Norm
GmbHG §15Rechtssatz
Es gibt keine Klage eines Geschäftsführers gegen einen anderen auf Entziehung der Geschäftsführung; auch ein Gesellschafter kann nicht darauf klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0059867Dokumentnummer
JJR_19770331_OGH0002_0060OB00575_7700000_007