Norm
VersVG §62Rechtssatz
Führen in der Haftpflichtversicherung mehrere ? grundsätzlich unter den Versicherungsschutz fallende ? Verstöße zu einem einheitlichen Schaden und damit zum Eintritt eines Versicherungsfalls, dann kann nicht einer dieser Verstöße als Verletzung der Rettungspflicht § 62 VersVG qualifiziert werden. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Rettungspflicht scheidet demnach aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rettungsobliegenheit; RettungsverpflichtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129754Im RIS seit
22.12.2014Zuletzt aktualisiert am
22.12.2014