Norm
AHVB Art5Rechtssatz
Der auf Befreiung von begründeten oder auf Abwehr von unbegründeten Haftpflichtansprüchen gerichtete Versicherungsschutzanspruch entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer vom Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, ohne dass es darauf ankommt, ob die vom Dritten erhobene Forderung berechtigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0080384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2020