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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §39 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begründungserleichterung des § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG ist keine Rechtsbedingung für ein Absehen von einer beantragten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200364.X02Im RIS seit
04.05.2001