Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Adäquat kausale Folgen einer mangelhaften Buchung schuldändernder Vereinbarungen oder schuldtilgender Vorgänge, wie Nachlässe, Rückverrechnungen und Zahlungen, sowie einer Unterlassung der Buchung von Vorschußgewährungen an Dienstnehmer und sonstiger festgestellter Mängel sind sowohl die fachmännische Begutachtung des tatsächlichen Standes der Buchhaltung, die Nachtragung der erforderlichen Buchungsvorgänge, als auch die Verfolgung vermeintlicher Ansprüche ohne Berücksichtigung der nicht verbuchten schuldtilgenden Vorgänge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022723Dokumentnummer
JJR_19851128_OGH0002_0060OB00757_8300000_001