Begründung: 1. Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Rechtliche Beurteilung 1.1. Ob jemand im eigenen oder im fremden Namen handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung (RIS-Justiz RS0108494). Die Auffassung der Vorinstanzen, dass Kunden (allein) aus der Verwendung einer Marke zur Kennzeichnung eines Vertriebsgeschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drittbeklagte GmbH wurde am 16. Juni 2000, die Erstbeklagte am 27. Juli 2000 als deren selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin ins Firmenbuch eingetragen; ihre Funktion wurde am 31. Juli 2001 gelöscht. Der Zweitbeklagte wurde mit 31. Juli 2001 als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der GmbH ins Firmenbuch eingetragen. Die GmbH verfügte von Anfang an über keinerlei Eigenkapital, da das für die Unternehmensgründung benötigte Stammka... mehr lesen...
Begründung: Die spätere Gemeinschuldnerin A***** GmbH (im Folgenden: GmbH) wurde im Juli 1999 gegründet. Die Fünftbeklagte war Gründungsgesellschafterin und ab 23. 12. 1999 - neben der von Anfang an als Geschäftsführerin tätigen Viertbeklagten - kollektiv vertretungsbefugte Geschäftsführerin. Mit Schreiben vom 14. 7. 2000 erklärte die Fünftbeklagte gegenüber sämtlichen Gesellschaftern ihren Rücktritt als Geschäftsführerin. Die Gesellschafter nahmen diese Erklärung zur Kenntnis. Be... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin ist nunmehr Konkursgläubigerin im Insolvenzverfahren der Antragsgegnerin. Am 16. 5. 2002 stellte die Einschreiterin den Antrag auf Akteneinsicht in den hier maßgeblichen Akt über einen bereits am 19. 7. 1999 von einem anderen Gläubiger der Antragsgegnerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Konkurses über deren Vermögen. Die Einschreiterin brachte in ihrem Antrag vor, dass es im nunmehr anhängigen Konkursverfahren gegen die Antragsgegnerin eine "Null... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Solidarschuldnern die Zahlung von S 300.000 samt gestaffelten gesetzlichen Zinsen seit 31.8.1989. Überdies erhebt sie ein mit S 100.000 bewertetes Feststellungsbegehren, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für alle Folgen aus der Bauführung betreffend die ehemaligen Waschküchen im Haus ***** auf den Stiegen ***** und ***** im Erdgeschoß zu haften haben. Die Beklagten hätten als ehemalige ehrenamtliche Vorstandsmi... mehr lesen...
Norm: GenG §15 Abs1GenG §23
Rechtssatz: Ein Vorstandsmitglied, das sich für nicht befähigt erachtetet, sein Amt ordnungsgemäß auszuüben, insbesondere wegen mangelnder Eignung und Fachkenntnisse, darf seine Wahl nicht annehmen. Unterläßt es die Ablehnung der Wahl, so macht es sich haftbar, wenn es sein Unvermögen hätte erkennen können. Entscheidungstexte 5 Ob 490/97p Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 2.1.1987 gründete der Beklagte mit der "V***** UnternehmensbeteiligungsgesmbH", welche durch den Geschäftsführer Karl V***** vertreten wurde, die "Peter M***** GesmbH", deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgewerbe war. Das Stammkapital von S 500.000,- wurde bar einbezahlt, wobei der Beklagte eine Stammeinlage von S 245.000,-, die Mitgesellschafterin eine solche von S 255.000,- übernahm. In der Folge wurde der Unternehmensgegenstand auf die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietete der H*****Gesellschaft mbH (***** GmbH) mit Mietvertrag vom 9.11.1988 das Objekt W*****. Der Mietvertrag wurde für die Zeit bis 31.10.1990 geschlossen. Der Beklagte wurde am 25.11.1988 als Geschäftsführer der H***** GmbH in das Firmenbuch eingetragen. In der Gesellschafterliste vom 20.10.1988 schienen DDr. Wilhelm K***** und der Beklagte mit einer Stammeinlage von je S 250.000,-- als Gesellschafter auf. Nach dem Registerakt wurden die Stamme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1967 Mitglied einer Holzverwertungsgenossenschaft mbH. Über das Vermögen dieser Genossenschaft wurde am 29. April 1986 beim Landesgericht Innsbruck das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der eine Quote von 40 % vorsehende Ausgleichsvorschlag wurde bei der Tagsatzung am 7. Juli 1986 von den Gläubigern mit der erforderlichen Mehrheit angenommen und mit Beschluß des Ausgleichsgerichtes vom 13. Oktober 1986 gemäß § 49 AO bestätigt. Der Erstbeklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Peter B*** G*** m b H (in der Folge als Firma B*** bezeichnet) wurde am 6.3.1979 gegründet und am 16.3.1979 ins Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Vom 8.10.1979 bis zur Eröffnung des Konkurses über dieses Unternehmen am 24.5.1982 zu S 94/82 des Handelsgerichtes Wien war der Beklagte alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer. Die Firma B*** zahlte die Löhne ihrer Arbeitnehmer bis einschließlich Februar 1982; danach wurden bis zur Konkurs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10.2.1981 schlossen der Kläger als Mieter und Ivan G*** als Vermieter einen Mietvertrag über das im Wohnungseigentum stehende Geschäftslokal top. Nr. 4 im Haus Wien 1., Rotenturmstraße 22. Der Beklagte war dabei als Vertragserrichter tätig. Im Mietvertrag war ein monatlicher Bestandzins von S 17.000 zuzüglich Betriebskosten, öffentlicher Abgaben und Umsatzsteuer vorgesehen. Der Kläger übergab dem Beklagten anläßlich dieser Vertragserrichtung ein Sparbuch mi... mehr lesen...
