Norm: GmbHG §4GmbHG §76 Abs1
Rechtssatz: Obwohl Geschäftsanteile übertragbar und vererblich sind (§ 76 Abs 1 GmbHG), können Aufgriffsrechte, etwa für den Todesfall, im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 1013/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1993 6 Ob 1013/92 6 Ob 63/10y Entscheidungstext OGH 17.12.2010 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen die protokollierte Firma G***** KG,***** und Dieter ***** mit derselben Anschrift als dem persönlich haftenden Gesellschafter wegen Forderungen aus Warenlieferungen eingebrachte Klage, wurde auf den Gerichtsstand des § 88 Abs 2 JN gestützt. Die mit den gelieferten Waren übersandten Fakturen, welche den Vermerk "zahlbar und klagbar in Wien" getragen hätten, seien unbeanstandet angenommen worden. Eine Zustellung unter de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die W*** T*** Gesellschaft mbH (im folgenden: Firma W***) hatte im Jahre 1986 den Auftrag, für die H*** KG 373.000 Packungen Schokoladelebkuchen für das Weihnachtsgeschäft 1986 zu erzeugen und zu liefern. Da sie nicht in der Lage war, diese Menge allein in der für die Auslieferung vorgesehenen Zeit von September bis November 1986 zu produzieren, beabsichtigte sie, etwa 2/3 des Aufttragsvolumens von Mai bis Juli 1986 zu erzeugen und die Ware in der Zwischenzeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist mit einem Anteil von 53 % Kommanditist der "T***" Mineralölprodukte-Großhandel Martin M*** & Co, Wien 1., Singerstraße 27 (in der Folge: "T***" genannt) und gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Martin M*** GesmbH (im folgenden: "M*** GesmbH"), die ihrerseits mit einem Anteil von 5 % Komplementärin der "T***" ist. Die Zweitklägerin ist mit einem Anteil von 42 % die zweite Kommanditistin de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung am 10. 4. 1981 waren folgende Personen an der S***** Ges.m.b.H. & Co KG beteiligt; Komplementärin war die S***** Ges.m.b.H., Kommanditisten waren der Erstkläger, der Zweit-, Viert-, Fünft-, Sechst- und Siebentkläger sowie die vier Beklagten mit Kommanditeinlagen von je einer Million Schilling, der Drittkläger Günther H***** mit einer Kommanditeinlage von S 500.000,--, Dr. Harald S***** mit einer Kommanditeinlage vo... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4 Z1ZPO §101ZPO §105
Rechtssatz: Der Sitz der Gesellschaft muß zwar mit dem Ort, an dem sie tatsächlich ihre Geschäfte betreibt, nicht übereinstimmen, doch wird dies in der Regel der Fall sein, insbesondere wenn die Gesellschaft überhaupt nur eine Betriebstätte oder ein Geschäftslokal besitzt; dessen Anschrift ist dem Registergericht bekanntzugeben und auch zu veröffentlichen. Unter dieser Anschrift sind grundsätzlich auch Zustellu... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4 Z1ZPO §101ZPO §105
Rechtssatz: Der Sitz der Gesellschaft muß zwar mit dem Ort, an dem sie tatsächlich ihre Geschäfte betreibt, nicht übereinstimmen, doch wird dies in der Regel der Fall sein, insbesondere wenn die Gesellschaft überhaupt nur eine Betriebstätte oder ein Geschäftslokal besitzt; dessen Anschrift ist dem Registergericht bekanntzugeben und auch zu veröffentlichen. Unter dieser Anschrift sind grundsätzlich auch Zustellu... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3GmbHG §4 Z1JN §75 Abs1JN §99 Abs2
Rechtssatz: Der gesellschaftsvertraglich bestimmte - und in diesem Sinn registrierte - Sitz einer GmbH ist auch, soweit nach der JN der Sitz einer GmbH Zuständigkeitsmerkmal ist, ausschließlich bestimmend; unerheblich ist dabei, daß die tatsächliche Verwaltung an einem anderen Ort geführt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 771/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3GmbHG §4 Z1JN §75 Abs1JN §99 Abs2
