Begründung: Mit der am 3. Juli 2009 beim Handelsgericht Wien zu 12 Cg 117/09i eingebrachten, 25 Seiten umfassenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von 14.986,90 EUR samt 4 % Zinsen pA seit 19. Oktober 2006 Zug um Zug gegen Rückstellung von 837 Stück (angekauft zum Kurs von 17,30 EUR je Stück) Zertifikate der M***** Ltd. (M*****). Vor der Tagsatzung am 7. Oktober 2009 ergänzte der Kläger sein ohnehin schon umfangreiches Vorbringen mit einem weiteren, 30 Seiten umfassenden Schrif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht ein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag, dem die AKHB 11/2002 (in der Folge AKHB) zugrundeliegen. Art 10 AKHB lautet: „Welche Umstände sind als Erhöhung der Gefahr anzusehen? Als Erhöhung der Gefahr im Sinne der §§ 23 Abs 1 und 27 Abs 1 VersVG sind alle Umstände anzusehen, deretwegen das Fahrzeug dem KFG oder den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht entspricht und derentwegen eine weitere Verwendu... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabelst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 9. 3. 2002 als Lenker eines PKW seines Sohnes auf der Bundesstraße 303 im Gemeindegebiet von B***** einen Verkehrsunfall. Da ein am PKW befestigter Anhänger überladen war (sein Gesamtgewicht betrug 2.190 kg und überstieg sein typisiertes zulässiges Gesamtgewicht von 1.200 kg damit um 82, 5 %), geriet der PKW ins Schleudern und auf die linke Fahrbahnseite, wo er mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen kollidierte. Dabei wurden mehrere ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem zwischen den Parteien bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag liegen die AHVB 1986 und EHVB 1986 zugrunde. Abschnitt A.3 EHVB 1986 lautet: „Bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde und bewusst - insbesondere im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise - den für den versicherten Betrieb oder Beruf gelt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist slowakischer Staatsbürger und Profifußballer. Im Sommer 2001 schloss er mit einem Wiener Fußballverein einen Zweijahresvertrag; Anfang 2002 wurde er vom Wiener Verein einem Grazer Klub zur Verfügung gestellt. Im Sommer 2002 wechselte er zu einem Klub in Budapest. In der Zeit vom 13. 8. 2001 bis 30. 1. 2002 war er unter einer Wiener Adresse behördlich gemeldet (welche Wohnung er jedoch nie bewohnte, sondern stattdessen ein Haus im Burgenland bezo... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 12. 1999 kam es in einer im zweiten Obergeschoß gelegenen und (wegen einer beabsichtigten Sanierung) leerstehenden Wohnung eines (mehrere Wohneinheiten umfassenden) Hauses in K***** durch Auffrieren der Wasserleitung zu einem bis ins Erdgeschoß durchschlagenden Wasserschaden, den die klagende Partei als Haftpflichtversicherer der von der Hauseigentümerin bestellten Hausverwalterin in Höhe von S 360.000 (EUR 26.126,22) ersetzt hat und nunmehr von der beklagten Pa... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §29
Rechtssatz: Der (gleichzeitige) Einsatz von mehr als drei (versicherten) Reittieren im Reitbetrieb und zu Ausritten im freien Gelände weist eine größere Schadensgeneigtheit (§23 VersVG) auf als der bedingungsgemäße Einsatz ("Überlassung") bloß dreier Pferde. Zufolge des Wegfalles des "Alles- oder Nichts-Prinzips" durch die VersVG-Novelle1994 auch als Rechtsfolge einer Gefahrenerhöhung hat eine aliquote Kürzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im Mühlviertel in Oberösterreich auf einer ihm gehörigen Liegenschaft unter der Adresse V***** 12 eine Land- sowie (räumlich und örtlich getrennt) unter der Adresse V***** 33 eine Gastwirtschaft mit mehreren Ferienwohnungen unter der Bezeichnung "Familien- und Sportpension" bzw "Sportpension R*****". Zu Polizzenummer 29/425.591 hatte er bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei eine "Landwirtschaftsvielschutzversicherung" abgeschlossen, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt od... