Mit Schriftsatz vom 04.10.2008 am selben Tage beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol per E-Mail eingelangt, erhob der Beschwerdeführer eine Maßnahmenbeschwerde gegen ein am 03.10.2008 gegen ihn erlassenes Betretungsverbot. In dieser Maßnahmenbeschwerde wurde Folgendes vorgebracht: ?Am 3. Oktober 2008 sprach die Polizeiinspektion L. nach Intervention des A. P. als Organ der Sicherheitsbehörde ein Betretungsverbot aus. Beweise: Beilage B Zeugen: GI A. T., pA Polizeiinspektion L. Dagegen... mehr lesen...
Mit dem oben näher bezeichneten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2003 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, dass gegen ihn am 19.01.2002 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein Betretungsverbot angeordnet wurde, wobei dem Berufungswerber die Rückkehr nach F untersagt wurde und der Berufungswerber dieses Betretungsverbot missachtet hat, indem er in den oben angeführten Schutzbereich eingedrungen ist. Er habe dadurch die Rechtsvorschriften ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Betretungsverbot (Rückkehrverbot) nach § 38a Abs 2 SPG, dessen Nichtbefolgung gemäß § 84 Abs 1 Z 2 SPG strafbar ist, soll den Gefährdeten vor der mit dem Verbot belegten Person wirksam schützen. Zu diesem Zweck erstreckt es sich nicht nur auf die Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, sondern auch auf deren unmittelbare Umgebung. Wurde somit der Bereich des Betretungsverbotes von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit "F., P. 23" festgelegt, war das gesamte be... mehr lesen...
I. 1.) Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, dass die einschreitenden Organe der Bundespolizeidirektion Graz zum Ausspruch der Wegweisung und des Betretungsverbotes aus die Ehewohnung G nicht berechtigt gewesen seien, da der Beschwerdeführer weder seine Familie angegriffen habe noch anzunehmen gewesen sei, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der Personen bevorstehe. Die Ehegattin des Beschwerdeführers habe sich zu dem Zeitpunkt im Frauenhaus befunde... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar sind das Betretungsverbot und die Wegweisung nach § 38a SPG nicht zulässig, wenn die gefährdete Person - etwa auch aus Anlass der bestimmten Tatsachen nach dieser Bestimmung - die betreffende Wohnung in absehbarer Zeit nicht mehr bewohnen will, da dann das Schutzbedürfnis für diese Räumlichkeit wegfällt (Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz, S 339/B.6, 2. Auflage, Linde Verlag). Ein solches Schutzbedürfnis besteht allerdings weiter, wenn die gefährdete Gattin des Besc... mehr lesen...
I. Mit Schriftsatz vom 26. Feber 2002 wandte sich der Beschwerdeführer an den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ. Dieser Schriftsatz hat folgenden Wortlaut: "Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt führt der Beschwerdeführer innerhalb offener Frist Beschwerde gemäß § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG in Verbindung mit Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Niederösterreich wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er sei am 23.03.2001 gegen 21.00 Uhr in das Haus D. 246 in M. zurückgekehrt, obwohl ihm am 25.07.2000 gegen 05.00 Uhr von Beamten des öffentlichen Sicherheitsdienstes untersagt worden sei, in den Schutzbereich M., D., samt der zum Haus gehörenden Einfriedung zurückzukehren und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 38a Abs 2 iVm § 84 Abs 1 Z 2 des Sicherheitspolizeigesetzes 1991 begangen und wurde über ... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für den Ausspruch eines Betretungsverbots ist, dass aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen ist, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht. Das Vorangehen eines gefährlichen Angriffs ist daher ebenso wenig Voraussetzung für den Ausspruch einer Wegweisung oder eines Betretungsverbotes wie die Tatsache eines gefährlichen Angriffs für sich alleine einen solchen Auss... mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-440022/13/Gf/Km vom 12.12.2001 Rechtssatz: Bei der Verhängung einer Wegweisung iSd § 38a Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1999 (im Folgenden: SPG), handelt es sich zweifelsfrei um eine - gesetzlich vorgesehene, nämlich: unter bestimmten Voraussetzungen zulässige - Eingriffsmaßnahme in grundrechtlich geschützte Rechtsbereiche. Die Anordnung einer derartigen Maßnahme stellt glei... mehr lesen...
I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 18. November 1998 eingelangten Beschwerde wurde nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer kam am 10.11.1998 gegen 19.00 Uhr nach einer Dienstbesprechung in die Ehewohung G Straße 32, G. Der Sohn des Beschwerdeführers, mj. C P, begrüßte diesen kurz und verschwand wieder in das Schlafzimmer, wo er gemeinsam mit der Mutter A P fernschaute. A P erwiderte wie schon seit Monaten den Gruß des Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Während eine Wegweisung nach § 38a Abs 1 SPG eine bestimmte Tatsache voraussetzt, wonach man einen bevorstehenden gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person prognostizieren kann, rechtfertigt die (bloße) Ausübung psychischer Gewalt ohne Hinzutreten weiterer Gefährdungsmomente eine Wegweisung oder Verhängung eines Rückkehrverbotes keinesfalls. So orientiert sich § 38a SPG am Begriff des "gefährlichen Angriffs", während die (Gerichtsverfahrens... mehr lesen...
I.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, daß er am 3. September 1998 im Haus A Nr. 6, K, aufgefordert wurde das Haus zu verlassen und gegen ihn ein Rückkehrverbot für das Haus als auch dem anschließenden Grundstück ausgesprochen wurde. Der Grund der Anwesenheit seien Aufräumungsarbeiten gewesen, die auf Grund einer baupolizeilichen Anordnung im Zuge einer Verlassenschaft notwendig gewesen wären. Er sei beim Einschreiten der Exekutivbeamten niemals damit konfrontiert worden, daß er eine Bedroh... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Rückkehrverbot nach § 38a Abs 2 SPG war gerechtfertigt, da die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei ihrem Einschreiten den Verdacht eines gefährlichen Angriffes im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 SPG (Verdacht der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB) feststellten, indem der Beschwerdeführer Frau M. bedrohte, sie - fertig zu machen - (Angstzustand der Bedrohten), sowie da die Beamten Kenntnis von vorangegangenen Aggressivitätshandlungen des Beschwerdeführers hatten. Ins... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzgedanke des Rückkehrverbotes nach § 38a SPG deckt sich nicht mit jenem der einstweiligen Verfügung nach § 382b EO, weil der Kreis der von einer Sicherungsmaßnahme im Sicherheitspolizeigesetz betroffenen Personen sich nicht auf die Personen beschränkt, die mit dem Gegner des Antrages der einstweiligen Verfügung in häuslicher Gemeinschaft leben. Daher konnte auch die landesgerichtliche Aufhebung der einstweiligen Verfügung, mit der dem Beschwerdeführer gemäß § 382 b EO ... mehr lesen...