Norm: VersVG §16VersVG §58
Rechtssatz: In der Schadensversicherung verdrängt die Mitteilungspflicht des § 58 VersVG die Anzeigepflichten nach §§ 16 VersVG nicht, sondern diese bestehen selbstständig nebeneinander. § 58 Abs 1 VersVG lässt daher die Anzeigepflichten nach §§ 16ff VersVG unberührt. Entscheidungstexte 7 Ob 112/19z Entscheidungstext OGH 22.01.2020 7 Ob 112/19z ... mehr lesen...
Norm: VersVG §1a Abs2VersVG §16
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer soll im Rahmen der gesetzlichen vorläufigen Deckung nach § 1a Abs 2 VersVG nur so gestellt werden, wie wenn der erst abzuschließende Vertrag bereits vor Vertragsabschluss vorläufig Geltung hätte. Der Versicherer kann sich daher bei der gesetzlichen vorläufigen Deckung auf eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach § 16 VersVG berufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ließ sich in Versicherungsangelegenheiten durch die V***** GmbH vertreten. Sie war bevollmächtigt, Versicherungsverträge für den Kläger abzuschließen. Eine Mitarbeiterin füllte am 6. 6. 2003 auf einem Formular der Beklagten einen Versicherungsantrag auf Abschluss einer Unfallversicherung aus. In diesem Antrag ist der Kläger Antragsteller, versicherte Personen sind Wolfgang und Florian N*****. Hinsichtlich Wolfgang N***** ist bei der Rubrik „Vorerkra... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl S*****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei O***** AG, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und Dr. Haymo Modelhart, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin (als Mitversicherte) und deren Ehemann Erich L***** (als Versicherungsnehmer) haben am 1. 3. 1992 bei der Beklagten eine Lebensversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Lebensversicherungen (AVB) der Beklagten zugrundeliegen, die ua folgende Bestimmungen enthalten: § 7 Verletzung der Anzeigepflicht: Paragraph 7, Verletzung der Anzeigepflicht: (1) Hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherte bei Abschluss, Änderung o... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist festzuhalten, dass die ao Revision die Zulassung des Rechtsmittels durch das Berufungsgericht „gemäß § 508 ZPO" beantragt hat. Diese Bestimmung ist jedoch nicht anwendbar, weil der Entscheidungsgegenstand nach dem diesbezüglichen Ausspruch in der Berufungsentscheidung EUR 20.000 übersteigt. Über die Zulassungsbeschwerde hat daher nicht das Berufungsgericht sondern der Oberste Gerichtshof zu entscheiden (7 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9. 2. 1944 geborene Klägerin, die bis zum Jahr 2000 als Zahnärztin tätig war, hatte ab 14. 12. 1998 bei der Beklagten eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Jahressumme von S 2,880.000,-- (EUR 209.297,76), ds S 8.000,-- (EUR 581,38) pro Tag, abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung von Ärzten (ABU 1996) zugrundegelegt, die ua folgende Bestimmung aufweisen: Art 9 Ar... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau Monika H***** stellten am 4. 5. 1998 an die Beklagte einen Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung. Christian K*****, der mit dem Ehepaar seit mehr als 10 Jahren gut bekannt war, war zum Zeitpunkt der Aufnahme des Antrages "Generalagent" der Beklagten. Eine Vollmachtsbeschränkung lag nicht vor. Christian K***** wickelte sämtliche Versicherungsangelegenheiten des Ehepaars ab. Er erschien am 4. 5. 1998 mit einem unausgefüllten Gesundheits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Rechsschutzversicherungsvertrag, von dem unter anderem Arbeitsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz, Rechtsschutz im Privat-, Beruf- und Betriebsbereich umfasst war. Es lagen die ARB 1994 (in der Folge: ARB) zu Grunde. Art 13 ARB lautet: Artikel 13, ARB lautet: "Was gilt bei Vergrößerung oder Verminderung des versicherten Risikos? 1. Die Versicherung erstreckt sich auch auf Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des Antrages des Klägers vom 9. 3. 1995 und der von der beklagten Versicherung am 23. 3. 1995 erfolgten Polizzierung kam es zwischen den Streitteilen zum Abschluss eines Er- und Ablebensversicherungsvertrages mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Polizzen- Nr 835816213. Als Versicherungsbeginn war der 1. 3. 1995, der Versicherungsablauf mit 1. 3. 2020 (im Berufungsurteil unrichtig: 2040) vereinbart. Diesem Versicherungsvertrag lagen die Bes... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §20
