Der Beschwerdeführer verbüßt nunmehr in der Justizanstalt Stein eine Freiheitsstrafe; zuvor war er in der Justizanstalt Garsten untergebracht. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen eine Entscheidung des Anstaltsleiters der Justizanstalt Garsten vom 19. Juni 2007 als unbegründet abgewiesen. Begründend heißt es nach zusammengefasster Darstellung des Verfahrensganges, die belangte Behörde lege nachstehenden Sachverhalt ihrer Entscheidung zugrund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;StVG §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verrechnung von unterschiedlichen Sätzen für die erste Ablichtung eines Schriftstückes und für die weiteren Ablichtungen desselben Schriftstückes kann nicht als "ungerechte Behandlung" im Sinne des § 22 Abs. 1 StVG angesehen werden. Das Recht auf Akteneinsicht soll einer Part... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP15 Anm6 idF 2006/II/252;StPO 1975 §52 Abs1;StPO Akteneinsicht Kopieherstellung Gebühren §1;StPO Akteneinsicht Kopieherstellung Gebühren §2;StVG §22 Abs1;
Rechtssatz: (Auch) vor dem Hintergrund der Anmerkung 6 zu Tarifpost 15 GGG in der Fassung BGBl. II Nr. 252/2006 und der Verordnung der Bundesministerin fü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Mittlerweile wurde er in Strafhaft übernommen und in eine andere Justizanstalt überstellt. Am 2. Juni 1996 beschwerte er sich über zahlreiche Vorfälle in der Justizanstalt X, worüber deren Anstaltsleiter mit Bescheid vom 3. Dezember 1996 wie folgt entschied: "Der Beschwerde des in Zwischenstrafhaft angehaltenen A B vom 2.6.1996, ho.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;StPO 1975 §184;StVG §102 Abs2;StVG §22 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 22 Abs 1 StVG und § 184 letzter Satz StPO verpflichten nicht nur die Vollzugsbeamten zu einem bestimmten Verhalten, sondern räumen dem Häftling ein subjektives Recht auf eine diesen Vorschriften entsprechende Behandlung ein (H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Am 20. Mai 1996 beschwerte sich der Genannte u.a. - soweit entscheidungswesentlich - darüber, daß 1. ihm der Empfang eines von einer Sozialhelferin zusammengestellten Lebensmittelpaketes nicht gestattet worden sei; 2. sein Ansuchen um Genehmigung des Ankaufes einer Tischlampe mit dem dazu notwendigen Verlängerungskabel für seinen Haftraum nicht genehmigt worden sei; 3. sein Ansuchen, sich "diverse Sc... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §184;StPO 1975 §186 Abs3;StVG §22 Abs1;StVG §33 Abs2;
Rechtssatz: Bereits der Vergleich des Wortlautes des § 184 letzter Satz StPO mit jener des § 22 Abs 1 erster Satz StVG über die Behandlung der Srafgefangenen läßt erkennen, daß der Gesetzgeber klar zwischen Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen unterscheidet, sodaß eine Ungleichbehandlung von Unt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Wien-Mittersteig eine wegen des Verbrechens des Mordes und eines anderen Deliktes verhängte lebenslange Freiheitsstrafe; er befindet sich seit Dezember 1982 in Haft. Der Beschwerdeführer brachte mit Schriftsatz vom 31. März 1994 eine Beschwerde gemäß § 120 des Strafvollzugsgesetzes (StVG) beim Leiter der Justizanstalt Mittersteig als Strafvollzugsbehörde erster Instanz ein. Diese Beschwerde wurde dem Beschwerdeführer am 6. April 19... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;StVG §120 Abs1;StVG §22 Abs1;
Rechtssatz: Durch die gegenüber dem Strafgefangenen abgegebene Äußerung "Hau di in Koks" wird sowohl der Sachverhalt nach § 22 Abs 1 erster Satz als auch der nach § 22 Abs 1 zweiter Satz StVG verwirklicht, es kommt weder auf den objektiven Erklärungswert der Äußerung allein noch auf die Absicht der Verletzung des E... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §120 Abs1;StVG §22 Abs1;
Rechtssatz: § 120 Abs 1 StVG ist die gesetzliche Grundlage für die Erlassung eines das Verhalten von Strafvollzugsbediensteten am Maßstab des § 22 Abs 1 StVG überprüfenden Bescheides (Hinweis E 8.4.1987, 86/01/0040 ua). Die bescheidmäßige Erledigung der nach § 120 StVG erhobenen Beschwerde des Strafgefangenen kann - un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt C eine u.a. wegen des Verbrechens des Mordes verhängte lebenslange Freiheitsstrafe. Am 16. Dezember 1994 wurde der Beschwerdeführer über Auftrag des Landesgerichtes E im Verfahren über den vom Beschwerdeführer gestellten Antrag auf nachträgliche Strafmilderung gemäß § 410 StPO ca. um 9.30 Uhr in die Justizanstalt D überstellt, um dort einen für ca. 10.00 Uhr anberaumten gerichtlichen Termin mit dem bestellten Sachverständigen wahrz... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §56;StVG §120 Abs1;StVG §22 Abs1;
Rechtssatz: Liegt eine Verletzung des subjektiven Rechtes auf eine dem § 22 Abs 1 StVG entsprechende Behandlung durch ein entgegenstehendes Verhalten eines Strafvollzugsbediensteten vor und wird dagegen Beschwerde erhoben, so hat - unter der Annahme, daß dieses Verhalten des Strafvollzugsbediensteten bereits bee... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §22 Abs1;
Rechtssatz: § 120 Abs 1 StVG sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Strafgefangenen vor, sich (auch) über jedes ihre Rechte betreffende VERHALTEN der Strafvollzugsbediensteten zu beschweren. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 22 Abs 1 StVG stellt diese Bestimmung eine Vorschrift dar, die nicht nur die Vollzugsbeamten zu einem bestimmten Verhalten verp... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art94;StPO 1975 §410;StVG §22 Abs1;StVG §40;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall fand sowohl die Vorführung des Strafgefangenen als auch seine Anhaltung in einem Verwahrungsraum einer Justizanstalt bis zum Erscheinen des gerichtlich bestellten Sachverständigen in Ausführung der richterlichen Anordnung in einem Verfahren nach der ... mehr lesen...