Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1GmbHG §22
Rechtssatz: Die Frage, ob die begehrte Informationserteilung rechtsmissbräuchlich verlangt wird oder unmöglich ist, kann regelmäßig nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls beantwortet werden. Darin liegt daher im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG. Entscheidungstexte 6 Ob 191/20m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das zuständige Firmenbuchgericht trug der nunmehr klagenden GmbH mit (in Rechtskraft erwachsenem) Beschluss vom 20. Oktober 2006 auf, „einen" von den nunmehrigen Beklagten, die zu ihren Gesellschaftern gehören, namhaft gemachten und von ihnen bevollmächtigten, zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Vertreter Einsicht in die Belege des laufenden Jahres 2006 zu gewähren. In der vorangehenden mündlichen Verhandlung hatten sich die Beklagten dazu verpflichtet, die... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft hat gemäß § 6 ihres Gesellschaftsvertrages mindestens zwei Geschäftsführer und wird durch zwei Geschäftsführer, einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen mit den gesetzlichen Einschränkungen vertreten. Als gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsbefugte Geschäftsführer sind Jean M***** und Willy T***** eingetragen, als gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weitere... mehr lesen...
Norm: HGB §194HGB §222HGB §277ffGmbHG §18 Abs3GmbHG §22GmbHG §122
Rechtssatz: Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genügt zur Erfüllung der Verpflichtung des Kaufmannes zur Unterfertigung des Jahresabschlusses (§ 194 HGB) die Fertigung durch das vertretungsbefugte Organ, bei einer gemischten Vertretung (§ 18 Abs 3 GmbHG) also durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien (im folgenden auch kurz MM AG und W***** AG genannt) haben am 23. 12. 1996 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Darin wird die Absicht geäußert, insbesondere durch die Gründung einer Holding-Gesellschaft sowie die Errichtung und den Betrieb eines Produktionsstandortes in Polen im Wege einer Tochtergesellschaft eine Kooperation im Bereich Zigarettenverpackungen für ein "Territorium" einzugehen. Dieses "Territorium" ist mit allen Staaten der Welt, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof bejaht in ständiger Rechtsprechung Auskunfts- und Einsichtsrechte auch in Ansehung von Gesellschaften, an denen die auskunftspflichtige GmbH zu 100 % beteiligt ist (SZ 65/11; SZ 69/216; RIS-Justiz RS0060051; RS0105319). So hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung SZ 69/216 einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgetragen, in ihren Geschäftsräumlichkeiten die Einsicht in alle sie sowi... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22GmbHG §93 Abs4
Rechtssatz: Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. Dazu gehören die aus einer möglichen Anfechtung (wegen Irrtums oder List) eines anläßlich des Ausscheidens (über die Beendigung einer in der Satzung verankerten Betriebsverein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung des Klagebetrages als Entlohnung für seine im Zeitraum 12. 1. bis 7. 7. 1993 entfaltete Tätigkeit als gerichtlich bestellter Notliquidator der erstbeklagten Gesellschaft gemäß §§ 15a, 92 GmbHG. Der Antrag sei vom Zweitbeklagten, schlüssig aber auch von den übrigen Gesellschaftern gestellt worden. Der Kläger habe bei Übernahme der Funktion unwidersprochen erklärt, seine Leistungen nach dem Rechtsan... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22GmbHG §41
Rechtssatz: Eine bloß unwesentliche Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses im Sinne einer belanglosen Fehlerhaftigkeit berechtigt nach herrschender Ansicht nicht zur Anfechtung. Entscheidungstexte 7 Ob 179/98v Entscheidungstext OGH 09.02.1999 7 Ob 179/98v European Case Law ... mehr lesen...
