Norm
AVBV Art5 Abs3 litcRechtssatz
Lehnt der Haftpflichtversicherer eines Rechtsanwaltes trotz dessen zweifelsfreier Haftung für einen seinem Klienten zugefügten Schaden die Befriedigung des Schadenersatzanspruches mit einer offensichtlich unrichtigen Begründung ab, so stellt die Verweigerung der Befriedigung dieses Anspruches durch den Rechtsanwalt im Hinblick auf seine besonderen Berufspflichten eine offenbare Unbilligkeit dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0080688Dokumentnummer
JJR_19891214_OGH0002_0070OB00046_8900000_001