Norm
GmbHG §61Rechtssatz
Auch bei einer EinmanngmbH kann der alleinige Gesellschafter nicht mit einer Forderung der Gesellschaft kompensieren. Der einzige Gesellschafter einer GmbH, der einziger Geschäftsführer ist, kann nicht ohne weiteres mit sich selbst kontrahieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0059840Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011