Norm: ABGB §914 IIIhARB 2003 Art8.1.4VersVG §62
Rechtssatz: Das unentschuldigte Fernbleiben des Versicherungsnehmers von seiner Parteieneinvernahme kann, wenn es sich dabei um ein wesentliches Beweismittel handelt, eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung nach Art 8.1.4 ARB 2003 begründen. Entscheidungstexte 7 Ob 53/17w Entscheidungstext OGH 29.11.2017 7 Ob 53/17w ... mehr lesen...
Norm: VersVG §62
Rechtssatz: Führen in der Haftpflichtversicherung mehrere ? grundsätzlich unter den Versicherungsschutz fallende ? Verstöße zu einem einheitlichen Schaden und damit zum Eintritt eines Versicherungsfalls, dann kann nicht einer dieser Verstöße als Verletzung der Rettungspflicht § 62 VersVG qualifiziert werden. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Rettungspflicht scheidet demnach aus. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabelst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg wäre zu erwähnen, dass die beklagte Versicherung den für Tätigkeitsschäden mit S 1 Million im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag zur Gänze bezahlt hat. Gegenstand des Verfahrens ist daher nur der diesen Betrag übersteigende Mängelfolgeschaden durch die fehlerhafte Befestigung des Dachstuhles durch Versicherungsnehmer der beklagten Partei. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Zweck der Tätigkeitsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Versicherung für seinen PKW eine Haftpflicht- sowie Elementar-Kaskoversicherung der Kaskovariante E 1 abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugkaskoversicherung (AKKB 1997) zugrunde liegen. Nach deren Art 1 sind versichert "das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust... durch Berührung des in Bewegung be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger handelt mit Mobiltelefonen und elektronischen Geräten in Wien. Außerdem ist er "Organ" einer in Großbritannien protokollierten juristischen Person (in der Folge I*****) mit dem Sitz in Cardiff, bei der sein Bruder und Vater tätig sind. Diese hat ihre Geschäftsadresse in London am Sitz eines anderen Unternehmens. Die I***** ist ein Großhandelsunternehmen, das ebenfalls ua mit Mobiltelefonen handelt. Der Bruder oder Vater des Klägers ersuchten den Kläger, "für I... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen 1996 einen Bauwesenversicherungsvertrag, der von einem selbständigen Versicherungsmakler vermittelt wurde. Der Geschäftsführer der Klägerin teilte damals einem Mitarbeiter der Beklagten mit, er wolle einen möglichst umfassenden Schutz für die Bauträgertätigkeit und nahm in der Folge das Offert der Beklagten unverändert an. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und B... mehr lesen...
Norm: EKB 1996 Art1VersVG §62VersVG §63
Rechtssatz: Voraussetzung der Erstattung von Rettungskosten wegen Abwendung von Wildunfällen ist zunächst, dass der Zusammenstoß mit Wild und damit eine Beschädigung des Fahrzeuges unmittelbar bevorsteht. Bei größeren Tieren wie Rehen oder Hirschen ist ein Ausweichmanöver objektiv erforderlich, um eine Beschädigung am Fahrzeug abzuwenden, sodass die Erstattungsfähigkeit der Rettungsmaßnahme grundsätzlich ... mehr lesen...
Norm: AKKB 1997 Art1.1VersVG §62VersVG §63
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung der §§ 62 f VersVG ist, dass der Versicherungsfall unmittelbar bevorstand oder der Versicherungsnehmer subjektiv dies annehmen durfte, wobei einer solchen Annahme nur grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise Vorsatz entgegensteht. Die konkret in Betracht kommenden Maßnahmen müssen generell geeignet sein, den Schaden abzuwehren beziehungsweise zu mindern. Für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Kompakt Elementar-Kaskoversicherung mit der Polizzen Nr. ***** für das Fahrzeug Mitsubishi L 300, polizeiliches Kennzeichen G***** abgeschlossen. Dieser liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Elementar-Kaskoversicherung 1996 (in der Folge EKB 1996) zugrunde, deren Artikel 1 bestimmt: 1. Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt ein "Altholzrecycling". Möbel, Sperrmüll, Spanplatten usw werden je nach Holzqualität getrennt und dann nach mehreren Verkleinerungsvorgängen in "Hackgut Natur", "Hackgut beschichtet" und "Hackgut gemischt" verwandelt. Die Ausbringung dieses Hackgutes erfolgt über ein Förderband, wobei eine Anschichtung bis zu drei, vier Meter Höhe möglich ist. Eine höhere Anlagerung muss mittels Radlader vorgenommen werden. Klagsgegenständlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Inhaberin der inzwischen zufolge Konkurses liquidierten M***** OHG (im folgenden Fa. M*****), die bei der beklagten Partei mit einer Versicherungssumme von S 10 Mio betriebshaftpflichtversichert war. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 1986 (AHVB 1986 und EHVB 1986) zugrunde, deren für den vorliegenden Rechtsfall maßgebliche Bestimmungen lauten: Art 1 Artikel eins, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 28. 3. 1997 gegen 19 Uhr auf der Gemeindestraße "F*****" im Gemeindegebiet von S***** mit seinem PKW Opel Vectra Turbo Diesel einen Unfall. Er hatte für diesen PKW bei der beklagten Partei eine Teilkaskoversicherung ("Vario Kasko 95") abgeschlossen, die unter anderem Fahrzeugschäden durch Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abdeckt. Die asphaltierte Fahrbahn der Gemeindestraße i... mehr lesen...