Norm: GenG §23
Rechtssatz: Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft haftet für zugefügte Schäden auf Grund erhöhter Sorgfaltspflichten (§ 23 GenG); die Haftungserleichterungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG) kommen nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObA 209/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 209/90 Veröff: EvBl 1991/30 S 136 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9.9.1928 geborene Kläger war seit 1.8.1945 bei der beklagten G*** (bzw. ihrer Rechtsvorgängerin) angestellt und wurde mit Beschluß vom 9.7.1958 zum Geschäftsführer bestellt. Seit 18.8.1987 war er wegen eines cerebralen Multiinfarktgeschehens im Krankenstand. Seit damals ist ihm eine regelmäßige Arbeitsleistung nicht mehr zumutbar; daher verpflichtete sich auch die P*** DER A*** (PVAng), dem Kläger ab 1.9.1987 eine Berufsunfähigkeitspension zu zahlen. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 833.624,54 s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , daß ihr die D***-B*** Gesellschaft mbH (in der Folge als Gesellschaft bezeichnet) diesen Betrag an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen schulde. Über das Vermögen der Gesellschaft sei am 31.12.1986 zu S 39/86 des Landesgerichtes Eisenstadt das Konkursverfahren eröffnet worden. Aus der Konkursmasse sei der Klägeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und sein am 19.Dezember 1984 verstorbener Vater Georg F*** sen. waren die Gesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 1977 gegründeten Georg F*** Internationale Spedition und Lagerhaus GmbH (kurz GmbH) mit dem Sitz in Salzburg. Vom Stammkapital der Gesellschaft von S 1,500.000 übernahm Georg F*** sen. eine Stammeinlage von S 1,200.000, die er durch Einbringung seines bereits im Jahr 1913 gegründeten, seit dem Jahr 1972 allerdings in stetem Nied... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der Ing. P*** Baugesellschaft mbH. Diese war Komplementärin der Ing. P*** Baugesellschaft mbH & Co KG. Mit dem Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 23.3.1984, Sa 26/84-2, wurde über das Vermögen der Ing. P*** Baugesellschaft mbH & Co KG das Ausgleichsverfahren eröffnet und Dr. Johannes J*** zum Ausgleichsverwalter bestellt. In der Tagsatzung vom 9.5.1984 verbesserte die Ausgleichsschuldnerin den Ausgleichsvorschlag da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 3. August 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei aus dem Titel des Schadenersatzes, gestützt auf die Bestimmungen des § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB, § 114 ASVG und § 69 Abs 2 KO, die Verpflichtung der Beklagten zur Bezahlung des Beitragsrückstandes von S 125.466,71 zum 30. Juli 1987. Sie brachte hiezu vor, die P***** MaschinenhandelsgmbH habe in ihrem Betrieb Dienstnehmer beschäftigt, die nach den Bestimmungen des ASVG sozi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der P*** & Co GesmbH (im folgenden nur GesmbH) mit dem Sitz in Wien 21., Vohburggasse 2. Gegenstand des Unternehmens war der Fahrzeughandel. Die GesmbH war mit Ablauf des Jahres 1979 überschuldet. Zu diesem Zeitpunkt reichte das Aktivvermögen der GesmbH unter Berücksichtigung stiller Reserven nicht mehr aus, um die echten Geschäftsverbindlichkeiten (ohne Stammkapital und Rücklagen) zu decken. Die Überschuldung war für den B... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 14. November 1960 bei der beklagten Partei als Angestellter tätig. Mit Beschluß ihres Vorstandes vom 20. Mai 1963 wurde er zum Rechtskonsulenten bestellt und in der Generalversammlung vom 3. Juni 1964 zum Vorstandsmitglied gewählt (Beilage ./B; ON 18 AS 44). Am 18. November 1975 schlossen die Streitteile einen Pensionsvertrag, nach welchem dem als Geschäftsführer tätigen (AS 48) Kläger anstelle der Abfertigung ein Pensionszuschuß zur gesetzlichen Pe... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank war durch Jahre hindurch die Hausbank der Firma E*** Elektrizitäts- und Metallwaren-Industrie Gesellschaft mbH (im folgenden: E***). Die geschäftliche Entwicklung der Firma E*** verlief bis Ende 1976 zufriedenstellend; die Bilanz für das Geschäftsjahr 1977 wies hingegen Verluste auf, die sich im Geschäftsjahr 1978 vergrößerten. Ende 1979, Anfang 1980 zeichnete sich eine bedeutende Krise des Unternehmens ab. Im Zusammenhang damit wurden zur Klärung der... