Norm
ABGB §879 BIIfRechtssatz
Mißbrauchen Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft mbH einer GmbH und Co KG ihre Organstellung, indem sie die KG bewußt als Abschreibungsgesellschaft verwenden, um durch die Verluste der KG die Steuerlast für ihre Gewinne aus anderen Einkünften zu mindern, steht aber diese Möglichkeit einem Kommanditisten, der nicht Gesellschaft der GmbH ist, nicht offen, liegt bei zumindest bedingtem Vorsatz diese Geschäftsführer sittenwidrige, zum Ersatz verpflichtende Vermögensschädigung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0016611Dokumentnummer
JJR_19920520_OGH0002_0010OB00562_9200000_002