Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Der gerichtliche Vergleich ersetzt die Form des Notariatsaktes bei dem Versprechen, den GmbH - Geschäftsanteil in Zukunft an einen Dritten zu übertragen. Von der Angabe des Rechtsgrundes für den Erwerb des begünstigten Dritten ist die Gültigkeit des Versprechens nicht abhängig (vgl Stanzl, HS 377).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0023958Dokumentnummer
JJR_19620626_OGH0002_0080OB00187_6200000_001