Norm
GmbHG §4Rechtssatz
Die Heilung des Formmangels bei Übertragung von Geschäftsanteilen beseitigt die wegen dieses Mangels bestandene Ungültigkeit des gesamten Übernahmevertrages in der Fassung im Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059754Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2018