Begründung: Die Antragsteller haben ein Wasserbenutzungsrecht am K*****bach zum Betrieb ihrer Wasserkraftanlage. Der Erstantragsgegner ist Wasserberechtigter für den K*****bach und die P***** Wehranlage. Der Zweitantragsgegner betreibt eine Kläranlage an einem nahe gelegenen Fluss. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind als Wasserberechtigte zur anteiligen Leistung von Beiträgen zur Erhaltung, Wartung und Aufsicht der genutzten Gewässer verpflichtet. Über Antrag des Erstantr... mehr lesen...
Begründung: 1980/1981 errichtete Hans Peter B***** (in der Folge: Bauherr) ein Wohnhaus auf der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse ***** W*****, R*****gasse *****. Zu diesem Zeitpunkt existierte für die Liegenschaft kein Kanalanschluss. Der Bauherr ließ ein Kanalsystem für das auf seinem Grundstück anfallende Regen- und Schmutzwasser sowie einen Privatkanal für das Regen- und Schmutzwasser in der R*****gasse bis zur G*****gasse installieren und schloss dieses Kanalsystem an den... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwarb im Jahr 1995 ein Haus, welches sie generalsanieren und um zwei Stockwerke aufstocken ließ. Im Jahr 2000 beauftragte sie die Klägerin mit der Sanierung des undichten Flachdaches und der Beseitigung der daraus resultierenden Wasserschäden in den Wohnungen top Nr 16 und 17 dieses Hauses. Die Beklagte zahlte die Rechnungen der Klägerin für die Flachdachsanierung, nicht aber für die Beseitigung der Wasserschäden. Die Klägerin begehrt EUR 4.358,87 an Werklo... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 19. 10. 2000 wurde dem Antragsgegner die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage (Kanalisation) erteilt. Unter Punkt I. 5. dieses Bescheides wurde u. a. ausgesprochen, dass die „durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Schäden an Häusern oder sonstigen Anlagen ... zu beseitigen" sind. Der „Bewilligungswerber" sei verpflichtet, „den Schaden unter Zuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümerinnen einer Liegenschaft, die auf einer Seite an einen Werkskanal (Unterwasserkanal) grenzt, der im Eigentum der Beklagten steht und Teil einer von dieser betriebenen Wasserkraftanlage ist. Das Grundstück der Klägerinnen befindet sich linksufrig dieses Kanals, die Länge der Grenze zu diesem beträgt rund 15 m. Der Unterwasserkanal hat eine durchschnittliche Sohlbreite von ca 4 m und bei Normalwasserführung eine Wasser... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der „Rechtmäßigkeit" von Bestand und Betrieb einer Anlage iSd § 26 Abs 2 WRG ist vielmehr so zu verstehen, dass diese wasserrechtsbehördlich rechtskräftig bewilligt sein muss, dass sie entsprechend den bewilligten Plänen und technischen Beschreibungen unter Berücksichtigung der Auflagen und Bedingungen des Bewilligungsbescheides und späterer wasserrechtsbehördlicher Aufträge betrieben und dass sie ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 5. 1999 ereignete sich in den Gewässern zweier Flüsse ein Fischsterben großen Ausmaßes. Ausgangspunkt hiefür war die Einleitung giftiger Substanzen in die Kläranlage der beklagten Partei und von dort in eines dieser Gewässer. Die beklagte Partei sammelt das gesamte Abwasser einer Region und leitet dieses durch ihre Kläranlage. Die geklärten Abwässer werden in eines der Gewässer, in denen das Fischsterben auftrat, abgeleitet. Die erstklagende Partei und d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist niemandem verwehrt, sich zur
Begründung: einer behaupteten Forderung auf mehrere - einander allenfalls sogar ausschließende - Rechtsgründe zu stützen, sofern der Rechtsweg zulässig ist. Ob ein Begehren aus dem einen oder dem anderen Rechtsgrund erfolgreich ist, muss stets der Entscheidung in der Sache selbst vorbehalten bleiben. Das ein Schadenersatzanspruch nach § 26 Abs 1 WRG vor den ordentlichen Gerichten geltend z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks in Niederösterreich. Gemäß Punkt "Sechstens" des zwischen dessen Rechtsvorgängerin als Übergeberin und dem Antragsteller als Übernehmer abgeschlossenen Übergabsvertrags vom 8. 3. 