Der Beklagte beabsichtigte, einen Personenkraftwagen im Autohaus St. gegen Kredit zu kaufen. Er war von vornherein damit einverstanden, den Kredit bei der Autokreditstelle aufzunehmen, mit der das Autohaus St. in Geschäftsverbindung stand. Er wurde vom Autohaus St. darauf aufmerksam gemacht, daß ein Beamter der Autokreditstelle kommen und Erkündigungen über seine Bonität einziehen werde. Er nahm dies mit der Erklärung zur Kenntnis, daß der betreffende Beamte ohne weiteres in das Gesch... mehr lesen...
Norm: KHVG §24 Abs1VersVG §38VersVG §158c
Rechtssatz: Der Dritte erwirbt die Rechte aus § 158 c VersVG schon zu einer Zeit, in der die Haftung des Versicherers noch gar nicht entstanden ist, wie etwa bei Nichtzahlung der ersten Prämie. "Kranke" Versicherungsverhältnisse rechtfertigen den Haftungsausschluss des § 158 c Abs 4 VersVG nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 960/52 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 5. April 1951, 17 Cg .../50, wurde der Eigentümer des in Frage stehenden Personenkraftwagens Fiat-Torino, Gabriel S. jun., verurteilt, dem Kläger, der durch den von S. gelenkten Kraftwagen am 27. Juni 1949 niedergestoßen und schwer verletzt worden war, einen Schadenersatzbetrag von 12.031 S 31 g samt 4% Zinsen seit 1. Oktober 1949 und die mit 2618 S 62 g bestimmten Prozeßkosten zu bezahlen. Mit den Beschlüssen des Landesgerichtes Klage... mehr lesen...
Die Beklagte hat bei der Klägerin am 23. September 1950 Abschluß einer Autokaskoversicherung und am 17. Oktober 1950 einer Auto-Haftpflichtversicherung, Versicherungsbeginn 23. September bzw. 17. Oktober 1950, beantragt. Die darüber ausgestellten Polizzen wurden der Beklagten am 10. bzw. 17. November 1950 zur Einlösung angeboten, aber nicht eingelöst, weil sie angeblich vertragswidrig gewesen sind. Diese Einwendung war aber, wie das Erstgericht festgestellt hat, nicht begrundet; überd... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: Das FristenG ist auf die Frist des § 38 VersVG nicht anwendbar. § 38 VersVG enthält eine nicht widerlegbare Vermutung, die nur dann nicht anwendbar ist, wenn der Vertrag durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung beider Parteien aufrecht erhalten wurde. Die Klagefrist läuft vom Verfallstag der Prämie, das heißt mit dem Tag an, da der Versicherer die Einlösung der Polizze verlangen konnte, spätestens von ... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: Der Versicherer haftet vor Bezahlung der ersten Prämie auch dann nicht, wenn er nach Eintritt des Versicherungsfalles die ausständige erste Prämie unter Hinweis auf § 38 Abs 2 VersVG eingemahnt und die hierauf erfolgte Zahlung angenommen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 233/51 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 1 Ob 233/51 Veröff: SZ 24/126 = VersSlg 3... mehr lesen...
Das Erstgericht, das die Verhandlung auf den Grund des Anspruches einschränkte, erkannte, daß der Entschädigungsanspruch des Klägers auf Zahlung eines Betrages von 21.000 S auf Grund der Hausratsversicherungspolizze der Beklagten nicht zu Recht bestehe, und wies die Klage ab. Die angeführte Polizze vom 13. August 1947 sei dem Kläger zugekommen. Dieser habe den darin ausgewiesenen Rest der ersten Versicherungsprämie in der Höhe von 126.70 S unbezahlt gelassen, obwohl er am 1. Oktober 1... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: Anfangsprämie und Folgeprämie (§§ 28, 29 VersVG). Der einmal haftungsfrei gewordene Versicherer muß für die nächste Prämienperiode neuerdings das Verfahren nach dem § 39 VersVG einleiten, um haftungsfrei zu werden. Entscheidungstexte 1 Ob 354/35 Entscheidungstext OGH 30.04.1935 1 Ob 354/35 Veröff: SZ 17/76 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §38VersVG §39
Rechtssatz: Der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Zessionar der Rechte aus dem Versicherungsvertrage vom Verzuge des Versicherungsnehmers in der Prämienzahlung zu verständigen. Entscheidungstexte 1 Ob 257/33 Entscheidungstext OGH 15.03.1933 1 Ob 257/33 Veröff: SZ 15/56 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 28 VersVG. Entscheidungstexte 1 Ob 324/30 Entscheidungstext OGH 06.05.1930 1 Ob 324/30 Veröff: SZ 12/119 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0080551 Dokumentnummer JJR_19300506_OGH0002_0010OB00324_3000000_001 mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: (Zum VersVG 1917) Die dreimonatige Frist des § 28 Abs 1 VersVG 1917 beginnt nicht vor dem Abschlusse des Versicherungsvertrages. Entscheidungstexte 1 Ob 71/28 Entscheidungstext OGH 14.02.1928 1 Ob 71/28 Veröff: SZ 10/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0080260 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: (Zum VersVG 1917) Die Bestimmung des § 28 Abs 2 VersVG 1917 gilt dann nicht, wenn der Versicherer die Prämienzahlung gestundet hat und der Versicherungsfall während der Stundungsfrist eingetreten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 344/27 Entscheidungstext OGH 12.04.1927 1 Ob 344/27 Veröff: SZ 9/102 European C... mehr lesen...
Norm: VersVG §38
Rechtssatz: (Zum VersVG 1917) Die Vorschrift des § 28 Abs 1 VersVG 1917 setzt keine Verjährungsfrist oder Präklusivfrist, sondern schafft eine Rechtsvermutung, gegen die der Gegenbeweis zulässig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 388/25 Entscheidungstext OGH 12.05.1925 1 Ob 388/25 Veröff: SZ 7/167 European Case Law Ident... mehr lesen...