheid vom 5.8.2019, GZ: XXXX “ Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Mit Schreiben vom 06.11.2019 legte die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) dem Bundesverwaltungsgericht die gegenständliche Beschwerde vor. Der Beschwerde – ungeordnet und ohne Nummerierung der Aktenseiten – angeschlossen waren verschie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.09.2019 erklärte der Beschwerdeführer, gegen den „Beitragsbescheid vom 5.8.2019, GZ: XXXX “ Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Mit Schreiben vom 06.11.2019 legte die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) dem Bundesverwaltungsgericht die gegenständliche Beschwerde vor. Der Beschwerde – ungeordnet und ohne Nummerierung der Aktenseiten – angeschlossen waren verschiedene Schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.11.2019 erklärte der Beschwerdeführer, gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Invaliditätspension durch die Pensionsversicherungsanstalt Beschwerde einzulegen. Der Beschwerde angeschlossen war ein als „Bescheid“ bezeichnetes, nicht unterfertigtes und nicht mit einer Amtssignatur versehenes mit 31.10.2019 datiertes Schriftstück der Pensionsversicherungsanstalt, wonach der Antrag des Beschwerdeführers vom 18.10.2019 auf Zuerkennun... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: 1.1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 23.05.2018 (im Folgenden auch: Bescheid) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 06.04.2016 sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 14.08.2020 machte die Beschwerdeführerin als Begleitperson des Klägers in einer Sozialrechtssache für die Teilnahme an vom Landesgericht XXXX als Arbeits- und Sozialgericht angeordneten Terminen bei medizinischen Sachverständigen Spesen in Höhe von insgesamt 765,60 Euro geltend. Dieser Antrag wurde in einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Präsidenten des Landesgerichts XXXX vom 02.10.2020 gemäß § 79 Abs. 1 Z 1 ASGG in sinngemä... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 08.01.2020 (im Folgenden: Bescheid) erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 2 FPG (Spruchpunkt I.), stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG iVm § 46 FPG die Zulässigkeit der Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Moldawien fest (Spruchpunkt II.) und erließ gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 1 FPG ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Einreisever... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 07.08.2020 (im Folgenden: Bescheid) hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) über die Beschwerdeführerin die Schubhafthaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme erlassen. Die vorgelegt Urschrift des Bescheids bezeichnet auf der letzten Seite „ XXXX “ in einwandfrei leserlicher Druckschrift als genehmigende Person. Über diesem Namen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit einem als „Bescheid“ betitelten Schriftstück vom 08.10.2020 der beschwerdeführenden Partei (bP) gemäß § 57 AsylG einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht gewährt. Gemäß § 10 Abs 2 Asylgesetz iVm § 9 BFA-VG wurde gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß § 52 Abs 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 1... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG),... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 18.09.2020, Zl. 222912207/171277355, wurde gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerdeführer erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass eine „Abschiebung gemäß § 46 FPG nach zulässig“ sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG wurde ein auf die Dauer von acht Jahren befri... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 11.08.2020 (im Folgenden: Bescheid) erteilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Beschwerdeführerin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.), erließ im Sinne des § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG (Spruchpunkt II.), stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG iVm § 46 FPG die Zulässigkeit der Abschiebu... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 04.05.2020, Zl. 201961004/190927904, wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerdeführer erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass eine „Abschiebung gemäß § 46 FPG nach“ zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG werde gegen den Beschwerdeführer ein auf die ... mehr lesen...