RS OGH 2014/10/29 7Ob108/14d

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Veröffentlicht am 29.10.2014
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Norm

VersVG §62

Rechtssatz

Führen in der Haftpflichtversicherung mehrere ? grundsätzlich unter den Versicherungsschutz fallende ? Verstöße zu einem einheitlichen Schaden und damit zum Eintritt eines Versicherungsfalls, dann kann nicht einer dieser Verstöße als Verletzung der Rettungspflicht § 62 VersVG qualifiziert werden. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Rettungspflicht scheidet demnach aus.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 108/14d
    Entscheidungstext OGH 29.10.2014 7 Ob 108/14d

Schlagworte

Rettungsobliegenheit; Rettungsverpflichtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129754

Im RIS seit

22.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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