Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabelst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KEG in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Dr. Gerhard K*****, vertreten durch Mag. Oliver Lorber Rechtsanwalts GmbH in Kla... mehr lesen...
Norm: VersVG idF VersVGNov 1994 §154 Abs2AHVB Art8.1.4.3
Rechtssatz: Ein (bloß) deklaratives Anerkenntnis des Versicherungsnehmers mit nachfolgender Zahlung an den Geschädigten führt trotz Anerkenntnisverbotes nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Entscheidungstexte 7 Ob 60/07k Entscheidungstext OGH 09.05.2007 7 Ob 60/07k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einer Versicherungssumme von S 500.000 abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV) zugrundeliegen. Die Versicherung umfaßt gemäß Art.3 Abs.6 lit.a AVBV auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr eines von einem Dritten erhobenen Anspruchs, so... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CVersVG §154 Abs2RAO §9
Rechtssatz: Verursacht ein Rechtsanwalt durch ein Verschulden seinem Klienten einen Schaden, so ist es nicht nur aus der Sicht der Ehre und des Ansehens des Standes der Rechtsanwaltschaft, sondern auch aus der Sicht der Rechtsschutz suchenden Bevölkerung geboten, für eine möglichst umgehende Schadensgutmachung Sorge zu tragen. Ist ein Sachverhalt so weit geklärt, daß sich daraus zweifelsfrei eine Haftung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, bei der Anton M*** am 15.7.1986 Dienstnehmer war, war mit ihrem Betrieb bei der beklagten Partei haftpflichtversichert, wobei die Allgemeinen und die Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1978 und EHVB 1978) diesem Vertrag zugrundelagen. Anton M*** wurde mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Imst vom 24.3.1987 im Sinne des § 88 Abs 1 und 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 15.7.1986 in Tieflehn einen M... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Anerkenntnis und Befriedigung nach Verweigerung des Deckungsschutzes führen nicht zur Leistungsfreiheit. Die unbegründete Deckungsverweigerung ist als Verzicht auf die Einhaltung des Anerkenntnisverbotes und Befriedigungsverbotes anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 20/90 Entscheidungstext OGH 07.06.1990 7 Ob 20/90 Veröff: SZ 63/93 = VersRd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der Beklagten eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für seinen Kanzleibetrieb als Rechtsanwalt abgeschlossen, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV) zugrundeliegen. Art. 5 Abs 3 lit c dieser Bedingungen lautet: "Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil vergleichsweise anzuerken... mehr lesen...
Norm: AVBV Art5 Abs3 litcVersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Lehnt der Haftpflichtversicherer eines Rechtsanwaltes trotz dessen zweifelsfreier Haftung für einen seinem Klienten zugefügten Schaden die Befriedigung des Schadenersatzanspruches mit einer offensichtlich unrichtigen
Begründung: ab, so stellt die Verweigerung der Befriedigung dieses Anspruches durch den Rechtsanwalt im Hinblick auf seine besonderen Berufspflichten eine offenbare Unbilligkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der Beklagten eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für seinen Kanzleibetrieb als Steuerberater abgeschlossen. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden der Wirtschaftstreuhänder (AVBW)zugrunde, deren Art 6 3.c wie folgt lautet: "Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil vergleichsweise... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Offenbar unbillig ist nur das, was für jeden anständigen Menschen auf den ersten Blick einen Verstoß gegen die guten Sitten bedeutet. Entscheidungstexte 7 Ob 35/88 Entscheidungstext OGH 23.11.1988 7 Ob 35/88 Veröff: VersR 1989,824 = VersRdSch 1989,283 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Die vom geschädigten Dritten geltend gemachte Forderung muß offensichtlich begründet sein: sämtliche Tatumstände müssen einwandfrei geklärt sein und für jeden unbefangenen Beurteiler offensichtlich eine Haftung des Versicherungsnehmers begründen. Entscheidungstexte 7 Ob 35/88 Entscheidungstext OGH 23.11.1988 7 Ob 35/88 Veröff: VersR 1989,824 = Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit drei weiteren Unternehmern an der Generalsanierung des Hauses Rhombergpassage-Amraser Straße 1 in Innsbruck beteiligt. Ihm oblagen die Dachdeckerarbeiten. Nach der Generalsanierung kam es in der Nacht vom 23. auf den 24. September 1984 infolge einer Verstopfung des Hauptsammelkanals zu einer Überflutung des Mietobjektes "N*** T***". Ursache der Verstopfung waren die Abfallprodukte der Generalsanierung wie zerbrochene Ziegel, Gußrohrscherben,... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis im Sinne dieser Obliegenheit ist jede Handlung oder Äußerung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Geschädigten, aus dem sich das Bewußtsein von dem Bestehen eines Anspruches unzweideutig ergibt. Befriedigung ist jede Leistung, die die Ansprüche des Dritten ganz oder teilweise erfüllt, nicht aber eine einseitige Verrechnung des Dritten vor ihrer Anerkennung durch den Versicherungsnehmer. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 12. 11. 1980 durch Vermittlung der Erstbeklagten mit der Zweit- und Drittbeklagten einen CMR-Versicherungsvertrag abgeschlossen, an dem die Zweitbeklagte zu 85 %, die Drittbeklagte zu 15 % beteiligt waren, ohne solidarisch zu haften, und der auch den LKW-Zug mit dem Zugfahrzeug L 16.145 umfasste. Am 26. 6. 1982 kam es mit diesem LKW-Zug auf der Pyhrnpaß-Bundesstraße zu einem Unfall - der LKW-Zug kam von der Fahrbahn ab und stürzte über eine Bös... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Macht der Versicherungsnehmer bei der Leistung einen Vorbehalt, hebt dies die Wirkung der Verletzung der Obliegenheit dann auf, wenn dadurch weiterhin das Bestreiten des Anspruches und eventuell die Rückforderung der gezahlten Beträge offengehalten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 26/86 Entscheidungstext OGH 26.06.1986 7 Ob 26/86 Veröff: SZ 5... mehr lesen...
