RS OGH 2003/7/1 1Ob94/03k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.2003
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Norm

ABGB §1489 IIA
ABGB §1489 IIB
WRG §26 Abs2

Rechtssatz

Die Nichterfüllung der im Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen (in casu: zum Schutz der Fischereirechte) ist als fortgesetztes Verhalten des Bescheidadressaten ein Dauerdelikt, so dass mit jeder Schadenszufügung eine gesonderte Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem sie dem Geschädigten zur Kenntnis gelangt, in Gang gesetzt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117762

Dokumentnummer

JJR_20030701_OGH0002_0010OB00094_03K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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