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt ein "Altholzrecycling". Möbel, Sperrmüll, Spanplatten usw werden je nach Holzqualität getrennt und dann nach mehreren Verkleinerungsvorgängen in "Hackgut Natur", "Hackgut beschichtet" und "Hackgut gemischt" verwandelt. Die Ausbringung dieses Hackgutes erfolgt über ein Förderband, wobei eine Anschichtung bis zu drei, vier Meter Höhe möglich ist. Eine höhere Anlagerung muss mittels Radlader vorgenommen werden. Klagsgegenständlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Ehefrau des Thomas S***** aufgrund dessen mit der beklagten Partei geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages mitversichert. Dem Versicherungsverhältnis liegen die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) 1994 zugrunde. Vertragsgemäß ist auch Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu gewähren. Als Versicherungssumme wurde der Betrag von S 340.000,-- vereinbart. Nach Art 6 Punkt 1. der ARB 1994 übernimmt der Versicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in ***** E*****, das er am 1. 5. 1993 von Martin und Anna H***** übernommen hat. Seither ist er hauptberuflich als Landwirt tätig, nachdem er bereits seit 1991 im landwirtschaftlichen Betrieb mitgearbeitet hatte. Er hat mit der beklagten Partei eine Bündelversicherung abgeschlossen, von der unter anderem ein Feuerversicherungsvertrag umfaßt ist. Eine - mit Ausnahme einer günstigeren Prämie - gleichl... mehr lesen...
Norm: stmk BauO §63VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Einen Versicherungsnehmer trifft an einer Gefahrerhöhung durch vorschriftswidriges Aufstellen eines Ofens in einem Holzhaus ein Verschulden, wenn er sich eines nicht befugten Gewerbemannes bedient, ohne sich zuvor über die fachliche Eignung der herangezogenen Person zu vergewissern. Entscheidungstexte 7 Ob 1002/95 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: VersVG §25
Rechtssatz: Verschulden im Sinne des § 25 VersVG liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennen mußte, daß die von ihm veranlaßte Änderung der gefahrenerheblichen Umstände den Schadenseintritt generell wahrscheinlicher macht. Die allgemeine Kenntnis des positiven Abschlusses einer Fliesenlegerlehre und Hafnerlehre genügt für den Auftrag, in einem Holzhaus einen Ofen mit e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ebenso wie der Kläger in Oberpullendorf ein Textileinzelhandelsgeschäft. Zwischen dem 30.9. und dem 2.10.1988 verteilte sie in Steinamanger, Ungarn, Gutscheine, nach deren Inhalt die Käufer von Jeanshosen, Jeansröcken und Jeansjacken der Marke Wrangler zu je S 300 eine Digitaluhr unentgeltlich als Zugabe erhielten. Solche Gutscheine wurden von der Beklagten auch tatsächlich eingelöst. Mit der Behauptung, daß die Beklagte mit dieser Werbem... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei für ihre Bauunternehmung einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten unter anderem die EHVB 1978. Nach dem Abschnitt A Punkt 3 dieser Bedingungen ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder jene Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 18.11.1983 hat der Kläger von Lore S*** die Liegenschaft EZ 293 KG Dornbirn mit dem darauf befindlichen Wohnhaus Dornbirn, Dr. Anton Schneider-Straße 36, um 800.000 S erworben. Für dieses Wohnhaus hatte Lore S*** bei der Beklagten eine Bündelversicherung abgeschlossen, die unter anderem auch eine Feuerversicherung enthielt. Mit Bescheid des Amtes der Stadt Dornbirn vom 12.10.1983, GZ III- 11/81-63, wurde gemäß den §§ 48 Abs.1 und 32 des Vorarlberger B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26.9.1984 beschädigte der Beklagte, der damals über keine entsprechende Lenkerberechtigung verfügte, im Betrieb seines Dienstgebers Albin S*** bei der Lenkung eines diesem gehörigen Traktors auf einer Fläche, die nicht als Straße mit öffentlichem Verkehr zu betrachten war, einen abgestellten PKW. Die Klägerin, als Haftpflichtversicherer, mußte dem geschädigten Dritten 42.000 S zahlen, die sie unter Berufung auf die Bestimmungen der §§ 158 f. und 6 Abs.2 Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt mit dem Standort Wien 23., Breitenfurterstraße 349, den Kraftfahrzeughandel und die Kraftfahrzeugreparatur. Am 16.11.1983 brach in ihrem Betriebsgebäude ein Brand aus, durch den auch Fahrzeuge und sonstige Gegenstände im benachbarten Betrieb des Heinz M*** vernichtet wurden. Der Geschäftsführer der klagenden Partei Ivo F*** wurde wegen dieses Brandes mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6.9.1984, ... mehr lesen...