Norm: VersVG §61VersVG §62
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen der Schadensverhütungspflicht im Sinne des § 61 VersVG zur Schadensabwendungspflicht im Sinne des § 62 VersVG ist eine rein zeitliche, d.h. daß ab Eintritt des Versicherungsfalles nur mehr die Schadensabwendungspflicht in Frage kommt. Entscheidungstexte 7 Ob 184/98d Entscheidungstext OGH 30.09.1998 7 Ob 184/98d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 9. 1996 brannte eine dem Kläger gehörende Lagerhalle in St. G***** ab. Die beiden Beklagten sind die Feuerversicherer dieses Gebäudes. Der Kläger übt bzw übte den Beruf eines Frächters aus. Seit 1960 hat er Umgang mit Schweißgeräten und schweißte, wenn auch nicht allzu häufig, mit einem Autogen-Schweißgerät, welches mit Gas und Sauerstoff betrieben wird. Am 11. 9. 1996 benötigte er zwei Eisenstücke in einer Länge von je ca 1 m, die in der (später ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in den ihr von der S***** Österreichischen Warenhandels AG im Erdgeschoß des Hauses B***** 69 untervermieteten Erdgeschoßräumen einen Gemischtwarenhandel. Sie schloß mit der beklagten Partei für diesen Betrieb eine Geschäftsbündelversicherung, die unter anderem auch eine Haftpflichtversicherung umfaßt und der die allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1986 und EHVB 1986) zugrunde liegen. Mitgemietet ist auch ein K... mehr lesen...
Norm: VersVG §62ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Der Versicherer hat den Verstoß gegen die Obliegenheit, der Versicherungsnehmer das Fehlen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Misslingt dem Versicherungsnehmer dieser Beweis, so muss er beweisen, welcher Teil des Schadens mit Sicherheit auch bei korrektem Verhalten entstanden wäre. Die Beweislast für die Voraussetzungen des § 63 VersVG trägt der Versicherungsnehmer, die für Fahrlässi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stieß in den Abendstunden des 12.4.1988 mit dem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Traktor der Marke Massey Ferguson mit dem amtlichen Kennzeichen K***** gegen ein neben der Mauer des Heizraumes auf seiner Liegenschaft in St.Stefan 90 abgestelltes Faß um, sodaß die darin befindlichen 200 l Heizöl ausrannen. Ferner stieß er mit der Vorderachse des Traktors gegen einen am Boden gelagerten Träger, der dadurch gegen ein weiteres mit Heizöl g... mehr lesen...
Norm: VersVG §62
Rechtssatz: Hat der Versicherungsnehmer Rettungsmaßnahmen vorgenommen, ist ihm vom Versicherer jede Vermögensminderung zu entschädigen, die als adäquate Folge einer solchen Maßnahme eintritt. Der Versicherungsnehmer muß sich anrechnen, was er aus Anlaß des die Rettungsmaßnahme auslösenden Ereignisses erspart. hier: Mehrkosten der Weiterbeförderung zum ursprünglichen Bestimmungsort. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, der die A*** B*** für die Versicherung von Transporten im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW (im folgenden nur AGB) zugrundeliegen. Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern mit eigenen Kraftfahrzeugen und die Haftung von Fremdunternehmern, soweit diese vom Versicherungsnehmer... mehr lesen...
