Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsanwältin Dr. I***** H***** (im Folgenden: Rechtsanwältin/Versicherungsnehmerin) und der Beklagten bestand 1999 ein aufrechter Haftpflichtversicherungsvertrag (§ 21a RAO). Der Kläger wurde anlässlich eines Liegenschaftsverkaufs in diesem Jahr von der Rechtsanwältin vertreten. Auf Grund ihrer Falschberatung traf ihn gegenüber der Käuferin die Haftung für die Richtigkeit aller vorgeschriebenen Mietzinse, weshalb er in der Folge von dieser zu ****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertret... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin forderte (in Vertretung der Klägerin) mehrere Versicherungen, unter anderem die Direktion Steiermark der Beklagten auf, eine Offerte für eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Klägerin zu legen. Dabei gab sie in Punkt 7. der Ausschreibung "Bedingungen und Grundlagen" zu Punkt 7a "derzeit gültige AHVB/EHVB 1993" und unter 7bi "Umweltschäden" an. Aufgrund dieser Offerteinladung bot die Direktion Steiermark der Beklagten am 13. 3. 19... mehr lesen...
Begründung: Dem zwischen den Parteien am 27. 8. 1992 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von S 345.000 lagen die ARB 1988 Zugrunde. Gemäß Artikel 7.2.5. ARB 1988 sind Versicherungsfälle, die dem Versicherer später als ein Jahr nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko gemeldet werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aufgrund eines weiteren Versicherungsantrages der Klägerin vom 25. 11. 1996 wurde der Versicher... mehr lesen...
Begründung: Der auf Seiten des Klägers dem Verfahren beigetretene Nebenintervenient ist seit etwa 10 Jahren als (wie er sich selbst auf seinem Geschäftspapier bezeichnet) "unabhängiger Versicherungsmakler" tätig. Im Sommer 2000 erwarb der Kläger mit Leasingfinanzierung einen PKW VW-Passat. Er beauftragte den Nebenintervenienten, eine KFZ-Versicherung unter anderem eine Diebstahl mitumfassende Kaskoversicherung für ihn abzuschließen und bevollmächtigte diesen schriftlich ua dazu, "... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte beauftragte die Versicherungsmaklergesellschaft U***** KG mit der Ummeldung der für sein Kraftfahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung auf die klagende Versicherung. Diese Versicherungsmaklergesellschaft steht in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Klägerin, ohne aber deren Formulare zu verwenden. Als der Beklagte Anfang Juni 1996 beim Versicherungsmakler den Antrag an die Klägerin hinsichtlich der Haftpflichtversicherung unterfertigte, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1991 schloß Helmut Sch***** zur Besicherung eines Unternehmenskredits mit der beklagten zwei Lebensversicherungsverträge auf Erleben und Ableben mit einer vereinbarten Laufzeit vom 1.5.1991 bis 1.5.2039 ab. Die Versicherungssumme betrug S 300.000,-, im Ablebensfall vor dem 1.5.2006 zusätzliche S 70.000,-. Im Jahr 1992 wurde wegen einer Kreditausweitung eine zusätzliche Absicherung durch Lebensversicherungen erforderlich. Am 26.5.1992 füllte ein Mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c3VersVG §38VersVG §38 Abs2
Rechtssatz: Der Versicherer hat die Voraussetzungen des Erlöschens der vorläufigen Deckung als anspruchsvernichtenden Umstand zu beweisen, wozu als erstes die unveränderte Annahme des Versicherungsantrages, die in der Zusendung der Polizze zum Ausdruck kommt, gehört. Zweifel über den Zeitpunkt der Zustellung oder überhaupt der Zustellung der Versicherungspolizze und der Vorschreibung der ersten Pr... mehr lesen...
