Norm
ABGB §1489 IRechtssatz
Die Verjährung der Ansprüche gegen mehrere nebeneinander Schadenersatzpflichtige wird nicht dadurch gehemmt, daß versucht wird, die Ansprüche zunächst gegen einen geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0034552Dokumentnummer
JJR_19330321_OGH0002_0030OB01132_3300000_001