Begründung: Am 15. September 1980 ereignete sich am *****, Gemeinde *****, während der Durchführung von Holzschlägerungsarbeiten durch Beschäftigte der Beklagten für den Bau eines Schiliftes, des Falmbergliftes, ein Unfall, bei dem der Kläger von einem Seil einer damals nicht betriebsbereiten Materialseilbahn getroffen und dadurch verletzt wurde. Der Kläger war als Angehöriger eines Arbeitstruppes des Bauunternehmens K***** & Co aus ***** damit beschäftigt, im Bereich der Unfall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der im Jahre 1969 verstorbene Vater des Klägers war Mieter einer Wohnung in Linz, Hauptplatz 16/2. Nach dem Tode seines Vaters übernahm der Kläger diese Wohnung und schloß bei der Beklagten eine Haushaltsversicherung ab. Er hatte als Unternehmensberater jedoch sein Büro in Wien und befand sich nur etwa alle 14 Tage in Linz. Im übrigen wohnte er in Wien. Bei Abschluß des Versicherungsvertrages teilte er der Beklagten nicht mit, daß die Wohnung in Linz von ihm nic... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Reutte vom 29.6.1981, U 236/81-11, wurde der Beklagte der fahrlässigen schweren Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Dem Schuldspruch wurde zugrundegelegt, daß der Beklagte am 26.2.1981 in Reutte als Lenker des PKW T 157.355 auf eisglatter Straße mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe 1 mm) und zu schnell gefahren ist, wobei es zur Kollision mit dem von Walter E gelenkten PKW kam und... mehr lesen...
Die klagende GesmbH begehrt die Feststellung der Deckungspflicht des beklagten Kfz-Haftpflichtversicherers für den Unfall, den ihr Kfz-Mechaniker Richard F am 12. 1. 1979 bei einer Probefahrt mit einem LKW-Zug verursachte. Sein Verschulden ist strafgerichtlich festgestellt. Die beklagte Partei macht Leistungsfreiheit nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB aF geltend, weil der Kraftfahrer im Unfallszeitpunkt die erforderliche Lenkerberechtigung für die Gruppe E nicht besaß. Der Erstrichter g... mehr lesen...
Norm: AKHB Art1 Abs1VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Gegenstand des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrages ist nicht der tatsächliche Zustand des Fahrzeuges im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, also nicht ein individuelles Risiko, sondern das typische Risiko der Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuges (Art 1 Abs 1 AKHB) unter Zugrundelegung eines verkehrssicheren Zustandes, der beim Vertragsabschluß nicht geprüft wird. ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art7AKHB Art25VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Auch in der erweiterten Haftpflichtversicherung führt die grob fahrlässige Weiterverwendung eines den Vorschriften des KFG nicht entsprechenden Kraftfahrzeuges zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Entscheidungstexte 7 Ob 41/83 Entscheidungstext OGH 08.03.1984 7 Ob 41/83 Veröff: SZ 57/46 = VersR 1984,52 = ZVR 1985... mehr lesen...
Der klagende Kfz.-Haftpflichtversicherer begehrt im Regreßweg den Ersatz der für einen Unfall des mj. Helmut S vom 27. 7. 1979 geleisteten, der Höhe nach außer Streit stehenden Zahlungen und die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Aufwendungen, gegen den Erstbeklagten ua. aus dem Titel der Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung nach § 25 Abs. 1 VersVG, gegen die Zweitbeklagte wegen Mithaftung im Rahmen einer allgemeinen Gütergemeinschaft. Der Erstrichter gab dem Klagebegehre... mehr lesen...