Begründung: I.1. Verfahrensgang römisch eins.1. Verfahrensgang 1. Mit der angefochtenen als Bescheid bezeichneten Erledigung der belangten Behörde (BFA) vom 29.01.2021 wurde der im Bescheid vom 08.06.2006, Zahl: XXXX , zuerkannte Status des Asylberechtigten gemäß §7 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, aberkannt und gemäß § 7 Abs. 4 AsylG festgestellt, dass dem BF die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.), gemäß § 8 Absatz 1 Z 2 AsylG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge als „bP“ bezeichnet), ein georgischer Staatsbürger, stellte am 22.6.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Der Antrag der bP auf internationalen Schutz wurde folglich mit im
Spruch: genannten „Bescheid“ der bB gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 19.02.2024 hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) den Antrag des Beschwerdeführers vom 27.07.2023 auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen. Die im Akt der Behörde befindliche Urschrift dieser Erledigung bezeichnet auf der letzten Seite „ XXXX “ in... mehr lesen...