Norm
ABGB §883Rechtssatz
Wenn im Notariatsakt über den Verkauf eines Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein geringerer Kaufpreis als tatsächlich vereinbart angegeben wird, ist das Geschäft gültig, weil das beurkundete Geschäft im verdeckten Geschäft enthalten ist und durch ein formloses Zusatzabkommen in dasselbe jederzeit übergeleitet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0017206Dokumentnummer
JJR_19530603_OGH0002_0020OB00158_5300000_001