RS OGH 1988/7/7 6Ob603/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1988
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Norm

ABGB §1295 Ia2
GmbHG §61
ZPO §1 Ae1

Rechtssatz

Die wirtschaftlichen Interessen der GmbH sind in dieser mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Organisationsform derart zusammengefaßt, daß neben dem Anspruch der Gesellschaft (sei es auf vertraglich oder außervertraglich geschuldete Leistung an Geld, Naturalleistung, Rechnungslegung, Vermögensbekanntgabe, Unterlassung, Feststellung usw) kein gleichgerichteter (Teilanspruch) Anspruch des Gesellschafters besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0022888

Dokumentnummer

JJR_19880707_OGH0002_0060OB00603_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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