Rechtssatz: Das Rücktrittsrecht des Versicherers setzt eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Vesicherungsnehmer voraus. Ausreichende Kenntnis des Versicherers vom Rücktrittsgrund verlangt deshalb ausreichende Kenntnis von einer solchen Obliegenheitsverletzung; seinen Rücktritt auf einen bloßen Verdacht hin auszuüben, ist der Versicherer nicht gehalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, damals "S*****-Kaufmann", beauftragte einen Mitarbeiter des V*****-Versicherungsdienstes GmbH namens P***** mit dem Abschluss einer (Zusatz-)Krankenversicherung. Das entsprechende Antragsformular an die beklagte Partei hat der Kläger nie gesehen, sondern wurde es von Herrn P***** ausgefüllt und von diesem auch "i.A." unterfertigt. Zuvor fragte er den Kläger nach Größe und Gewicht; weitere Fragen zum Gesundheitszustand stellte er dem Kläger nicht.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei am 21. 2. 1997 eine Unfallversicherung abgeschlossen, der nach dem unstrittigen Akteninhalt die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) zugrundeliegen. Am 24. 2. 1997 erlitt er beim Motocrossfahren auf einem Acker seines Grundstückes eine Knieverletzung. Mit der Behauptung, dadurch sei bei ihm eine Dauerinvalidität von 40 % eingetreten; bei Dauerinvalidität sehe der Versicherungsvertrag auch ein Taggeld v... mehr lesen...
Norm: VersVG §44VersVG §16
Rechtssatz: 1. Zur Frage der Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler nach der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 2. Zur Gefahrerheblichkeit der Insolvenz eines Unternehmens bei einer Frage nach der "Geschäftsart/Betriebsart". Veröff: zfs 2000,67 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1999:RS0113081 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für eine schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten genügt leichte Fahrlässigkeit (JBl 1993, 460; RS0080572). Die Beweislast für mangelndes Verschulden an der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht trifft den Versicherungsnehmer (VR 1991, 201/238). Die verschuldete Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten durch den Versicherten berechtigt den Versicherer nur zum Vertragsrücktritt - wie er h... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei wird in dem zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung im vorliegenden Verfahren noch nicht rechtskräftig erledigten Verfahren ***** des Handelsgerichtes Wien von der Firma B*****gesellschaft mbH in Heidelberg BRD als "Einlagerer" von von Portugal nach Österreich gelieferten Schuhen auf Bezahlung von S 4,832.544,-- s.A. in Anspruch genommen. Der dort erstbeklagten Klägerin (im folgenden nur Klägerin) wird vorgeworfen, entgegen mü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger leidet seit 1984 an einer nicht ausgeheilten chronischen, postraumatischen Osteomyelitis (Knocheninfektion) im Bereich des linken Vorfußes, die in den Jahren 1984 und 1985 zu einer Abnahme der linken Großzehe und der zweiten Zehe rechts führte. Der Kläger meldete sich im Frühjahr 1993 als außerordentlicher Präsenzdiener für einen UNO-Einsatz auf den Golan-Höhen und wurde nach ärztlichen Untersuchungen für gesund und tauglich befunden. Am 25.5.1993 wurde ... mehr lesen...
Norm: VersVG §16
Rechtssatz: Ein gefahrerheblicher Umstand ist in der Unterlassung der Anzeige einer Doppelversicherung nicht zu sehen, weil ein Kausalzusammenhang zwischen dem nicht angezeigten Umstand und dem Eintritt des Versicherungsfalles (dem Umfang der Leistung des Versicherers) nicht besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 4/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 7 Ob 4/94 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §16
Rechtssatz: Unerheblich ist, daß Beschwerden nach den Untersuchungsergebnissen nicht schon einer bestimmten Krankheit zugeordnet wurden. In der Lebensversicherung sind Beschwerden oder Schmerzen grundsätzlich auch dann anzuzeigen, wenn noch keine bestimmte Krankheit diagnostiziert wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 21/92 Entscheidungstext OGH 29.10.1992 7 Ob 21/9... mehr lesen...
