Norm: EO §7 BaVersVG §156 Abs3ZPO §226 IIB7ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Der Geschädigte kann den Haftpflichtversicherer nicht auf Erbringung bestimmter Leistungen "nach Zulangen der Versicherungssumme" klagen sondern nur ein ziffernmäßig bestimmtes Leistungsbegehren erheben oder ein Begehren auf Feststellung, daß dem Kläger dem Beklagten gegenüber ein bestimmter Anspruch zustehe, vorbehaltlich einer Herabsetzung nach § 156 Abs 3 VersVG. Sollte dan... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1ASVG §336VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Der Geschädigte hat hinsichtlich des Schmerzengeldes Anspruch auf bevorzugte Befriedigung aus der unzulänglichen Deckungssumme; alle anderen Ansprüche des Geschädigten und Ersatzforderungen des Sachverständigenträgers (Legalzessionar) sind bei der Verteilung gleich zu behandeln und daher aus der Deckungssumme verhältnismäßig zu befriedigen. Die Versicherungssumme ist den ersatzberechtigte... mehr lesen...
Der Ehegatte der Klägerin erlag am 17. April 1973 den Verletzungen, die er als Fahrgast eines PKWs am 6. April 1973 erlitten hatte. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges, dessen ebenfalls tödlich verunglückter Lenker Gottfried M den Unfall verschuldete. Die Klägerin ist zufolge eines Erbübereinkommens Universalrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes Georg S. Die Klägerin begehrte mit der am 17. April 1974 eingebrachten Klage 55 531.57 S samt 4% Zinsen ab Klagst... mehr lesen...
Norm: VersVG §67 Abs1 Satz2VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers, sondern anteilige Befriedigung aus einer unzureichenden Deckungssumme (einer Versicherung des wahren Schädigers), wenn der Haftpflichtversicherer des ersten Versicherungsnehmers dessen versichertes Risiko (gegenüber einem weiteren Geschädigten, hier nach EKHG) voll abgedeckt hat und sein Regreßanspruch nun mit einem weiteren Schadenersatzanspru... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Wenn der Versicherer unzulässigerweise nicht selbst die Verteilung vorgenommen hat, muß das Gericht die Höhe der der klagenden Partei zustehenden Forderung, die dem sich aus § 156 Abs 3 VersVG ergebenden Verhältnis entspricht, feststellen. Dabei ist auf den Schluß der mündlichen Streitverhandlung abzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3ZPO §226 IIB13
Rechtssatz: Aus der Bestimmung über die quotenmäßige Befriedigung mehrerer auf Grund desselben Ereignisses Geschädigter folgt, dass der Haftpflichtversicherer behaupten und beweisen muss, welche Ansprüche - außer dem mit Klage geltend gemachten - und in welcher Höhe sie gegen ihn erhoben werden. Entscheidungstexte 8 Ob 46/76 Entscheidungstext OGH 28.... mehr lesen...
Der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW geriet am 17. Juli 1971 in einer Kurve von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Helmut G erlitt als Insasse dieses PKW eine Querschnittlähmung. Der Erstbeklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes G vom 21. Juni 1972 schuldig erkannt, diesen Unfall durch Einhaltung einer für die Beschaffenheit der Straße und die Bereifung des Fahrzeuges überhöhten Geschwindigkeit verschuldet zu haben. Die klagende Partei ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 Abs3KFG 1967 §63VersVG §156 Abs3VersVG §158c
Rechtssatz: Mangels einer Einwendung des Versicherers, daß die Ersatzforderung des Verletzten die Haftungshöchstsumme übersteigt und diese somit gemäß § 156 Abs 3 VersVG zu verteilen sei, ist im Prozeß über die Direktklage nur zu prüfen, ob das Leistungsbegehren in der sich aus § 59 Abs 3 KFG 1967 ergebenden Haftungssumme Deckung findet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Das Verteilungsverfahren im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG setzt nicht voraus, dass bereits alle Forderungen durch Urteil, Vergleich oder Anerkenntnis (§ 156 Abs 2 VersVG) festgestellt sind. Solche noch nicht festgestellten Forderungen hat der Versicherer nach § 156 Abs 3, 2.Satz im Verteilungsverfahren durch Bildung einer Rücklage zu berücksichtigen, wenn er mit ihrer Geltendmachung bei entsprechender Sorgfalt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VcEKHG §15 Abs3EO §307VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Der Versicherer hat - außer dem Abandon - keine Möglichkeit, bei Vorhandensein mehrerer Dritter, deren Forderungen die Versicherungssumme übersteigen, die Last des Verteilungsverfahrens auf andere zu überwälzen; nur wenn alle Dritten gepfändet haben, kann er sich der exekutionsmäßigen Hinterlegung (§ 307 EO) bedienen. Die Hinterlegung nach § 1425 ABGB ist ihm vorenthalten. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Bei der Verteilung an mehrere Dritte sind Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen zu kapitalisieren. Entscheidungstexte 2 Ob 156/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 2 Ob 156/75 Veröff: RZ 1976/103 S 201 = ZAS 1977,20 (Selb) = ZVR 1976/331 S 353 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Am 29. Juli 1967 verschuldete Rudolf N als Lenker eines Sattelschleppers einen schweren Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen getötet und weitere Personen verletzt wurden und Sachschaden entstand. Die klagende Partei hat dem beim Unfall verletzten Herbert L Versicherungsleistungen erbracht und als Legalzessionar des Genannten gegen Rudolf N ein Versäumungsurteil über 37.460.40 S samt Anhang erwirkt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der klagenden Partei Fahrnisexekution s... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs2VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Die Versicherungssumme ist den ersatzberechtigten Dritten nach dem Verhältnis der Beträge ihrer geltend gemachten Forderungen auszufolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 156/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 2 Ob 156/75 Veröff: RZ 1976/103 S 201 = ZAS 1977,20 (Selb) = ZVR 1976/331 S 352 2 O... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Ersatzforderungen des Verletzten sind mit solchen des Sozialversicherungsträgers als Legalzessionar gleichrangig zu behandeln und verhältnismäßig zu befriedigen. Entscheidungstexte 2 Ob 156/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 2 Ob 156/75 Veröff: RZ 1976/103 S 201 = ZAS 1977,20 (Selb) = ZVR 1976/331 S 353 7 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3VersVG §158c Abs3VersVG §158c Abs4
Rechtssatz: Die Mindestversicherungssumme ist nach § 158 c Abs 3 VVG die Obergrenze der eigenen Haftung des "Kranken" Versicherers, nicht ein Betrag, bis zu dem er die Leistungen eines anderen Schadenversicherers oder eines Sozialversicherungsträgers im Höchstfall aufzufüllen hat. Würden bei ungestörtem Versicherungsverhältnis die Forderungen mehrerer Dritter die Mindestversicherungssumme... mehr lesen...
Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren des zweiten Rechtsganges ist nur noch strittig, ob und bis zu welchem Betrag der Beklagte dem Kläger aus dem Unfall vom 29. Jänner 1965 nach dem EKHG für restliche Sachschäden von 66.475 S und Schmerzengeld von 12.000 S = zusammen 78.475 S abzüglich des im ersten Rechtsgang zugesprochenen Betrages von 26.000 S = restlich 51.975 S haftet. Der Erstrichter sprach dem Kläger weitere 6739.70 S samt Zinsen zu und wies das Mehrbegehren ab. Er stellte f... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Die im § 156 Abs 3 VersVG dem Versicherer aufgetragene Verpflichtung hat das Vorliegen feststehender Forderungen zur Voraussetzung (vgl Ehrenzweig, Vertragsversicherungsrecht, 378 f). Entscheidungstexte 8 Ob 186/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 8 Ob 186/72 Veröff: SZ 45/107 European Case Law... mehr lesen...
Am 25. 9. 1970 geriet ein von Josef R gelenkter Lastwagenzug auf der Fahrt von Salzburg nach Wien auf der Autobahn im Gemeindegebiet S vermutlich infolge eines Reifendefekts ins Schleudern, rammte die rechte Leitschiene und prallte dann gegen eine Brückenbegrenzung. Der LKW-Zug stürzte um und blieb quer liegen. Das Führerhaus wurde weggerissen und stürzte 25 bis 30 m tief ab. Ein von Dr W gelenkter nachfolgender PKW stieß gegen den auf der Fahrbahn liegenden LKW-Zug. Die Fahrzeuge ger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VBEKHG §16 Abs1 Z2EKHG §16 Abs2VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Da sich die einzelnen auf die im § 16 Abs 1 Z 2 EKHG vorgesehene Höchstsumme verwiesenen Ersätze im Falle der Unzulänglichkeit der Höchstsumme gemäß § 16 Abs 2 EKHG in dem Verhältnis verringern, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht, ist dem Haftpflichtigen, wenn ihm die Feststellung der einzelnen Ersätze nicht zugemutet werden kann, ein wichtiger Grund zum Er... mehr lesen...
Norm: ASVG §336VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger und der durch dessen Aufwendungen begünstigte Geschädigte gelten im Rahmen des § 156 VersVG nicht als einheitlicher Gläubiger, sondern als getrennte Gläubiger. Der Gesetzgeber hat ein Vorzugsrecht des Sozialversicherungsträgers hinsichtlich der Anwendung des § 156 Abs 3 VersVG bewusst abgelehnt (mit Hinweisen auf die deutsche Lehre). Es ist aber die Sonderregelung des § 3... mehr lesen...