Rechtssatz: Der gesellschaftsvertraglich bestimmte - und in diesem Sinn registrierte - Sitz einer GmbH ist auch, soweit nach der JN der Sitz einer GmbH Zuständigkeitsmerkmal ist, ausschließlich bestimmend; unerheblich ist dabei, daß die tatsächliche Verwaltung an einem anderen Ort geführt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 771/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die Heilung des Formmangels bei Übertragung von Geschäftsanteilen beseitigt die wegen dieses Mangels bestandene Ungültigkeit des gesamten Übernahmevertrages in der Fassung im Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes. Entscheidungstexte 5 Ob 560/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 5 Ob 560/79 Veröff: EvBl 1979/191 S 494 = GesRZ 1979,167 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §34
Rechtssatz: Die Generalversammlung darf nicht ohne weiteres (nämlich ohne Änderung des Gesellschaftsvertrag) die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten beanspruchen, die der Gesellschaftsvertrag einem anderen Organ überträgt. Entscheidungstexte 5 Ob 288/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 5 Ob 288/74 Veröff: SZ 47/143 = EvBl 1975/198 S 436 = NZ 1976... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrten die Kläger als Gesellschafter bzw. Erben einer während der Prozeßführung verstorbenen Gesellschafterin der beklagten GmbH die Nichtigerklärung des bei der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Partei vom 18. Dezember 1968 gefaßten Beschlusses, womit der Teilung der Geschäftsanteile der als Nebenintervenienten am Prozeß beteiligten Gesellschafter Bernd W und Dieter W und die Übertragung eines Teiles des Geschäftsanteiles des Bernd W im ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §5GmbHG §12ZPO §1 Ae5ZPO §235 B
Rechtssatz: Eine GmbH kann nur unter der Firma, die für sie im Handelsregister eingetragen ist, klagen; Prozeßführung unter anderer - im Geschäftsverkehr verwendeter Bezeichnung - unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 330/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 330/74 Beisatz: Austro Service (T1) Veröff: ÖBl 1975,61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §915GmbHG §4GenG §5VerG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 109/74 Entscheidungstext OGH 29.06.1974 7 Ob 109/74 Veröff: SZ 47/78 = NZ ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §66GmbHG §84
Rechtssatz: Da eine Kündigung nicht die Auflösung der Gesellschaft bewirken muß, kann zB ein Aufgriffsrecht der verbleibenden Gesellschafter vorgesehen sein; unzulässig hingegen ist der Ausschluß eines Gesellschafters, da § 66 GmbHG den einzigen Fall des zwangsweisen Ausschlusses des Gesellschafters unter gleichzeitigem Verlust aller Rechte aus dem Geschäftsanteil (für den Fall der Säumigkeit bei der Einzahlung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIgGmbHG §4GmbHG §84
Rechtssatz: Welche Wirkung die Kündigungserklärung haben soll. ist eine Frage der Auslegung der Bestimmung des Gesellschaftsvertrages, mit der das Kündigungsrecht vereinbart wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 596/73 Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73 Veröff: HS 9681(2) 9 Ob 368/97a En... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIgGmbHG §4GmbHG §84
Rechtssatz: Auslegung eines Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wonach im Falle der Aufkündigung die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zu erfolgen hat, "falls nicht etwas anderes zwischen den Gesellschaftern vereinbart wird". Entscheidungstexte 4 Ob 596/73 Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §75GmbHG §82GmbHG §84
Rechtssatz: Zulässig ist ein Austritt eines Gesellschafters unter Zurücklassung der Stammeinlage und des damit verbundenen (§ 75 GmbHG) Geschäftsanteiles oder unter Übertragung des Geschäftsanteiles an andere Personen. Entscheidungstexte 4 Ob 596/73 Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73 Veröff: HS 9681(2) ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §82GmbHG §84
Rechtssatz: Unzulässig ist eine Bestimmung, daß bei Ausscheiden eines Gesellschafters sein Anteil von der Gesellschaft (nicht von den Gesellschaftern) übernommen wird, weil damit die Bestimmungen des Gesetzes über die Herabsetzung des Stammkapitals verletzt würden (§ 82 GmbHG, Gellis, Kommentar zum GmbHG 248, AC 1 2604, 3118, HS 2260). Entscheidungstexte 4 Ob 5... mehr lesen...
Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und hat an der ordnungsgemäß einberufenen außerordentlichen Generalversammlung vom 26. Juni 1963 teilgenommen, bei welcher gegen seine Stimme beschlossen wurde, § 16 des Gesellschaftsvertrages durch nachstehende Bestimmung (Abs. 4) zu ergänzen: "Bei der Generalversammlung ist die Vertretung von Gesellschaftern durch Bevollmächtigte nur zulässig, wenn der Bevollmächtigte selbst Gesellscha... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §39 Abs2GmbHG §41
Rechtssatz: Jede Bestimmung des Gesellschaftsvertrages, die auf die Möglichkeit hinausläuft, einen Gesellschafter an der Ausübung des Stimmrechtes zu hindern, ist gesetzwidrig. Von einer Behinderung des Stimmrechtes kann wohl nicht schlechthin in jedem Fall einer Festlegung von Voraussetzungen für die als Bevollmächtigte zugelassenen Personen gesprochen werden; wesentlich erscheint aber, daß der Gesellschaf... mehr lesen...
Norm: GmbHG §3GmbHG §4
Rechtssatz: Im Zeitpunkte der Eintragung einer GmbH in das Handelsregister müssen mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sein. Entscheidungstexte 2 Ob 192/62 Entscheidungstext OGH 29.06.1962 2 Ob 192/62 Veröff: EvBl 1962/440 S 551 = JBl 1963,155 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Der Abschluss eines Vorvertrages, der den künftigen Abschluss eines GmbH - Gesellschaftsvertrages zum Gegenstand hat, oder die Vereinbarung über die künftige Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH bedarf der Notariatsform. Entscheidungstexte 1 Ob 795/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 1 Ob 795/52 Veröff: HS 2158 ... mehr lesen...
Der Beklagte ist Gesellschafter der klagenden Gesellschaft m. b. H., der als weitere Gesellschafter Hans P. und Maria S. angehören. In dem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrage vom 14. März 1950 ist das Stammkapital der Gesellschaft mit 20.000 S festgesetzt und vereinbart worden, daß der Beklagte als Stammeinlage drei ihm erteilte Gewerbeberechtigungen im Schätzwert von 6666.67 S zu leisten habe, u. zw. dadurch, daß er sie zugunsten der Klägerin zurücklege. In einem der Erricht... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4
Rechtssatz: Die Verpflichtung eines Gesellschafters einer GmbH, neben einer Stammeinlage auch Bestandrechte in die Gesellschaft einzubringen, muß nicht in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden und ist daher auch ohne Beurkundung in einem Notariatsakt wirksam. Entscheidungstexte 2 Ob 91/52 Entscheidungstext OGH 13.02.1952 2 Ob 91/52 Veröff: SZ 25/38 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §32GmbHG §36
Rechtssatz: 1.) Das Recht zur Einberufung der Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann den Geschäftsführern durch den Gesellschaftsvertrag nicht entzogen werden (§ 25 GmbHG). 2.) Die Beschlußfassung der Generalversammlung kann durch den Gesellschaftsvertrag dahin eingeschränkt werden, daß gewisse Beschlüsse an die vorher erteilte Zustimmung des Aufsichtsrates gebunden sind. ... mehr lesen...