Norm
GmbHG §22Rechtssatz
Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. Dazu gehören die aus einer möglichen Anfechtung (wegen Irrtums oder List) eines anläßlich des Ausscheidens (über die Beendigung einer in der Satzung verankerten Betriebsvereinbarung) abgeschlossenen Vergleiches resultierenden Ansprüche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111743Im RIS seit
22.05.1999Zuletzt aktualisiert am
11.08.2016