Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §152
Rechtssatz: 1.) Gefährdungsvorgänge können nur dann als Gefahrerhöhung angesehen werden, wenn sie einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, der seiner Natur nach geeignet ist, von so langer Dauer zu sein, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell fördern kann. Diese Voraussetzungen erfüllen solche Gefährdungsvorgänge nich... mehr lesen...
Norm: VersVG §5 B4VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Von einem Kraftfahrer, dessen Wagen unmittelbar vor einer längeren Fahrt von einem Fachmann nachgesehen und in Ordnung befunden worden ist, kann nicht verlangt werden, diesen Befund noch persönlich nachzuprüfen, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten. Eine Gefahrerhöhung liegt nicht vor, wenn ein betriebsunsicher gewordenes Fahrzeug nur noch für eine einmalige, von vornherein zeitlich begr... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: 1) Die versicherte Gefahr kann auch durch allgemeine Sicherheitsvorschriften bestimmt werden, ohne daß es hierüber einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Hierzu gehören bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ua die Vorschriften über den verkehrssicheren Zustand des Kraftfahrzeuges und auch die Bestimmungen über die bei der Beschäftigung eines Fahrers einzuhaltenden Mindestruhezeiten. Werden die M... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §152
Rechtssatz: Das Inverkehrbringen eines Kraftwagens mit untauglichen Bremsen ist eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23, 25 VersVG. OLG Saarbrücken vom 17.12.1952, 2 U 12/51; Veröff: VersR 1953,52 Entscheidungstexte 7 Ob 342/63 Entscheidungstext OGH 15.01.1964 7 Ob 342/63 Beisatz: Die "willkürliche" Gefahrenerhöhung im Sinne dieser Vorschr... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: 1) Die Benutzung von Sicherungen, die mit Kupferdraht oder Eisendraht geflickt oder überbrückt sind, stellt eine erhebliche Gefahrerhöhung dar. 2) Die Kenntnis der Brandgefährlichkeit geflickter oder überbrückter Sicherungen ist heute Allgemeingut aller Stromabnehmer. Dabei ist es für die Frage des Vorsatzes des Versicherten ohne Belang, ob er sich nähere Vorstellungen darüber gemacht hat, inwiefern geflic... mehr lesen...
Norm: KfV 1955 §5VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Ist der Reifen eines Kraftfahrzeuges nicht nachgeschnitten worden, so ist er, auch wenn ein Nachschneiden möglich und zulässig ist, nicht verkehrssicher, wenn die Profiltiefe geringer als 1 mm ist. Sind sämtliche Hinterreifen eines Lastkraftwagens in der Mitte der Lauffläche glattgefahren, so ist der Lastkraftwagen nicht mehr verkehrssicher, auch wenn die Vorderreifen und die Reifen des Anhänger... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §61
Rechtssatz: Verzichtet bei der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung der Versicherer gegenüber einem Finanzierungsinstitut "auch den Einwand aus § 61 VersVG bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles", so entfällt damit nicht auch die Berufung des Versicherers auf seine Leistungsfreiheit wegen einer Gefahrerhöhung, die zum Eintritt des Versicherungsfalles geführt hat. Veröff: VersR 1963,429 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §25
Rechtssatz: 1. Benutzt der Versicherungsnehmer ein Kraftfahrzeug, dessen Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist (§ 31 StVZO), so nimmt er eine erhebliche Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23, 29 VersVG auch dann vor, wenn er keine Kenntnis vom mangelhaften Zustand des Fahrzeuges hat. 2. Diese Gefahrerhöhung führt nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer die Mängel des Fahrzeugs auch bei ... mehr lesen...
Norm: VersVG §25
Rechtssatz: Zur Beweislastverteilung bei behaupteter Gefahrenerhöhung. Entscheidungstexte 7 Ob 40/62 Entscheidungstext OGH 30.06.1962 7 Ob 40/62 Veröff: EvBl 1962/371 S 462 = ZVR 1963/149 S 156 = VersR 1963,82 = VersR 1962,1018 (mit Anmerkung von Wahle) 7 Ob 193/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 7 Ob 193/68 Beisat... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §24VersVG §25
Rechtssatz: 1) Macht der Versicherer geltend, daß der Versicherungsnehmer durch die Weiterbenutzung eines verkehrsunsicheren Kraftfahrzeuges eine Gefahrerhöhung vorgenommen habe, so muß der Versicherer beweisen, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug vor Beseitigung der Verkehrsunsicherheit zu weiteren Fahrten im Verkehr benutzen wollte. 2) Hat der Versicherer erst nach Eintritt des Versicherungsunfalles v... mehr lesen...
Norm: ASVG §333VersVG §23VersVG §25VersVG §158c
Rechtssatz: 1. Die tatsächlichen Voraussetzungen der Betriebsaufsehereigenschaft müssen in erster Instanz behauptet werde. 2. Daß die Gefahr eigenmächtig erhöht wurde, kann gegenüber dem Dritten nach § 158 c VersVG nicht geltend gemacht werden. 3. Wenn für die Unfallsfahrt kein Entgelt gezahlt wurde, liegt keine gewerbsmäßige Verwendung vor, obwohl der Halter den Traktor sonst wiederholt gegen... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Herbeiführen einer Gefahrenerhöhung durch Verwahrung von Heu zusammen mit Benzin am Dachboden der gegen Feuer versicherten Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 151/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 151/53 Veröff: VersSlg 48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953... mehr lesen...