Begründung: Das Stammkapital der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien seit 17.12.1986 eingetragenen Gesellschaft mbH beträgt 600.000 S. Dr.Maria L***** ist Gesellschafterin mit einer Stammeinlage von 100.000 S. Seit 31.7.1992 ist Dkfm.Mag.Wolf-Dieter R***** Geschäftsführer der Gesellschaft. Am 12.4.1996 begehrte die Gesellschafterin, der Gesellschaft aufzutragen, die fehlenden Jahresabschlüsse für die Jahre 1986 bis 1991 an sie auszufolgen. Der Geschäftsführer äußerte sich ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22
Rechtssatz: Der Informationsanspruch, der grundsätzlich alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gegenüber Dritten erfasst, ist vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht. Entscheidungstexte 6 Ob 7/96 Entscheidungstext OGH 30.09.1996 6 Ob 7/96 Veröff: SZ 69/216 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22
Rechtssatz: Da Gegenstand des Informationsrechtes die Angelegenheiten der Gesellschaft, alle rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gegenüber Dritten ist, können auch Angelegenheiten von Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist (verbundene Unternehmen) der Informationspflicht unterliegen. Diese ist grundsätzlich zu bejahen, weil das Informationsrecht so... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22
Rechtssatz: Durch einen vorhandenen Aufsichtsrat wird das Einsichtsrecht und Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters nicht eingeschränkt. Entscheidungstexte 6 Ob 7/96 Entscheidungstext OGH 30.09.1996 6 Ob 7/96 Veröff: SZ 69/216 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105317 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §35 AgEO §354 IB2EO §354 IIAEO §354 IVEO §355 IEO §355 VIIIaGmbHG §22HGB §118
Rechtssatz: Lautet der Exekutionstitel auf Gewährung der Bucheinsicht, kann Exekution auf Duldung der Herstellung von Abschriften und Fotokopien nicht bewilligt werden. Wäre diese Verpflichtung materiell-rechtlich vom Begriff der Bucheinsicht umfaßt, kann der betreibende Gläubiger, wird ihm dies verwehrt, die Verhängung der angedrohten Geldstrafe und ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22
Rechtssatz: Dem Gesellschafter einer zu einhundert Prozent an einer Tochtergesellschaft beteiligten Muttergesellschaft stehen Auskunftsrechte und Einsichtsrechte hinsichtlich der Tochtergesellschaft zu. Entscheidungstexte 6 Ob 18/91 Entscheidungstext OGH 23.01.1992 6 Ob 18/91 Veröff: SZ 65/11 = RdW 1992,173 = WBl 1992,199 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Beklagte ist Prokurist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung der Ehe vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 9.5.1988 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage entsprechend 29 % des Stammkapitals Gesellschafter der beklagten Gesellschaft mbH. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei iS des Klagebegehrens für schuldig, dem Kläger während der Geschäftsstunden... ohne Voranmeldung und ohne Beisein einer Kontrollperson a) den Zutritt in alle Geschäfts- und Betriebsräume der beklagten Partei und, b) die Einsicht in alle Handelsbücher, Papiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der beklagten... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3cGmbHG §22GmbHG §102JN §1 DVg1
Rechtssatz: Der behauptete Anspruch eines Gesellschafters gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aufstellung und Übersendung von Jahresabschlüssen ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Entscheidungstexte 2 Ob 612/90 Entscheidungstext OGH 05.12.1990 2 Ob 612/90 EvBl 1991/47 S 208 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 1986/87, 1987/88 und 1988/89 und zur Übersendung dieser Jahresabschlüsse an ihn im wesentlichen mit der
