RS OGH 1992/10/29 7Ob21/92

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Veröffentlicht am 29.10.1992
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Norm

VersVG §16

Rechtssatz

Für die Übernahme der Gefahr erhebliche Umstände können auch subjektive Umstände sein, die die Entstehung von ersatzpflichtigen Schäden mehr oder weniger wahrscheinlich machen, auch Tatsachen, die auf Umstände dieser Art hindeuten oder zu ihrer Feststellung führen könnten, sogenannte indizierende Umstände. Dazu gehören namentlich in der Lebensversicherung symptomatische Beschwerden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 21/92
    Entscheidungstext OGH 29.10.1992 7 Ob 21/92
    Veröff: SZ 65/142 = JBl 1993,460 = EvBl 1993/81 S 346 = VersRdSch 1993,175 = VersR 1994,203

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0080615

Dokumentnummer

JJR_19921029_OGH0002_0070OB00021_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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