1995 räumte der Antragsteller für sich und alle seine Rechtsnachfolger im Eigentum und Besitz dieses Grundstücks den jeweiligen Eigentümern des zu einem anderen Grundbuchskörper gehörenden Grundstücks und deren Rechtsnachfolgern in dessen Eige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 16 Abs 3 AußStrG) mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig. Gemäß §§ 16 Abs 4 AußStrG, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Rekurs ist entgeg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAABGB §1489 IIBWRG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Nichterfüllung der im Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen (in casu: zum Schutz der Fischereirechte) ist als fortgesetztes Verhalten des Bescheidadressaten ein Dauerdelikt, so dass mit jeder Schadenszufügung eine gesonderte Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem sie dem Geschädigten zur Kenntnis gelangt, in Gang gesetzt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 20. 7. 1973 erteilte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft der beklagten Partei unter bestimmten Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung zur Ausnützung der Wasserkraft der Donau in einem bestimmten Bereich sowie zur Errichtung und zum Betrieb eines Donaukraftwerks. In Ansehung der Fischerei wurde insbesondere bestimmt, dass die Fischwässer weitestgehend im gleichen Umfang wie bisher zu erhalten seien; andernfalls seien im Stauraum entsp... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Wurde bei der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung eine Wasserbenutzungsanlage mit bestimmten Schäden nicht gerechnet, so ist eine Änderung der Prognose anläßlich der Bewilligung späterer Veränderungen nur insoweit von Bedeutung, als dadurch weitere Gefahren geschaffen wurden. Realisieren sich hingegen die schon ursprünglich bestehenden (aber nicht bedachten) Risiken, so ist der Wasserberechtigte zum Schade... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Fischereiberechtigte bzw Fischereiausübungsberechtigte an mehreren Fischereirevieren an der Piesting, unter anderem an den Revieren FA II/2, FA I/6 und FA 1/7. Die beklagte Partei betreibt in diesem Bereich zwei Wasserkraftwerke. Nach rechtskräftiger Abweisung eines Teils des Klagebegehrens (betreffend das Fischereirevier FA II/2) begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei noch Schadenersatz in Höhe von EUR 36.333,18 samt Zins... mehr lesen...
Begründung: Die im Eigentum der Antragsteller befindliche Liegenschaft EZ 234, GB 45201 Ebelsberg mit dem Grundstück 923/3 (Wald) liegt in der Katastralgemeinde Ebelsberg, welche der Stadtgemeinde Linz zugeordnet wird. Die Antragsteller beantragten bei der Jagd- und Wildschadenskommission S***** gemäß § 70 oö JagdG die Entscheidung über den von ihnen geltend gemachten Anspruch auf Ersatz von Jagd- und Wildschäden. Bei der Verhandlung vom 22. Februar 2001 fasste die Kommission einst... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Ein rechtmäßiger Betrieb im Sinn von §26 Abs2 WRG ist auch dann gegeben, wenn es bei grundsätzlich bewilligungsgemäßem Betriebzu kaum vermeidbarem menschlichen Fehlverhalten kommt, durch das der Schaden letztlich verursacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 55/02y Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 55/02y 1 Ob 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An einem Fluss in Niederösterreich bestehen derzeit, soweit hier relevant, folgende Fischereireviere (im Folgenden nur Reviere): Das Eigenrevier FA I/5 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Pachtrevier FA II/2 und das Eigenrevier FA I/7 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Revier FA I/6. Im vormaligen Pachtrevier FA II/1 waren je zur Hälfte die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei und ein näher genannter Dritter fischereiberechtigt. Der daran... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 30. 10. 1998 gab das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft dem Antrag des Antragstellers auf Verpflichtung der Zweitantragsgegnerin zur Leistung einer (Fischerei-)Entschädigung von S 5,622.353 sA nicht Folge. Es begründete seine Entscheidung mit mangelnder Zuständigkeit, weil die selbständige Entscheidung über eine Entschädigung im "Stammbescheid" nicht ausdrücklich vorbehalten worden sei; einer behördlichen Sachentscheidung über den Entsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die hier bedeutsame Wehranlage ist eine Wasserbenutzungsanlage im Sinne des § 26 Abs 1 WRG. Die beklagte Partei ist Inhaberin des mit dieser Anlage verbundenen Wasserbenutzungsrechts. Ihr werden nach den Feststellungen auch "regelmäßige Bachabkehren im Werkskanal ... behördlich vorgeschrieben". Auch die Bachabkehr 1995, die dem Klageanspruch zugrunde liegt, wurde von der beklagten Partei durchgeführt. 1. Die hier bed... mehr lesen...
Begründung: Der Landeshauptmann von Oberösterreich als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1998 gemäß § 21a WRG die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserkraftanlage der Antragstellerin samt der Entnahme von Wasser aus einem näher bezeichneten Fluß abgeändert, das Maß der Wasserbenutzung durch zusätzliche Auflagen beschränkt und mit Punkt C den Antrag der Antragstellerin auf Zuerkennung einer Entschädigung von 9 Mio S mit der
Begründung: zu... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Kärnten vom 19. November 1990 wurde dem Antragsgegner die Errichtung eines Kanalstrangs wasserrechtlich bewilligt und - entsprechend Pkt. 3 der "Bedingungen und Auflagen" - festgehalten, daß nach Beendigung der Arbeiten der frühere Kulturzustand auf den in Anspruch genommenen Grundstücken wiederherzustellen und Schäden an Häusern und sonstigen Anlagen infolge des Kanalbaus zu beseitigen seien. Von den Wirkungen dieses Bescheids w... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26 Abs1WRG §26 Abs2WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Das Gericht kann nach § 117 Abs 4 und 6 WRG nur im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schäden angerufen werden, in Ansehung derer die Verwaltungsbehörde im Bewilligungsverfahren über ein Entschädigungsbegehren eine Sachentscheidung getroffen hat, nicht wenn sie eine solche mangels Kognitionsbefugnis zurückgewiesen hat. Der Zurückweisung steht die Verweisung auf den Ziv... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2WRG §26 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung statuiert einen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch (JBl 1991,247) auf Ausgleich für den Entzug von Abwehrrechten. Entscheidungstexte 1 Ob 21/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 21/93 Veröff: SZ 66/177 1 Ob 279/04t Entscheidungstext OGH 24.05.2005 1 Ob 279/04t Auc... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Inwiefern die Wasserrechtsbehörde bei der Erteilung der Bewilligung tatsächlich mit nachteiligen Wirkungen "gerechnet" hat, ergibt sich zunächst aus dem
Spruch: des Bewilligungsbescheides in Verbindung mit den bewilligten Projektunterlagen, subsidiär aus der
Begründung: des Bescheides, letztlich aus den Verhandlungsprotokollen. Entscheidungstexte 1 Ob 21/93 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem etwa 150 Jahre alten Haus, dessen Fundamente aus Bruchsteinmauerwerk bestehen; der Fugenmörtel ist nicht dicht. Die beklagte Gemeinde hat bei der S***** Landesregierung um Bewilligung der Errichtung einer Wasserkraftanlage an der M***** in Form eines Lauf- bzw. Wehrkraftwerks angesucht. Bei der hierüber am 13.4.1983 abgeführten mündlichen Verhandlung äußerten unter anderem die Beklagten die Befür... mehr lesen...