RS OGH 1999/4/22 6Ob323/98p, 6Ob69/03w, 6Ob128/16s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1999
beobachten
merken

Norm

GmbHG §22
GmbHG §93 Abs4

Rechtssatz

Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. Dazu gehören die aus einer möglichen Anfechtung (wegen Irrtums oder List) eines anläßlich des Ausscheidens (über die Beendigung einer in der Satzung verankerten Betriebsvereinbarung) abgeschlossenen Vergleiches resultierenden Ansprüche.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 323/98p
    Entscheidungstext OGH 22.04.1999 6 Ob 323/98p
  • 6 Ob 69/03w
    Entscheidungstext OGH 21.05.2003 6 Ob 69/03w
    Auch
  • 6 Ob 128/16s
    Entscheidungstext OGH 20.07.2016 6 Ob 128/16s
    Auch; nur: Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111743

Im RIS seit

22.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten