RS Vwgh 1999/9/16 99/20/0364

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Veröffentlicht am 16.09.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §39 Abs1 Z1;
VwGG §39 Abs2;
VwGG §43 Abs2;

Rechtssatz

Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begründungserleichterung des § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG ist keine Rechtsbedingung für ein Absehen von einer beantragten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200364.X02

Im RIS seit

04.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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