1 Die revisionswerbende Gemeinde ist auf Basis eines Bescheides der belangten Behörde vom 12. September 1975 und weiterer Bescheide Inhaberin der wasserrechtlichen Bewilligung für die Teilregulierung der P in ihrem Gemeindegebiet. 2 Die belangte Behörde hat im Jahr 2015 ein Verfahren zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags in Bezug auf die Entfernung von Bewuchs auf den im Zuge dieser Regulierung errichteten Schutzdämmen eingeleitet. Dazu brachte die Revisionswe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1WRG 1959 §111WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §50 Abs6
Rechtssatz: Die Instandhaltungspflicht für Wasserbenutzungsanlagen richtet sich nach § 50 Abs. 1 WRG 1959 primär nach "rechtsgültigen Verpflichtungen anderer". Bestehen solche rechtsgültigen Verpflichtungen nicht, ist der Wasserberechtigte zur Instandhaltung verpflichtet. Wasserberechti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §50 Abs6WRG 1959 §88c
Rechtssatz: Die wasserbehördlich genehmigte Satzung eines Wasserverbandes gemäß § 88c WRG 1959 mit dem darin festgeschriebenen Verbandszweck stellt keinen Privatrechtstitel, sondern - wenn dies darin vorgesehen ist - eine im Wasserrecht verwurzelte öffentlich-rechtliche Übernahme der In... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG) wurde die revisionswerbende Gemeinde verpflichtet, in einem näher bestimmten Teilbereich der P (laut Lageplan) links- und rechtsufrig zum einen die auf den Dammkronen und Uferböschungen befindlichen Pappeln samt deren bei der Dammkrone herausragenden und im Bereich der Dammböschungen befindlichen Wurzeln und Wurzelstöcke und zum anderen den auf beiden Seiten der Bachböschung situierte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 79, KG B., welches am Ufer der L liegt. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Wirtschaftsgebäude (Garage), welches auf der Ufermauer der L errichtet wurde. Mit Schreiben vom 7. Juli 2006 suchte die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Ost- und Weststeiermark, namens der mitbeteiligten Partei bei der Bezirkshauptmannschaft D (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für Sanierungsmaßnahmen an der L an. Die Notwendi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;WRG 1959 §50; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0080 E 24. Mai 2007 RS 3
(hier nur zweiter bis vierter Satz) Stammrechtssatz § 50 Abs. 6 WRG 1959 spricht in seinem ersten Satz davon, dass auf Wasseranlagen... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Aktenunterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Rahmen einer kommissionellen Verhandlung vor der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde am 7. Mai 1889 die "Wassergenossenschaft zur Regulierung der Ybbs von Greinsfurth bis unterhalb der Allersdorfer Brücke" (Wassergenossenschaft) gegründet; Mitglieder dieser Wassergenossenschaft waren die Österreichischen Staatsbahnen, der Bezirksstraßenausschuss, die Stadtgemeinde Amstetten so... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;WRG 1959 §50;
Rechtssatz: § 50 Abs. 6 WRG 1959 spricht in seinem ersten Satz davon, dass auf Wasseranlagen, die nicht der Wasserbenutzung dienen, "die vorstehenden Bestimmungen dem Sinne nach Anwendung... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 5. Mai 2004 wandte sich die mitbeteiligte Partei an die Bezirkshauptmannschaft V (BH) und machte geltend, dass die Beschwerdeführerin aus ihrem Gasthof auf die dahinter liegende, dem Antragsteller gehörige Waldliegenschaft ungeklärte Abwässer ableite. Sowohl aus dem Ausmaß als auch aus der chemischen Zusammensetzung der Abwässer ergebe sich eine Grundwassergefährdung. Der wasserbautechnische Amtssachverständige der Baubezirksleitung G führte am 14. August 2005 geme... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0118 E 14. Dezember 1993 RS 2 Stammrechtssatz Ein Instandhaltungsauftrag bzw Instandsetzungsauftrag kommt nur bei Anlagen in Betracht, für die eine wasserrechtliche Bewilligung besteht und die in Übereinstimmung mit dem wasserrechtlichen Konsens errichtet wurde (Hinweis Raschaue... