Norm: GmbHG §61GmbHG §24 Abs1
Rechtssatz: Hat sich ein Gesellschafter - wenn auch nur als Minderheitsgesellschafter - in zwischen der GmbH und Dritte bestehende laufende Geschäftsbeziehungen hineingedrängt, indem er diese Geschäftsbeziehungen (für Folgegeschäfte) auf sich selbst oder eine unter seinem beherrschenden Einfluß stehende Konkurrenzgesellschaft überleitet, und damit besondere Handlungsmöglichkeiten ausgenützt, die ihm, wenngleich ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIIBWG §93 Abs2BWG idF BGBl 1996/445 §93 Abs3GmbHG §61
Rechtssatz: Ein Schadenersatzanspruch eines Mitgliedsinstitutes gegen ein Mitgliedsinstitut, das den Einlagensicherungsfall ausgelöst hat (hier: Gemeinschuldnerin), aus der Verletzung gesellschaftsvertraglicher Treuepflichten ist schon deshalb zu verneinen, weil der Inhalt der Treuebindung unter den Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (hier: Einlage... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII8GmbHG §41GmbHG §61
Rechtssatz: Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung. Entscheidungstexte 5 Ob 626/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988 5 Ob 626/88 Veröff: NZ 1990,35 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIIAktG §114GmbHG §61
Rechtssatz: Auch der Gesellschafter einer GmbH unterliegt der Treuepflicht, und zwar nicht nur der Gesellschaft, sondern auch den Mitgesellschaftern gegenüber. Sie orientiert sich an den Grundsätzen von Treu und Glauben sowie des redlichen Verkehrs und am Gebot der guten Sitten. Entscheidungstexte 5 Ob 626/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988 5 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2GmbHG §61ZPO §1 Ae1
Rechtssatz: Die wirtschaftlichen Interessen der GmbH sind in dieser mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Organisationsform derart zusammengefaßt, daß neben dem Anspruch der Gesellschaft (sei es auf vertraglich oder außervertraglich geschuldete Leistung an Geld, Naturalleistung, Rechnungslegung, Vermögensbekanntgabe, Unterlassung, Feststellung usw) kein gleichgerichteter (Teilanspruch) Anspruch ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §61StGB §127 Abs2 Z3 D3
Rechtssatz: Diebstahl von Sachwerten aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters fällt nicht unter die Qualifikation des § 127 Abs 2 Z 3 StGB, wenn "Auftraggeber" im Sinne dieser Gesetzesstelle (ausschließlich) die GmbH war. Entscheidungstexte 12 Os 53/87 Entscheidungstext OGH 25.06.1987 12 Os 53/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §914 IIIjGmbHG §61
Rechtssatz: Verletzen Gesellschafter, Geschäftsführer und Prokuristen einer Gesellschaft mbH ein mit dieser Gesellschaft vereinbartes Konkurrenzverbot (hier: Verbot des Vertriebes von Kfz konkurrierender Marken), so muss sich auf Grund ergänzender Vertragsauslegung die Gesellschaft mbH diese Verstöße gegen das vereinbarte Konkurrenzverbot zurechnen lassen, zumal es die Gesellschaft mbH in der Hand hatte, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1GmbHG §61ZPO §1 Ae1ZPO §8
Rechtssatz: Hat die Gesellschaft keine zur Vertretung befugten Organe, kann der Gläubiger, wenn nötig, für die Prozessführung nach § 8 ZPO für sie einen Kurator bestellen lassen; eine Vertretung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §1GmbHG §5GmbHG §15GmbHG §16GmbHG §61
Rechtssatz: Die Parteien des Geschäftsführungsvertrages sind die Gesellschaft und der Geschäftsführer, nicht der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: SZ 50/51 = NZ 1979,8 5 Ob 526/79 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16GmbHG §61
Rechtssatz: Wurde der Geschäftsführer gesetzgemäß und satzungsgemäß abberufen und entfaltet er trotzdem eine weitere Geschäftsführertätigkeit für die Gesellschaft, so hat diese, nicht aber der einzelne Gesellschafter, einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem abberufenen Geschäftsführer. Er ist von der Gesellschaft durch die dazu berufenen Organe durchzusetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §61ZPO §1 Ae1
Rechtssatz: Bei der GmbH handelt es sich um ein von der Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt, um eine juristische Person, die durch ihre hiezu berufenen Organe handlungsfähig ist. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: EvBl 1977/240 S 554 = NZ 1979,8 = SZ 50/51 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §16GmbHG §61
Rechtssatz: Es gibt keine Klage eines Geschäftsführers gegen einen anderen auf Entziehung der Geschäftsführung; auch ein Gesellschafter kann nicht darauf klagen. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: SZ 50/51 = EvBl 1977/240 S 554 = NZ 1979,8 5 Ob 526/... mehr lesen...
Norm: AktienG §4AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5GmbHG §61HGB §24
Rechtssatz: Wenn die Untergerichte firmenrechtlich eine Kollision zwischen dem Grundsatz der Erhaltung des Firmennamens der in eine Gesellschaft mbH & Co KG umgewandelten Offenen Handelsgesellschaft und dem Schutzzweck besonderer firmenrechtlicher Publizität im Sinne der § 5 Abs 5 Abs2 GmbHG und § 4 Abs 2 AktienG angenommen und entgegen der Entscheidung JBl 1975,151 die analoge Anwe... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §61HGB §1HGB §161KSchG §1
Rechtssatz: Weder ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH noch ein Kommanditist ist Kaufmann. Entscheidungstexte 7 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1972 7 Ob 64/72 Veröff: HS 8012 = GesRZ 1973,81 (mit Anmerkung von Griehsler) Okt 34/74 Entscheidungstext OGH 25.11.1974 Okt 3... mehr lesen...
Norm: GmbHG §61
Rechtssatz: Auch bei einer EinmanngmbH kann der alleinige Gesellschafter nicht mit einer Forderung der Gesellschaft kompensieren. Der einzige Gesellschafter einer GmbH, der einziger Geschäftsführer ist, kann nicht ohne weiteres mit sich selbst kontrahieren. Entscheidungstexte 5 Ob 135/64 Entscheidungstext OGH 11.06.1964 5 Ob 135/64 Veröff: EvBl 1965/6 S 15 = JBl 1965,... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16GmbHG §61
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH wird dessen Geschäftsführerbefugnis nicht berührt; die Ausübung seines Stimmrechtes geht jedoch auf den Konkursmasseverwalter über. Entscheidungstexte 1 Ob 255/36 Entscheidungstext OGH 24.03.1936 1 Ob 255/36 Veröff: SZ 18/55 ... mehr lesen...