RS OGH 1985/11/28 6Ob757/83

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Veröffentlicht am 28.11.1985
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Norm

ABGB §1295 Ia3b
AktG §82
GmbHG §22
GmbHG §112
HGB §38

Rechtssatz

Adäquat kausale Folgen einer mangelhaften Buchung schuldändernder Vereinbarungen oder schuldtilgender Vorgänge, wie Nachlässe, Rückverrechnungen und Zahlungen, sowie einer Unterlassung der Buchung von Vorschußgewährungen an Dienstnehmer und sonstiger festgestellter Mängel sind sowohl die fachmännische Begutachtung des tatsächlichen Standes der Buchhaltung, die Nachtragung der erforderlichen Buchungsvorgänge, als auch die Verfolgung vermeintlicher Ansprüche ohne Berücksichtigung der nicht verbuchten schuldtilgenden Vorgänge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022723

Dokumentnummer

JJR_19851128_OGH0002_0060OB00757_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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