Norm: VersVG §16
Rechtssatz: Für die Übernahme der Gefahr erhebliche Umstände können auch subjektive Umstände sein, die die Entstehung von ersatzpflichtigen Schäden mehr oder weniger wahrscheinlich machen, auch Tatsachen, die auf Umstände dieser Art hindeuten oder zu ihrer Feststellung führen könnten, sogenannte indizierende Umstände. Dazu gehören namentlich in der Lebensversicherung symptomatische Beschwerden. Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Strittig ist, ob die beklagte Partei zum Rücktritt von dem mit der am 22.10.1989 verstorbenen Ehefrau des Klägers abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigt war. Das Erstgericht gab im zweiten Rechtsgang dem auf Zahlung der Versicherungssumme gerichteten Klagebegehren statt. Nach seinen Feststellungen stellten der Kläger und seine Ehefrau am 27.8.1988 einen sogenannten Kombiantrag auf Abschluß... mehr lesen...
Norm: VersVG §16ALB §7
Rechtssatz: Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich. Für die Übernahme der Gefahr erheblich sind nicht nur Gefahrumstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles dem Grunde nach beeinflussen können, sondern auch Umstände, die nur für Art und Umfang der Leistung bedeutsam sind. In der Unfallversicherung ist daher nicht nur die Ausübung eines gefähr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Unfallversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingung für die Unfallversicherung (AUVB 1965) zugrundeliegen. Nach dessen Art 8 ist bei dauernder Invalidität aus der hiefür versicherten Summe die dem Grade der Invalidität entsprechende Versicherungsleistung zu erbringen. Taggeld wird im Falle einer dauernden oder vorübergehenden Invalidität, im Rahmen des hiefür versicherten Betrages, abgestuft nach dem Grade... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2.12.1986 beantragte der Kläger bei der Beklagte den Abschluß einer Krankenversicherung. Die Frage des Versicherungsvertreters nach Vorerkrankungen (Spitalsaufenthalten) beantwortete der Kläger, der damals der deutschen Sprache so weit mächtig war, daß man mit ihm reden konnte, dahin, daß er einmal 9 Tage lang im LKH Villach mit einer Bauchgrippe gelegen sei. Seither habe er keinerlei Beschwerden, er müsse auch keine Tabletten mehr nehmen. Tatsächlich war d... mehr lesen...
Norm: VersVG §16
Rechtssatz: Bloß unpräzise, jedoch nicht unrichtige Angaben im Antrag auf Abschluß einer Versicherung schaden jedoch nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 26/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 26/88 Veröff: SZ 61/177 = VersRdSch 1989,155 = VersR 1989,768 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: VersVG §16
Rechtssatz: Wurden gegenüber einem Angestellten des Versicherers durch den Versicherungsnehmer Erklärungen abgegeben, so müssen diese als dem Versicherer zur Kenntnis gelangt angesehen werden. Überhaupt gilt der Grundsatz, daß den Versicherungsnehmer kein Verschulden an der teilweise unrichtigen Ausfüllung des Antragsformulares durch einen Angestellten des Versicherers trifft, wenn er diesem mündlich die richtigen Auskünfte ert... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §44
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass die Kenntnis eines Agenten von erheblichen Umständen nicht der Kenntnis des Versicherers gleichsteht, ergibt sich aus § 44 VersVG, der jedoch nur für den nur mit der Vermittlung von Versicherungsgeschäften betrauten Agenten gilt. Selbst in solchen Fällen ist jedoch ein Verschulden des Versicherungsnehmers bei unklaren oder schwierig zu beantwortenden Fragen zu verneinen, wenn er der Bel... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §44
Rechtssatz: Der Grundsatz der Nichtzurechnung der Kenntnis der Agenten für den Versicherer, wie er in § 44 VersVG zum Ausdruck kommt, kann auf andere Angestellte des Versicherers nicht ausgedehnt werden. Einer analogen Anwendung steht nämlich der Zweck dieser Bestimmung entgegen. Entscheidungstexte 7 Ob 26/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 26... mehr lesen...