Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §83;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959;
Rechtssatz: Schon aus dem Umstand, dass die Bestimmung des § 83 GewO 1994 nur eine eingeschränkte Ermächtigung für gewerbebehördliche Vorschreibungen enthält, welche die Beseitigung oder Sanierung von nicht aus der Auflassung, sondern aus dem vorangehenden Betrieb der Betriebsanlage resultierenden... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §8;VwRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Nach § 42 Abs. 1 AVG idF 1998/I/158 ist als zusätzliche Bedingung für den Eintritt der Rechtsfolge des Verlustes der Parteistellung die Erfüllung einer in den Verwaltungsvorschriften allenfalls vorgesehenen besonderen Kundmachung... mehr lesen...
Unter dem Datum des 9. Februar 2001 erließ der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Landeshauptmann von Niederösterreich verpflichtet gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AlSAG (Altlastensanierungsgesetz BGBl. 1989/299 in der geltenden Fassung) in der Katastralgemeinde Dunkelstein die (beschwerdeführenden Parteien) zur Duldung der Errichtung von insgesamt mindestens 86... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0140 2001/07/0141 2001/07/0145 2001/07/0143 2001/07/0144 2001/07/0142
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Erteilung von Auflagen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist nicht ident mit einem Verfahren zur Erlas... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und ihren Beilagen läßt sich folgendes entnehmen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. April 1998 wurde der A. Gesellschaft mbH gemäß u.a. den §§ 32 und 33b WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung von Oberflächenwässern (Abwässer aus dem Retentionsbecken) eines näher genannten Grundstückes in den T. Bach unter näheren Vorschreibungen erteilt, wobei die Einwendungen zweier durch den nunmehrigen Beschwerdevertreter vertrete... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13;WRG 1959 §15;WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/10 96/07/0136 2 Stammrechtssatz Bei der Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten nach § 21 Abs 3 WRG haben die Vorschriften der §§ 11 ff WRG über die bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen zu beobachtende Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §15;
Rechtssatz: Eine Fischereiberechtigung ist kein wasserrechtlich geschütztes Recht iSd § 12 Abs 2 WRG. Die Fischereiberechtigung unterliegt nämlich nicht der Bestimmung des § 12 Abs 2 WRG, sondern der Sondervorschrift des § 15 WRG, wie dies aus der
Norm: des § 102 Abs 1 lit b WRG unmißverstä... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes 3/1989 der Stadtgemeinde Schärding (Änderung Nr. 15 vom Gemeinderat beschlossen am 10. Juli 1996) wegen Widerspruches zu § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 versagt. Die Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Teilfläche des am Inn gelegenen Grundstückes Nr. 449/1, KG Schärding, im Ausmaß von 1500 m2. Die Teilfläche des angeführten Grundstückes soll von de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;ROG OÖ 1994 §21 Abs1;ROG OÖ 1994 §34 Abs2 Z4;WRG 1959;
Rechtssatz: Die allfällige Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine einer Flächenverbesserung gleichkommenden, im Hinblick auf § 21 Abs 1 dritter Satz OÖ ROG 1994 relevanten Geländeaufschüttung ist nicht von ein... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 4. Juli 1989, Zl. 86/07/0131, und vom 18. Februar 1992, Zl. 90/07/0139, verwiesen. Die Beschwerdeführer betreiben in der Ortschaft P. zwei Fischteiche, wobei für das vorliegende Verfahren allein Fischteich II von Bedeutung ist. Mit Bescheid vom 28. Oktober 1982 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. (kurz: BH) den Beschwerdeführern unter Spruchpunkt I folgende wasserrechtliche Bewilligung: "A)... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13;WRG 1959 §15;WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/10 96/07/0136 2 Stammrechtssatz Bei der Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten nach § 21 Abs 3 WRG haben die Vorschriften der §§ 11 ff WRG über die bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen zu beobachtende Berücksichtigung ... mehr lesen...
Dem G-Bund wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1953 nachträglich die befristete wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage für das Jugenderholungsheim M. erteilt. Die Quelle und andere Teile dieser Wasserversorgungsanlage befanden sich auf Grundstücken im Eigentum der X-AG. In diesem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid findet sich die Beurkundung eines Übereinkommens zwischen G-Bund und X-AG, welche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13;WRG 1959 §15;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten nach § 21 Abs 3 WRG haben die Vorschriften der §§ 11 ff WRG über die bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen zu beobachtende Berücksichtigung fremder Rechte uneingeschränkt Anwendung zu finden (Hinweis E 19.6.1... mehr lesen...