Norm
GmbHG §10 Abs3Rechtssatz
Wenn Banken in der Praxis verlangen, daß ihnen ein Nachweis der Firmenanmeldung vorgelegt oder die schriftliche Bestätigung zurückgegeben wird, widrigenfalls sie Abhebungen vom Konto verweigern, so ist diese Vorgangsweise Ausdruck besonderer kaufmännischer Vorsicht, welche sich gegebenenfalls auf entsprechende Vereinbarungen mit den Gründern, aber nicht auf ein konkretes Gesetzesgebot stützen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059571Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008