Norm: VersVG §62
Rechtssatz: Keine Pflicht des Geschädigten, sich vor Abwicklung seines Schadens mit seinem Kaskoversicherer mit dem Bestehen und allenfalls dem Umfang der Haftung der Lenker, Halter und damit auch Haftpflichtversicherer der anderen am Unfall beteiligten ausländischen Kraftfahrzeuge bis ins Detail auseinanderzusetzen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine allfällige Haftung des Verbandes der Versicherungsunternehmungen Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. Juli 1985 ereignete sich im Gemeindegebiet von Feldkirch ein Auffahrunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW mit bundesdeutschem Kennzeichen BM-V 20, der Erstbeklagte mit dem PKW des Zweitbeklagten mit dem italienischen Kennzeichen VR-567870 und ein drittes Kraftfahrzeug der B*** GesmbH mit österreichischem Kennzeichen beteiligt waren. Das alleinige Verschulden an diesem Unfall trifft den Erstbeklagten. Die Drittbeklagte haftet für die Unfallsfolgen wie e... mehr lesen...
Norm: VersVG §62VersVG §63
Rechtssatz: Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht und der versicherte Schaden nur noch durch Aufwand von Kosten bekämpft werden kann, so haftet der Versicherer, weil wirtschaftlich der Schaden in der Höhe dieser Kosten nicht abgewendet, sondern nur verlagert worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 10/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bei der Beklagten unter anderem gegen Haftpflicht versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen und die Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1978 und EHVB 1978) zugrundegelegt. Art. 7.9.2 der AHVB 1978 lautet: "Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer son... mehr lesen...
Norm: AHVB Art5VersVG §62
Rechtssatz: Der auf Befreiung von begründeten oder auf Abwehr von unbegründeten Haftpflichtansprüchen gerichtete Versicherungsschutzanspruch entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer vom Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, ohne dass es darauf ankommt, ob die vom Dritten erhobene Forderung berechtigt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 62/82 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §62VersVG §63
Rechtssatz: Da in der Haftpflichtversicherung der Hauptanspruch des Versicherungsnehmers in seiner Befreiung von begründeten oder in der Abwehr von unbegründeten Haftpflichtansprüchen besteht und bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer die Entscheidung darüber obliegt, ob er die vom Dritten gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Ansprüche befriedigen oder abwehren will, kann sich der Versicherer in der H... mehr lesen...
Auf der Liegenschaft EZ 5655 der KG M, K Gasse 53-57, befindet sich eine Reihenhausanlage. Die Häuserreihen stehen senkrecht zur K-Gasse. Eine Reihe besteht aus fünf schräg hintereinander angeordneten Einfamilienhäusern. Die Liegenschaft steht im Miteigentum mehrerer Personen. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einem bestimmten Haus samt dazugehörendem Garten verbunden. Die Klägerin ist Wohnungseigentümerin des Hauses Nr. 3 der letzten Häuserreihe. Die Hä... mehr lesen...
Auf der Liegenschaft EZ 5655 der KG M, K Gasse 53-57, befindet sich eine Reihenhausanlage. Die Häuserreihen stehen senkrecht zur K-Gasse. Eine Reihe besteht aus fünf schräg hintereinander angeordneten Einfamilienhäusern. Die Liegenschaft steht im Miteigentum mehrerer Personen. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einem bestimmten Haus samt dazugehörendem Garten verbunden. Die Klägerin ist Wohnungseigentümerin des Hauses Nr. 3 der letzten Häuserreihe. Die Hä... mehr lesen...
Norm: AHVB Art5 III Z4 litaVersVG §62
Rechtssatz: Die allmähliche Einwirkung im Sinne des Art 5 Pkt III Z 4 lit a der AHVB 1963 muß hinsichtlich der einwirkenden Ursache, nicht hinsichtlich des Schadensereignisses gegeben sein. Es kann sehr wohl sein, daß der Erfolg der allmählichen Einwirkungen dann - wie zB bei einem Kurzschluß - plötzlich auftritt. Entscheidungstexte 7 Ob 33/81 Entsche... mehr lesen...
Norm: AKIB Art11 AI lit1dAKKB 1997 Art1.1VersVG §62
Rechtssatz: Die Wildschadensklausel des Art 11 A I lit 1 d AKIB deckt auch Fahrzeugschäden, die mittelbar auf die objektiv erwiesene Berührung mit dem Haarwild zurückzuführen sind. Eine Begrenzung des vom Versicherer übernommenen Risikos gegenüber der Gefahr der Vortäuschung von Wildunfällen tritt schon dadurch ein, daß der Versicherungsnehmer für den Eintritt des Versicherungsfalles beweispfl... mehr lesen...