Norm
ABGB §1295 IIf6Rechtssatz
Grundsätzlich steht einem Gesellschafter gegen den Geschäftsführer einer GmbH kein Schadenersatzanspruch deshalb zu, weil dieser den Wert der Stammeinlage rechtswidrig und schuldhaft gemindert habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0023933Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020