RS OGH 1994/7/14 1Ob553/94

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Veröffentlicht am 14.07.1994
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Norm

ABGB §1299 G
ABGB §1311 IIc
GmbHG §25
GmbHG §85 Abs1
KO §69
StGB §159 Abs1

Rechtssatz

War die Hausbank über die Vermögenslage der GmbH ins einzelne genau informiert, begegnete sie dem Vorschlag des Geschäftsführers, den Konkurs zu beantragen mit einer günstigen Fortbestehungsprognose und stellte sie die Kredite nicht fällig, kann dem Geschäftsführer ein Sorgfaltsverstoß für Verletzung von Gläubigerschutzvorschriften nicht angelastet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0026476

Dokumentnummer

JJR_19940714_OGH0002_0010OB00553_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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