Norm: VersVG §38VersVG §39
Rechtssatz: Die durch die Umtypisierung - die Nutzlast des versicherten Lastkraftwagens wurde von drei auf fünf Tonnen erhöht - notwendig gewordene Änderung des Haftpflichtversicherungsvertrages und Kaskoversicherungsvertrages führt bei gleichbleibender Gesamtversicherungssumme trotz einer durch die Risikoerhöhung bedingten Prämiensteigerung zu keiner Beendigung des ursprünglichen für das Fahrzeug abgeschlossenen Ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** VERSICHERUNGSANSTALT, ***** vertreten durch Dr. Waltraude Steger, Rechtsanwalt in Linz, wider die beklagte Partei B***** Gesellschaft mbH & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Christian Slan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte bei der beklagten Partei einen Antrag auf Abschluß einer Fahrzeugversicherung für seinen PKW VW Golf gestellt. Die Versicherungspolizze, der ein Zahlschein (Bankenerlagschein) für die Erstprämie angeschlossen war, wurde am 20. Jänner 1988 dem Kläger im Postweg übermittelt und langte bei ihm zwischen dem 25. und 28. Jänner 1988 ein. Am 19. Februar 1988 gegen 9,30 Uhr zahlte der Kläger beim Postamt seines Wohnsitzes unter Verwendung des von der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.April 1940 geborene Kaufmann Dr. Gustav N*** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 30.April 1984 in Wien dadurch, daß er der I*** U***- UND S*** AG (in der Folge kurz: I***) eine in seinem Auftrag verfaßte und von ihm unterfertigte (sodann am 14. Juni 1984 unter Bekanntgabe der angeblichen Schadenshöhe präzisierte) Schadensmeldung übermittelte, in welc... mehr lesen...
Begründung: Franz S*** hat am 6.8.1985 an die Beklagte einen Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung mit Sofortschutz und Gewinnbeteiligung mit Versicherungsbeginn 1.8.1985 gestellt, wobei eine Versicherungssumme von 1,177.000 S genannt war. Es war eine Versicherungsdauer von fünf Jahren und eine jährliche Beitragsrate von 23.140 S beantragt. Im Vordruck wurde auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (der Kapitalversicherung auf den Todesfall) verwiesen. Die ersten beiden... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §38
Rechtssatz: Liegt weder eine Rückwärtsversicherung noch eine vorläufige Deckungszusage vor, so tritt der Versicherungsschutz überhaupt erst mit der Zahlung der Erstprämie ein, es sei denn, es wäre ein früherer Haftungsbeginn vereinbart worden oder die Nichtzahlung beruht auf einem Umstand, der dem Versicherer zur Last fällt. Entscheidungstexte 7 Ob 4/86 En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat eine Hausratsversicherung über eine Versicherungssumme von S 400.000,- abgeschlossen, wobei die Legitimation beider Beklagten als Versicherer im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist. Die Versicherung betraf die in den Räumen des Strandcafe's in Walchsee untergebrachten, der Klägerin gehörigen Gegenstände. Am 18.3.1984 brannte das Strandcafe aus, wobei auch die Wohnung samt dem Inventar der Klägerin vernichtet wurde. Die Klägerin begehrt ... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: Wird bei einem Wechselkennzeichen ein Fahrzeug ausgetauscht, ist die weitere teilweise geänderte Prämienvorschreibung für das andere verbleibende Fahrzeug Folgeprämie. Entscheidungstexte 7 Ob 40/84 Entscheidungstext OGH 13.12.1984 7 Ob 40/84 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: VersVG §38ARB 1988 Art 7.2.5
Rechtssatz: Erstprämie - Folgeprämie. Zur Frage der Abgrenzung bei Änderung eines bestehenden Versicherungsvertrages: Für neues Versicherungsverhältnis spricht es, wenn die für einen Versicherungsvertrag wesentlichen Punkte wie das versicherte Objekt, die Gesamtversicherungssumme, die Prämienzahlung und die Versicherungsdauer völlig neu vereinbart werden. Nicht jedoch ist die bloße Aushändigung eines neuen Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. August 1981 wurden bei einem Unfall in der Nähe von D***** vom Kläger als Frachtführer transportierte Rolltreppen beschädigt. Der Transportversicherer erhob gegen den Kläger Regressansprüche in Höhe von 1.892.864 S. Er behielt sich die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche vor. Der Kläger begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei und mit seinem Eventualbegehren die Zahlung von 274.465,28 S sA aufgrund des von ihm mit der Versi... mehr lesen...
Norm: VersVG §38VersVG §39VersVG §187
Rechtssatz: Die Abweichung von den halbzwingenden Bestimmungen der §§ 38 und 39 VersVG durch Parteienvereinbarung ist nach § 187 Abs 2 VersVG zulässig, wenn es sich um eine laufende Versicherung handelt. Eine solche liegt immer dann vor, wenn ein einziger Vertrag die Grundlage für unbestimmt viele Haftungsverhältnisse bildet, welche zugleich mit der Verwirklichung gewisser, "nur der Gattung nach bezeichnete... mehr lesen...