Begründung: , er sei mit einer Stammeinlage von S 145.000,- Gesellschafter der Beklagten; weitere Gesellschafter seien Ernst G*** mit einer Stammeinlage von S 255.000,-, Hans H*** mit einer Stammeinlage v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Gesellschafter der A*** Marmorbau Gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von S 25.000 auf das Stammkapital von S 100.000. Der Beklagte war nach dem Ausscheiden des Klägers als Geschäftsführer alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Die letzte Generalversammlung, bei der der Jahresabschluß für das Jahr 1984 nicht genehmigt wurde, fand am 30.1.1986 statt. Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit am 31.10.1984 beendet. Sie wurde am 12.3.1987 auf Veranlassung des B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bAktG §82GmbHG §22GmbHG §112HGB §38
Rechtssatz: Adäquat kausale Folgen einer mangelhaften Buchung schuldändernder Vereinbarungen oder schuldtilgender Vorgänge, wie Nachlässe, Rückverrechnungen und Zahlungen, sowie einer Unterlassung der Buchung von Vorschußgewährungen an Dienstnehmer und sonstiger festgestellter Mängel sind sowohl die fachmännische Begutachtung des tatsächlichen Standes der Buchhaltung, die Nachtragung der e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft m.b.H. & Co KG. Ihr einziger persönlich haftender Gesellschafter ist die zu dieser Beteiligung als Komplementärin gegründete Gesellschaft m.b.H. Der Beklagte war einer der vier Gründungsgesellschafter der Komplementärgesellschaft und wie sein Schwager gesellschaftsvertraglich bestellter Geschäftsführer. Der Beklagte war ebenso wie sein Schwager Kommanditist der Gesellschaft m.b.H. & Co KG. Nach dem Kommanditgesellschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei wurde am 17.5.1979 gegründet. Gesellschafter waren die Dr.Friedrich C GesmbH in Neulengbach und Maria B. Gegenstand des Unternehmens war unter anderem die Herstellung biologischer Aufbereitungsmittel. Die Zweitbeklagte war vom 27.5.1981 bis 21.12.1982, der Drittbeklagte vom 27.5.1981 bis 7.11.1981 Geschäftsführer der erstbeklagten Partei. Am 2.1.1981 erwarb die erstbeklagte Partei vom Erfinder Horst D die Produktionsformel und -technologi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1016AktG §125AktG §134 ffGmbHG §22. GmbHG §23GmbHG §25
Rechtssatz: Die Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses ist an sich gleichbedeutend mit der Anerkennung der inneren Richtigkeit der Bilanz und würde daher bedeuten, daß die Generalversammlung die Aufnahme eines strittigen Ölgemäldes als Anlagegut und die Art der Bewertung desselben in der Bilanz genehmigte. Trotzdem schließt eine solche Genehmigung durch die neuen Gesellsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3.2.1984 wurde (in der Wohnung des Verpflichteten Maria Anzbach, Hofstatt Nr.57) unter PZ 5 des Pfändungsprotokolles 1 E 1845/82 des BG Neulengbach zugunsten der beklagten Partei, und zwar auf Grund ihrer Exekutionen 1.) 1 E 251/83, 2.) 1 E 1632/83 (im Urteilsbegehren irrtümlich: 1 E 1682/83), 3.) 1 E 1755/83, 4.) 1 E 1756/83 und 5.) 1 E 1987/83 (nicht aber hinsichtlich der in der Klage gleichfalls angeführten Exekutionen 1 E 1845/82 und 1 E 123/83) ein Bild... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §22GmbHG §25GmbHG §40
Rechtssatz: Die Geschäftsführer haften für die Verletzung ihrer Obliegenheiten in der Regel (sofern das Gesetz nicht selbst eine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung enthält, und von der deliktischen Haftung abgesehen) lediglich der Gesellschaft gegenüber. Entscheidungstexte 6 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 6 Ob 585/80 ... mehr lesen...
Der Kläger ist mit einer Stammeinlage von 12 000 S, das sind 12% des Stammkapitals, Gesellschafter der Firma M GesmbH, deren Geschäftsführer die beiden Beklagten sind. Am 7. Dezember 1978 fand in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Hans R eine außerordentliche Generalversammlung statt, bei der der Rechnungsabschluß für das Geschäftsjahr vom 1. April 1976 bis 31. März 1977 genehmigt und die Anträge des Klägers auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Firma und auf Abberufung de... mehr lesen...