RS OGH 1989/12/14 7Ob46/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1989
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Norm

AVBV Art5 Abs3 litc
VersVG §154 Abs2

Rechtssatz

Lehnt der Haftpflichtversicherer eines Rechtsanwaltes trotz dessen zweifelsfreier Haftung für einen seinem Klienten zugefügten Schaden die Befriedigung des Schadenersatzanspruches mit einer offensichtlich unrichtigen Begründung ab, so stellt die Verweigerung der Befriedigung dieses Anspruches durch den Rechtsanwalt im Hinblick auf seine besonderen Berufspflichten eine offenbare Unbilligkeit dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0080688

Dokumentnummer

JJR_19891214_OGH0002_0070OB00046_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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