Norm: KHVG §20 Abs1VersVG §38
Rechtssatz: Auch die vorläufige Deckungszusage lässt einen echten Versicherungsvertrag entstehen, der allerdings kraft seines provisorischen Charakters zunächst nicht langfristig ist. Es besteht kein materieller Unterschied zwischen einem Versicherungsvertrag und dem Rechtsverhältnis auf Grund einer Deckungszusage. Die vorläufige Deckung endet, sobald sich die Verhandlungen wegen des Abschlusses der Versicherung ze... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: Eine Deckungszusage erteilt der Versicherer, wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer über den Abschluß eines Versicherungsvertrages soweit Einigung erzielt ist, daß der künftige Abschluß in Aussicht genommen werden kann, während der endgültige Abschluß, namentlich die Ausfertigung der Versicherungspapiere, vielleicht auch die Besprechung minder wesentlicher Einzelheiten, mutmaßlich noch eine gewiße Zeit in Ans... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: § 38 VersVG regelt (arg: ".... ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten", "es gilt als Rücktritt ....") die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer (ersten oder einmaligen) Prämie nur bei einem aufrecht bestehenden Versicherungsvertrag und befreit den Versicherer unter den dort beschriebenen Voraussetzungen (Rücktrittsrecht, Rücktrittsvermutung) von der Gefahrtragung. Die genannte Bestimmung enthält dagegen ... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: Zum Wesen der Deckungszusage; Auseinandersetzung mit der Lehre und Rechtsprechung. Entscheidungstexte 7 Ob 1/84 Entscheidungstext OGH 16.02.1984 7 Ob 1/84 Veröff: SZ 57/33 = EvBl 1984/100 S 395 = JBl 1985,109 7 Ob 72/83 Entscheidungstext OGH 05.04.1984 7 Ob 72/83 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Zahlung von 17.691 ATS sA und bringt vor, die Beklagte habe am 31. 12. 1980 einen auf vorläufige Deckung beschränkten Antrag auf Abschluss einer Bündelversicherung gestellt. Am 15. 1. 1981 sei der Beklagten vorläufige Deckung bis 30. 6. 1981 zugesagt und in der Folge wegen schwebender Verhandlungen bis 20. 8. 1981 verlängert worden. Ein endgültiger Vertrag sei nicht zustande gekommen. Die Beklagte weigere sich die Prämie für die Dauer der vorläu... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BVersVG §38VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Der von einem Rückforderungsanspruch des Versicherers wegen Leistungsfreiheit nach § 38 VersVG betroffene Versicherungsnehmer kann nicht gegen jenen berechtigten Lenker weiteren Regreß nehmen, der einen Unfall in unverschuldeter Unkenntnis des fehlenden Versicherungsschutzes verschuldet hat (die Frage, ob ein besonders schweres Verschulden am Unfall die Zurechnungsanteile v... mehr lesen...
Am 9. Juni 1969 beantragte die Walter M und Co. KG (im folgenden kurz Firma M genannt) bei der Beklagten den Abschluß eines Feuerversicherungsvertrages hinsichtlich ihrer industriellen und gewerblichen Anlagen. Mit Schreiben vom 10. Juni 1969 bestätigte die Beklagte die Annahme dieses Antrages und gewährte der Firma M zu den einschlägigen Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen vorläufige Deckung für Feuerschäden an Gebäuden, Einrichtungen und Vorräten bis zu einer Deckung... mehr lesen...
Norm: AKHB Art5 Abs5VersVG §3VersVG §38
Rechtssatz: Bei rechtzeitiger Einlösung des Versicherungsscheines erfolgt die vorläufige Deckung im Rahmen und auf Rechnung des im einheitlichen Antrag bezeichneten Versicherungsvertrages. Entscheidungstexte 7 Ob 74/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 7 Ob 74/77 Veröff: VersR 1978,931 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §61 Abs4VersVG §38VersVG §39VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Verständigung des Versicherers durch die Behörde von der Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges dessen Haftpflichtversicherung noch nicht beendet, so tritt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem geschädigten Dritten erst dann ein, wenn er vom Versicherungsvertrag im Sinne des § 38 Abs 1 VersVG zurücktritt oder nach § 39 Abs 3 VersVG ... mehr lesen...