Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Wenn Banken in der Praxis verlangen, daß ihnen ein Nachweis der Firmenanmeldung vorgelegt oder die schriftliche Bestätigung zurückgegeben wird, widrigenfalls sie Abhebungen vom Konto verweigern, so ist diese Vorgangsweise Ausdruck besonderer kaufmännischer Vorsicht, welche sich gegebenenfalls auf entsprechende Vereinbarungen mit den Gründern, aber nicht auf ein konkretes Gesetzesgebot stützen kann. ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Hat sich die Bank im Kreditvertrag das Verrechnungsrecht zwischen Gesellschaftskonto mit Gesellschafterkonto ausdrücklich ausbedungen, ist in der gleichzeitigen Erklärung gegenüber Dritten, daß der Betrag von S 500000,-- endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers der Gesellschaft stehe und dieser in der Verfügbarkeit nicht beschränkt sei, im Zweifel kein Verzicht auf das Aufrechnungsrecht zu sehen. ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Bei Verwendung eingezahlter Beträge vor der Anmeldung für andere Zwecke haften die Geschäftsführer für die unrichtige Erklärung, mit der sie diese Verwendung verschweigen, weil sonst die Gesellschaft nicht eingetragen würde; sie können sich aber bei zweckmäßigen Investitionen (gegenüber der Gesellschaft) entlasten, wenn derselbe Schaden auch bei späterer Anschaffung eingetreten wäre. Entschei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Das Fehlen einer Vorschrift über die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bestätigung des Kontostandes und der Anmeldung der Gesellschaft höchstens liegen darf schließt allerdings nicht aus, daß die Firmenbuchgerichte zeitlich weiter zurückliegende Bestätigungen nicht mehr als geeignet betrachten, den vom Gesetz geforderten Nachweis zu führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Erklärung der Geschäftsführer nach § 10 Abs 3 Satz 1 GmbHG muß sich auf den aktuellen Stand bei der Anmeldung der Gesellschaft beziehen; eine Erklärung, daß sich die eingezahlten Beträge in ihrer freien Verfügung befunden haben, reicht für die Eintragung nicht aus, weil der Geschäftsführer daraus (- mit Ausnahme der Gründungskosten -) vor der Eintragung keine Zahlungen leisten darf. Für diesen Ausnahmefall h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte Manfred R***** und seine Ehefrau Silvia errichteten mit Notariatsakt vom 3. November 1987 die "R***** & Co. ***** Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in St*****. Gegenstand des Unternehmens war die Erzeugung von Damen- und Herrenoberbekleidung aller Art, der Handel mit Textilwaren und die Übernahme von Handelsvertretungen. Manfred R***** wurde im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer dieser Gesellschaft bestellt. Das Stammkapital betrug S 500... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3GmbHG §10 Abs4
Rechtssatz: Die Geschäftsführer haben als Ersatz jedenfalls den auf die Stammeinlagen fehlenden Betrag zu leisten und nach überwiegender Meinung auch einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Entscheidungstexte 4 Ob 546/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 4 Ob 546/91 Veröff: SZ 64/143 = EvBl 1992/43 S 193 = RdW 1992,77 = ÖBA 1992,56... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Die bestätigende Bank trägt grundsätzlich keine Verantwortung für Veränderungen des Kontostandes zwischen der Ausstellung der Bestätigung und der Eintragung der Gesellschaft. Entscheidungstexte 4 Ob 546/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 4 Ob 546/91 Veröff: SZ 64/143 = EvBl 1992/43 S 193 = RdW 1992,77 = ÖBA 1992,568 (Nowotny) = WBl 1992,128 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Da § 10 Abs 3 GmbHG eine Schutzvorschrift ist, muß eine Bank, die diese Vorschrift verletzt, beweisen, daß sie an dieser Verletzung kein Verschulden trifft. Entscheidungstexte 4 Ob 546/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 4 Ob 546/91 Veröff: SZ 64/143 = EvBl 1992/43 S 193 = RdW 1992,77 = ÖBA 1992,568 (Nowotny) = WBl 1992,128 = ecolex 1992,240 ... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, über deren Vermögen am 10.4.1990 der Konkurs eröffnet worden war, stellte am 20.10.1990 den Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleiches, zu dem sich der Masseverwalter zustimmend geäußert hat. Die ehemalige Hausbank der Gemeinschuldnerin sei bereit, die Ausgleichsquote mit einem Kredit bis zu S 17,000.000 (vor)zufinanzieren; zufolge dieser Kreditzusage sei die Ausgleichserfüllung garantiert. Bei der Ausgleichstagsatzung am 8.12.1990 modi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 29.9.1989 beim Landes- als Handelsgericht Salzburg eingelangten Antrag begehrten die Gründer, der Vorstand und der Aufsichtsrat die Eintragung der "A***-T*** Aktiengesellschaft" mit dem Sitz in Salzburg in das Handelsregister. Nach dem Protokoll über die Gründungsversammlung übernehmen die beiden Gründer Claudia K*** und Manfred G***, Kaufleute in Koblach, vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe einer Million Schilling, eingeteilt in 1000 Stück auf den Inh... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1977 von beiden Beklagten gegründete S*** & H*** Gesellschaft mbH, deren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sie waren, trat am 29. Jänner 1982 in die ebenfalls aus den beiden Beklagten als Gesellschaftern bestehende OHG mit der Fa. S*** & H*** als persönlich haftende Gesellschafterin ein und die Offene Handelsgesellschaft wurde ohne Firmenänderung in eine GmbH & Co KG derart umgewandelt, daß die beiden Beklagten Kommanditisten wurden ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Der Nachweis, daß die Geschäftsführer in der freien Verfügung über den eingezahlten Betrag der Stammeinlage nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen, beschränkt sind, ist nur im Falle der Einzahlung durch Gutschrift auf ein Konto einer Bank oder der Österreichischen Postsparkasse durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Bank oder der Österreichischen Postsparkasse zu führen. Im Fall direkter Barza... mehr lesen...
Gründe: Die insoweit auf § 281 Abs. 1 Z 5 a und 9 lit a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Alfred E***, über die im übrigen (ebenso wie über seine Berufung und über die Rechtsmittel der weiteren Angeklagten) mit hg. Urteil vom 5.Juni 1989, GZ 15 Os 120/88-8, schon bei einer nichtöffentlichen Beratung (teilweise stattgebend) entschieden wurde, erweist sich (auch) in ihrem der Erledigung im Gerichtstag vorbehaltenen Teil als berechtigt. Zum damit bekämpften - der ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Auf Beschränkungen der Verfügungsberechtigung der Geschäftsführer im Innenverhältnis, vor allem durch Weisungen der Gesellschafter, kommt es bei der - nur ihre Verfügungsmacht, insbesondere gegenüber dem Verwahrer, betreffenden - Erklärung nach § 10 Abs 3 (erster Satz) GmbHG nicht an. Entscheidungstexte 15 Os 120/88 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 ... mehr lesen...
Norm: AktG §84GmbHG §10 Abs3GmbHG §25
Rechtssatz: Auf Delikt beruhende Schadenersatzansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen Organe der Gesellschaft sind kein Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft und können daher nicht vom Masseverwalter der Gesellschaft geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 8 Ob 543/87 Entscheidungstext OGH 27.08.1987 8 Ob 543/87 Veröff: SZ 60/151 =... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte in ihrer auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von S 1,950.921,50 s.A. gerichteten Klage im wesentlichen aus, sie mache "insbesondere" einen Anspruch der S*** Aktiengesellschaft in Abwicklung (im folgenden kurz als S*** bezeichnet) gegen die Beklagten als deren ehemalige Vorstandsmitglieder gemäß § 84 Abs 5 AktG als Gläubigerin der Gesellschaft geltend; "derselbe Anspruch"
Gründe: sich auch auf die Bestimmunge... mehr lesen...