Norm
ABGB §863 IRechtssatz
Eine gegen die einjährige Sperrfirst verstoßende, den Formvorschriften jedoch entsprechende Übertragung von Teilen eines Geschäftsanteils kann durch ein späteres, als Zustimmung aufzufassendes Verhalten aller Gesellschafter nachträglich saniert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0014564Dokumentnummer
JJR_19620207_OGH0002_0070OB00052_6200000_001