Norm
GmbHG §10 Abs3Rechtssatz
Hat sich die Bank im Kreditvertrag das Verrechnungsrecht zwischen Gesellschaftskonto mit Gesellschafterkonto ausdrücklich ausbedungen, ist in der gleichzeitigen Erklärung gegenüber Dritten, daß der Betrag von S 500000,-- endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers der Gesellschaft stehe und dieser in der Verfügbarkeit nicht beschränkt sei, im Zweifel kein Verzicht auf das Aufrechnungsrecht zu sehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059548Dokumentnummer
JJR_19911022_OGH0002_0040OB00546_9100000_013