Norm: ABH Art26 Abs8AHVB Art7 I Abs8AKHB Art8 Abs1 Z2AVBV Art5 P3cVersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Das Anerkenntnisverbot und Befriedigungsverbot soll verhindern, daß durch eigenmächtige Maßnahmen des Versicherungsnehmers die Rechtslage des Versicherers in den weiteren Verhandlungen oder in einem späteren Rechtsstreit verschlechtert wird. Der Versicherungsnehmer ist deshalb auch ein Anerkenntnis untersagt, das im Ergebnis für den Versicherer günsti... mehr lesen...
Norm: ABH Art26 Abs8AHVB Art7 I Abs8AKHB Art8 Abs1 Z2AVBV Art5 Pkt3cVersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Anerkenntnis oder Befriedigung der Ersatzansprüche des Geschädigten sind nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, weil sie "nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigert werden konnten", wenn a) die erhobene Forderung offenbar begründet war und b) andere als geschäftliche Rücksichten des Versicherungsnehmers, nämlich soziale oder Pietätsgründe auf Seit... mehr lesen...
Die Klägerin ist u. a. mit dem Betrieb ihres Steinbruches in L bei der Beklagten haftpflichtversichert. Am 7. März 1973 kam es bei einer Sprengung infolge unvorhersehbarer geologischer Verhältnisse ohne Verschulden der Klägerin zu erheblichen Beschädigungen mehrerer Bauobjekte verschiedener Eigentümer. Die Klägerin hat diese Schäden ohne Zustimmung der Beklagten behoben oder bezahlt und begehrt nun die Deckung der von ihr erbrachten Leistungen durch die Beklagte. Der Erstrichter gab... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Ob die Verweigerung des Anerkenntnisses unbillig gewesen wäre, ist aus der Sicht des Versicherungsnehmers zu beurteilen; die dabei zu berücksichtigenden Umstände sind aber aus der Interessensphäre des geschädigten Dritten zu schöpfen, wobei hiezu außer der persönlichen und finanziellen Lage des Beschädigten unter anderen auch dessen Beziehungen zum Versicherten und die Schwere des Verschuldens gehören können. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 AVersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Für die Leistungsfreiheit des Versicherers genügt es nicht, daß der Versicherungsnehmer ein vereinbartes Befriedigungsverbot kennt, wenn er zugleich ohne dolus eventualis glaubt, daß die Voraussetzungen des § 154 Abs 2 VersVG gegeben seien. Entscheidungstexte 7 Ob 7/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 7 Ob 7/77 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer darf nicht aus Gründen der Bequemlichkeit ein vertragliches Anerkenntnisverbot mißachten, während dem Verletzten in der Regel die normale Abwicklung durch den Versicherer zugemutet werden muß. Entscheidungstexte 7 Ob 7/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 7 Ob 7/77 Veröff: SZ 50/60 = JBl 1978,485 = VersR 1978,165 ... mehr lesen...
Norm: ABH Art26 Abs8AHVB Art7 I Abs8AKHB Art8 Abs1 Z2AVBV Art5 P3cVersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Obliegenheit im Sinne des § 154 Abs 2 VersVG handelt es sich um eine speziell haftpflichtversicherungsrechtliche Last des Versicherungsnehmers, deren Zweck darin liegt, eine Verständigung zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer auf Kosten des Versicherers zu verhindern, ohne daß andererseits das Anerkenntnisverbot und Befriedig... mehr lesen...
Norm: AHVB 1953 Art7 Abs8VersVG §6 Abs3 AVersVG §154 Abs2
Rechtssatz: Das Anerkenntnis durch den Versicherungsnehmer hat der Versicherer, den ausnahmsweisen Nichteintritt der Leistungsfreiheit wegen eines geringeren Verschuldensgrades (§ 6 Abs 3 VersVG) oder wegen Unmöglichkeit, die Anerkennung ohne offenbare Unbilligkeit zu verweigern (§ 154 Abs 2 VersVG), hat der Versicherungsnehmer zu behaupten und zu beweisen. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs2
Rechtssatz: § 154 Abs 2 VVG ist nicht anwendbar, wenn der Versicherungsnehmer die zur Schadenregulierung erforderlichen Unterlagen trotz wiederholter Aufforderungen des Versicherers nicht beibringt und der Versicherer deshalb den Dritten nicht alsbald befriedigt. Veröff: VersR 1968,289 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1968:RS0103683 ... mehr lesen...