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20.3.1985 eingelangten Klage begehrt die Klägerin den Zuspruch von S 142.699,85 s.A. und bringt vor, der Beklagte sei Geschäftsführer der W*** J.E.Müller KG in Klagenfurt gewesen. Über das Vermögen dieser Gesellschaft sei zur GZ 6 S 24/82-52, des Landesgerichtes Klagenfurt der Konkurs eröffnet und am 3.10.1983 wieder aufgehoben worden. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 25.1.1984, 24 Cg 518/83-9, sei die Kommanditgesellschaft verurteilt worden, der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Leasing-Verträgen vom 14.August 1979 und 13.Mai 1980 leaste die Peter de C & Co Gesellschaft m.b.H. von der Klägerin zwei PKW. Die Leasingraten wurden bis Jänner 1982, wenngleich insbesondere während des Jahres 1980 gelegentlich mit zeitlicher Verzögerung voll bezahlt (zuletzt offenbar durch Peter de C, der die PKW benützte). Da ab Februar 1982 keine Zahlungen mehr erfolgten, strebte die Klägerin nach erfolgloser Mahnung die Rückstellung der PKW an und erreichte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist alleiniger Geschäftsführer der zu HRB ***** des Handelsregisters des Kreisgerichts Wiener Neustadt protokollierten H***** Gesellschaft mbH, die alleinige Komplementärin der zu HRA ***** desselben Gerichts protokollierten H***** Gesellschaft mbH & Co KG ist. Am 9. Oktober 1979 bestellte die Klägerin bei der H***** Gesellschaft mbH & Co KG 21.150 kg Hart-PVC-Abfälle zum Kilopreis von 4,50 S, die am folgenden Tag geliefert wurden. Da die K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaAktG §83 Abs2AktG §84GenG §23GenG §84 Abs2GmbHG §85KO §69StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die §§ 83 Abs 2 AktG, § 85 GmbHG, § 84 Abs 2 GenG sind - wie § 159 Abs 1 Z 2 StGB - Schutzgesetze zugunsten der Gläubiger im Sinne des § 1311 Abs 2 2. Fall ABGB und sehen - im Gegensatz zu diesem, der nur auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abstellt - auch die Überschuldung der Gesellschaft beziehungsweise Genossenschaft als eine di... mehr lesen...
Der Beklagte ist Steuerberater und seit 21. Juli 1975 Geschäftsführer der X Ges. m. b. H., über deren Vermögen auf Antrag der nun klagenden Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte am 6. August 1976 der Konkurs eröffnet wurde. Nach dem Rückstandsausweis der Klägerin vom 21. Dezember 1976 schuldet ihr die genannte Ges. m. b. H. an Sozialversicherungsbeiträgen für die in ihrem Betrieb beschäftigt gewesenen Dienstnehmer die Dienstgeber-Anteile für die Zeit vom November 1975 bis A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6GenG §17GenG §18GenG §19GenG §23
Rechtssatz: Es ist zwischen der Vertretungsmacht des Vorstandes einer Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft und dessen Geschäftsführungsbefugnis zu unterscheiden. Die Vertretungsmacht ist im Außenverhältnis (Dritten gegenüber) unbeschränkbar, die Geschäftsführung betrifft grundsätzlich das Innenverhältnis zur Genossenschaft und ist daher beschränkbar. Wurde einem Mitglied des V... mehr lesen...
Der Beklagte wurde im Jahre 1945 zum Obmann des Vorstandes der Kläger (einer registrierten Genossenschaft m. b. H.) gewählt und behielt diese Funktion bis zum Feber 1968. In den Jahren 1961/1962 begann die Klägerin in B mit der Errichtung zweier Wohnblocks für ihre Mitglieder, deren erster im Jahre 1965 bezogen wurde. Zur Finanzierung dieser Bauvorhaben nahm die Klägerin bei der Sparkasse der Stadt B und der Hypothekenbank des Landes Kredite auf. Mit ihrer Klage begehrte die Klägeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6GenG §23
Rechtssatz: Mitglieder des Vorstandes einer Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft können für Handlungen und Unterlassungen, die einem allgemein gültigen Gesetz widerstreiten, von jedem dadurch Geschädigten in Anspruch genommen werden. Das im § 23 des Genossenschaftsgesetzes vorgesehene Klagerecht der Genossenschaft bezieht sich nur auf Handlungen, die gegen das Genossenschaftsgesetz oder das Statut vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IGenG §23
Rechtssatz: Die Verjährung der Ansprüche gegen mehrere nebeneinander Schadenersatzpflichtige wird nicht dadurch gehemmt, daß versucht wird, die Ansprüche zunächst gegen einen geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 1132/33 Entscheidungstext OGH 21.03.1933 3 Ob 1132/33 Veröff: SZ 15/63 7 Ob 663/90 En... mehr lesen...