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles ist die zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens strittige Frage, ob die Instandhaltungspflicht für eine Bachregulierung den im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid für diese Regulierung zur Erhaltung der Anlage "in ordnungsgemäßem Zustand" ausdrücklich verpflichteten Konsensträger dazu verpflichtet, Anlandungen und Bewuchs im regulierten Gerinne und von Dritten konsenslos vorgenommene Einbauten in das regulierte Gerinne zu beseit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Wenn in einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid dem Bewilligungswerber (hier: einer Marktgemeinde) die Erhaltung einer Anlage (hier: eine Regulierung und Verbauung eines Baches) im ordnungsgemäßen Zustand zur Pflicht gemacht worden ist, so ist der Ausdruck "ordnungsgemäßer Zustand" etw... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §42 Abs2;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Verletzt ein zur Instandhaltung einer Wasseranlage Verpflichteter die ihn treffende Instandhaltungspflicht, so ist ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 ein Auftrag zur Nachholung der unterlassenen Arbeiten zu erteilen (Hinweis E 25. Juni 2001, 2000/07/0290). Ein wasserpolizeilicher Au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §353;VwRallg;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Wird jemand (hier: eine Marktgemeinde) bescheidmäßig zur Erhaltung des Regulierungswasserbaus im ordnungsgemäßen und somit der Bewilligung entsprechenden Zustand verpflichtet, so verliert die Frage nach dem Eigentum am Regulierungswa... mehr lesen...
Der Bund (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Wasserbau) ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 7821 der KG Wiener Neustadt, bestehend aus dem Grundstück Nr. 5222/15 Gewässer (Bach),welches Öffentliches Wassergut darstellt. Auf diesem Grundstück ist eine Brücke im Ausmaß von 8 m x 4 m, bestehend aus vier ca. 30 cm hohen I-Profilen im Abstand von ca. 1 m und dazwischen mit einem scheitelrechten Bogen mit Mauerwerk, errichtet. Über den I-Profilen befindet sich die Brückendecke, bestehend a... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO NÖ 1996 §33 Abs2;BauRallg;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Eine Instandhaltungspflicht gemäß § 50 Abs 6 WRG schließt einen Instandsetzungsauftrag nach § 33 Abs 2 NÖ BauO 1996 nicht aus (Hinweis E 24.10.1995, 95/07/0159, VfGH E... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin betreibt eine Abfalldeponie. Wasserrechtliche Bewilligungen hiefür waren ihrem Rechtsvorgänger mit den Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 6. Februar 1975, vom 23. Juni 1976 und vom 12. April 1985 erteilt worden. Mit Bescheid vom 11. Juni 1990 hatte der LH gemäß § 121 WRG 1959 ausgesprochen, daß die Mülldeponie der mit seinem Bescheid vom 12. April 1985 erteilten Bewilligung "im wesentlichen entspreche", gleichzeitig di... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31b;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Aus § 50 Abs 6 WRG ergibt sich, daß die in § 50 Abs 1 WRG statuierte Erhaltungspflicht für alle im WRG geregelten Anlagen sinngemäß in gleicher Weise gilt. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. April 1993 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 38, 50, 99, 105 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der Auftrag erteilt, die schadhafte und zum Teil bereits eingestürzte Ufermauer auf dem öffentlichen Wassergut des Attersees (Gst. Nr. 807/1, KG Attersee) vor dem Gst. Nr. 807/7, KG Attersee, bis zum 31. Juli 1993 entsprechend dem mit dem Bescheid des Landeshauptmannes vom 9. Novem... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Ein Instandhaltungsauftrag bzw Instandsetzungsauftrag kommt nur bei Anlagen in Betracht, für die eine wasserrechtliche Bewilligung besteht und die in Übereinstimmung mit dem wasserrechtlichen Konsens errichtet wurde (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, S 248). Liegt ein solcher nicht vor, kann niemand unter d... mehr lesen...